Grundsätzlich sollte es so sein, dass die "Grundsicherung" die Erwerbsminderungsrente aufstockt. Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung (durch den Rentenversicherungsträger ggfs. noch festzustellen), sollte ebenfalls das Existenzminimum gewährleitstet sein. Da aber bei Harz IV eventuell noch für eine Übergangszeit Zuschläge enthalten sein können, kann es im Einzelfall vorkommen, dass die Grundsicherungsleistung zusammen mit der EM-Rente niedriger ausfällt. Sie sollten mit Ihrem Harz IV-Bescheid sich zunächst bei der Grundsicherungsstelle erkundigen, ob dieser Anspruch in der gleichen Höhe bestehen würde, wie die Harz IV Leistungen.
Im übrigen kann es auch sein, dass zwar die volle Erwerbsminderungsrente gewährt wird, aber lediglich auf Zeit. Dies hätte dann zur Folge, dass gar kein Grundsicherungsanspruch gegeben wäre. In diesem Falle müsste dann das Sozialamt einspringen und ergänzende Sozialhilfe gewähren.