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Zur Moderatoren-Antwort springenGrundsätzlich sollte es so sein, dass die "Grundsicherung" die Erwerbsminderungsrente aufstockt. Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung (durch den Rentenversicherungsträger ggfs. noch festzustellen), sollte ebenfalls das Existenzminimum gewährleitstet sein. Da aber bei Harz IV eventuell noch für eine Übergangszeit Zuschläge enthalten sein können, kann es im Einzelfall vorkommen, dass die Grundsicherungsleistung zusammen mit der EM-Rente niedriger ausfällt. Sie sollten mit Ihrem Harz IV-Bescheid sich zunächst bei der Grundsicherungsstelle erkundigen, ob dieser Anspruch in der gleichen Höhe bestehen würde, wie die Harz IV Leistungen.
Im übrigen kann es auch sein, dass zwar die volle Erwerbsminderungsrente gewährt wird, aber lediglich auf Zeit. Dies hätte dann zur Folge, dass gar kein Grundsicherungsanspruch gegeben wäre. In diesem Falle müsste dann das Sozialamt einspringen und ergänzende Sozialhilfe gewähren.
Der Vorschlag von "Wolfgang" ist durchaus in Ordnung. Trotzdem wäre es nicht schlecht, zu erfahren, ob und wie hoch eine eventueller Grundsicherungs- oder Sozialhilfeanspruch wäre, um dann gezielter bei der ARGE nachfragen zu können. Da dieser Sachverhalt kein rentenrechtliches Problem darstellt, können wir hier aber nur unsere tägliche Erfahrung aus unserer Beratertätigkeit anbieten und keine abschließende Bedarfs- oder Leistungsberechnung vornehmen.
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