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EM-Rente - Hartz VI - Grundsicherung

von Hans24.06.2010 | 08:33
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit Kurzem Hartz IV und bin jetzt schwerst erkrankt. Da meine Prognosen nicht gut sind, würde ich gerne die EM-Rente beantragen. Mein ALO II beträgt rund 1300,- € (incl. Zuschläge für Familie), die Rente wird rund 800,- € betragen. Erhalte ich dann irgendeine Aufstockung oder habe ich dann tatsächlich weniger Geld?

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 24.06.2010 | 16:56

Grundsätzlich sollte es so sein, dass die "Grundsicherung" die Erwerbsminderungsrente aufstockt. Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung (durch den Rentenversicherungsträger ggfs. noch festzustellen), sollte ebenfalls das Existenzminimum gewährleitstet sein. Da aber bei Harz IV eventuell noch für eine Übergangszeit Zuschläge enthalten sein können, kann es im Einzelfall vorkommen, dass die Grundsicherungsleistung zusammen mit der EM-Rente niedriger ausfällt. Sie sollten mit Ihrem Harz IV-Bescheid sich zunächst bei der Grundsicherungsstelle erkundigen, ob dieser Anspruch in der gleichen Höhe bestehen würde, wie die Harz IV Leistungen.

Im übrigen kann es auch sein, dass zwar die volle Erwerbsminderungsrente gewährt wird, aber lediglich auf Zeit. Dies hätte dann zur Folge, dass gar kein Grundsicherungsanspruch gegeben wäre. In diesem Falle müsste dann das Sozialamt einspringen und ergänzende Sozialhilfe gewähren.

Moderatoren-Antwortam 25.06.2010 | 08:43

Der Vorschlag von "Wolfgang" ist durchaus in Ordnung. Trotzdem wäre es nicht schlecht, zu erfahren, ob und wie hoch eine eventueller Grundsicherungs- oder Sozialhilfeanspruch wäre, um dann gezielter bei der ARGE nachfragen zu können. Da dieser Sachverhalt kein rentenrechtliches Problem darstellt, können wir hier aber nur unsere tägliche Erfahrung aus unserer Beratertätigkeit anbieten und keine abschließende Bedarfs- oder Leistungsberechnung vornehmen.

