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EM-Rente + Gewerbe mit Lebenspartner?

von Mona13.04.2010 | 09:55
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10 Antworten

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Hallo, seit ca 3 Jahren hat mein Lebenspartner einen kleinen Online-Shop, den er aber nur hobbymäßig betreibt. Ich beziehe seit 2004 die volle Erwerbsminderungsrente. Je nachdem wie es mir gesundheitlich gerade geht unterstütze ich ihn beim Online-shop. Momentan geht es mir soweit ganz gut und ich würde gern telefonische Lebensberatung in Form von Kartenlegen etc. machen, da das ein jahrelanges geliebtes Hobby von mir ist. Die Frage die sich mir nun stellt ist die: Geht das so ohne weiteres? Mein Lebenspartner hat zwar einen Gewerbeschein und man könnte "Beratungstätigkeit" aufnehmen, jedoch ist es ja so, dass ich mich ja selbst auf der Seite vorstellen müsste und auch was ich tue und wann und für wieviel. Da das Gewerbe soviel ich weiß bei Lebenspartner zu Familienangehörigen zählt, bräuchte ich einerseits keinen Gewerbeschein aber wie wird das andererseits von der Rentenversicherung gesehen? Ich möchte nichts falsch machen und am Ende meine Rente gefährden. Herzliche und sonnige Grüße Mona

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist eine selbständige Tätigkeit möglich.

Die entsprechenden Hinzuverdienstgrenzen sind in Ihrem Rentenbescheid dargelegt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Jede Tätigkeit müssen Sie dem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen.

Für Fragen zum Gebwerbeschein ist die Deutsche Rentenversicherung der falsche Ansprechpartner.

8 Antworten

Roswitha Schreineram 13.04.2010 | 10:32
In erster Linie ist der Verdienst massgebend und nicht die gearbeitete Zeit. Sie können bei einer vollen EM-Rente bis zu 400€ pro Monat dazu verdienen . Die tägliche Arbeitszeit darf und sollte dabei 3 Std. nicht überschreiten - zumindest lt. Vorgaben bei Bewilligung einer vollen EM-Rente. Welcher Tätigkeit Sie in diesen unter 3 Std. nachgehen spielt keine Rolle. Außerdem kann gerade bei einer selbstständigen Tätigkeit - im Gegensatz zu einer abhängigen Beschäftigung, wo der Arbeitgeber von der RV befragt wird - die wirklich geleistete Arbeitszeit ja nicht kontrolliert werden und letztlich bleibt es ihnen dann überlassen wie lange Sie dann effektiv wirklich arbeiten.... Wenn Sie aber ein " reines Gewissen " behalten und damit auch jegliches Restrisiko hinsichtloich ihrer EM-Rente ausschließen wollen, bleiben Sie also unter den 3 Std. bei ihrer selbständigen Tätigkeit. Das steht übrigens alles auch in ihrem Rentenbescheid.
Monaam 13.04.2010 | 10:38
Danke für die schnelle Antwort. Es ist jedoch so, dass es nicht darum geht ob ich Hinzuverdienen darf, denn dass ich das darf (auch als Selbstständige) weiß ich. Ich möchte jedoch wissen, ob ich Beratertätigkeit ausüben kann wenn der Gewerbeschein auf meinen Lebenspartner läuft und in welchem Maße ich das der RV mitteilen muss, da ich ja nicht bei ihm angestellt bin.
Monaam 13.04.2010 | 10:47
Dankeschön. Heißt das also ich brauche keinen eigenen Gewerbeschein? 1x im Jahr muss ich einen Fragebogen über Beschäftigung für die RV ausfüllen. Wie nenne ich dann diese Beschäftigung?
Pascalam 13.04.2010 | 11:19
Hallo Mona, Sie wollen als Selbständige telefonisch Lebensberatung machen und damit Gewinn erzielen. Sie müssen daher ein eigenes Gewerbe anmelden. Das Ihr Lebenspartner (richtig wohl Lebensgefährte) ein Gewerbe angemeldet hat ist völlig bedeutungslos, da Sie steuerlich nicht gemeinsam veranlagt werden. Gehen Sie also zu Ihrer Stadtverwaltung und melden Sie ein Gewerbe "Lebensberatung" an. Pascal
Monaam 13.04.2010 | 10:53
Ich weiß, aber was ist das dann für eine Tätigkeit? Ich bin nicht selbstäbdig aber auch nicht angestellt? Hobby?
Emilam 13.04.2010 | 11:24
Sehe das genauso... SIE müssten selbst einen Gewerbeschein beantragen ( bei ihrer Stadtverwaltung ) und sich steuerlich beim Finanzamt dann anmelden. Also absolut vorrangig zu klären ist die Sache Finanzamt und wie Sie dort dann gemeldet sind ( selbstständig, angestellt oder was auch immer ) Danach müssen Sie dann auf jeden Fall ihre Tätigkeit ( Umfang , Verdienst und Status ) auch bei der RV anmelden ! Sonst fallen Sie eher auf die Nase als Sie denken können und zwar 2 x - beim Finanzamt und der Rentenversicherung !
Schadeam 13.04.2010 | 18:54
Was zögern Sie? Wenn Sie denken, dass Sie anderen mit "telefonischer Lebensberatung durch Kartenlegen" helfen können und sich dadurch Geld machen lässt, sollten Sie diesen Schritt gehen. Sobald Sie mit dem Gewinn aus dieser Tätigkeit mehr als 400 Euro Gewinn machen, gibt es halt weniger Rente.....Tipps und Tricks wie Sie das "über Ihren Lebensgefährten irgendwie verschleiern" können, dass die DRV nichts merkt, haben Sie Gott sei Dank im Forum nicht erhalten.
Monaam 13.04.2010 | 20:14
Ach Schade, genau auf diese Antwort habe ich gewartet. Es ist doch interessant, wie Sie darauf kommen, dass man über den Lebensgefährten etwas verschleiern könnte. Also ICH bin auf diese Idee noch gar nicht gekommen, SIE etwa? Ich wollte lediglich wissen wie ich mich richtig verhalten soll. Glücklicherweise gab es auch hilfreiche Kommentare. Sollte ich jemals wieder eine Frage haben, nehmen Sie doch bitte von der Beantwortung Abstand. Herzlichen Gruß und einen wunderschönen Abend Mona
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