15 Antworten

Orkoam 24.06.2010 | 09:31
Zuschläge für Familienangehörige sind bei EM-Renten nicht vorgesehen, da sich die Renten nicht nach dem Bedarf sondern den vorhandenen Entgeltpunkten berechnet. Sie müssten sich daher wohl beim Grundsicherungsamt erkundigen, ob diese Stelle Ihnen den fehlenden Betrag "aufstocken" kann.
Orkoam 24.06.2010 | 10:18
Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten, da ich mich mit den Vorschriften/Anspruchsvoraussetzungen für Grundsicherungsleistungen selbst nicht auskenne; bestimmt aber jemand anderes hier oder die heutigen Experten.
Hansam 24.06.2010 | 10:00
Kann ich das irgendwo nachlesen? Ich glaube gehört zu haben, dass aufgestockt wird und man dann denn gleichen Betrag wie jetzt bei Hartz IV zur Verfügung hat.
Öhaam 24.06.2010 | 10:33
Grundsicherung für Arbeitsuchende ist im SGB II geregelt, Grundsicherung für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte im SGB XII
Hansam 24.06.2010 | 10:39
Ich wäre froh, wenn mir ein Experte sagen könnte, ob es sein kann, dass ich hernach weniger Geld zur Verfügung habe. Und zum Nachlesen gibt's ja vielleicht auch was für Leute, die zu doof sind, das im SGB... nachzulesen und zu verstehen (sorry, aber daraus werde ich als Laie leider überhaupt nicht schlau... )
nonam 24.06.2010 | 11:36
Dann müssen Sie sich auch an einen Experten für Grundsicherung bzw. Sozialhilfe wenden.
Zam 24.06.2010 | 12:59
Außerdem wollen Sie doch erst den Antrag auf EM-Rente stellen. Ob dieser überhaupt genehmigt wird steht doch völlig in den Sternen... Es wird sicher keine Selbstverständlichkeit oder gar eine reine Formsache sein, das ihnen dann auch wirklich eine EM-Rente zuerkannt wird -trotz schwerer Erkrankung . Da wird seitens der RV genau geprüft inwieweit EM vorliegt oder nicht. Falls nicht hat sich die Sache doch sowieso erledigt. Ansonsten sollten Sie direkt bei ihrem Grundsicherungs- bzw. Sozialamt nachfragen. Die wären der richtige Ansprechpartner für eine " Aufstockung " der EM-Rente. Hier ist ja ihre familiäre und gesamt finanzielle Situation zu berücksichtigen und das kann immer nur im Einzelfall geklärt werden. Von der Rentenversicherung haben Sie jedenfalls nichts in dieser Hinsicht zu erwarten.
Hansam 24.06.2010 | 13:49
Ich habe Krebs, der bereits metastasiert. Meine REHA-Ärztin (REHA gerade beendet) riet mir zum Rentenantrag. Im Abschlussbericht steht, dass ich keine 3 Stunden mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Es wäre schön, wenn ich VOR Antragstellung wüsste, ob ich (und auch meine Familie) mich dadurch finanziell verschlechtere.
Pascalam 24.06.2010 | 14:04
Hallo Hans, die Experten hier im Forum können Dir nicht wirklich weiterhelfen. Heir geht es um Altersvorsorge und Rente. Versuchen Sie es doch mal in diesem Forum: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp Hier kann man Dir sicher weiterhelfen. Alles Gute Pascal
Schadeam 24.06.2010 | 14:41
So verständlich Ihre Frage ist, muss man jedoch klar feststellen, dass Sie sich im falschen Forum bewegen! Kein Mitarbeiter der DRV wird Ihre Frage beantworten, weil es sich hierbei um ein ganz anderes Rechtsgebiet handelt. "Blöde" Anmerkung: Der Schuster weiß auch nicht wie man Wurst macht.
...am 24.06.2010 | 14:13
Wenn das so im Reha-Bericht steht, wird Ihnen früher oder später keine andere Möglichkeit bleiben, als die Rente zu beantragen - unabhängig davon, wie es dann finanziell aussieht. Die ARGE KANN sie nicht mehr unterstützen, wenn Sie nicht vermittelbar, weil nicht erwerbsfähig sind...
Zam 24.06.2010 | 15:40
Das grösste Problem bei Ihnen wird wie von @... bereits völlig richtig angemerkt wurde sein, das wenn der Rehabericht wirklich eine EM von unter 3 Std. vorgibt Sie bereits voll erwerbsgemindert SIND und damit der Rehaantrag automatisch in einen EM-Antrag seitens der RV umgedeutet wird. Sie können dies dann auch gar nicht ablehnen, weil die Arge dann nicht mehr verpflichtet wäre ihnen ALG II zu zahlen. ALG II gibt es ja nur bei Erwerbsfähigkeit. Insofern werden Sie um die EM-Antragstellung sowieso nicht " herumkommen " - egal wie hoch die EM-Rente sein wird und egal wieviel dann auch immer vom Grundsicherungsamt zugezahlt wird.... Gehen Sie schnellstens zu ihrem Grundsicherungsamt , nehmen Sie alle Unterlagen mit und lassen Sie sich dort genau ausrechnen was dann zur EM-Rente in ihrem ganz individuellem Einzelfall dazu gezahlt werden kann. Dann haben Sie konkrete Zahlen was dann in Zukunft an Einkommen zur Verfügung steht. Vermutungen , Prognosen sowie Schätzungen die hier nur angestellt werden können nützen ihnen da gar nichts. Alles Gute für Sie.
Hansam 24.06.2010 | 17:15
o.k., Vielen Dank!
Rentnerinam 24.06.2010 | 19:34
Dass Sie bei ARGE und Grundsicherugsamt fragen müssen, wurde bereits ausführlich erläutert. Mir fiel nur auf, dass Sie schreiben "1300 EUR... incl. Familienzuschläge". Es könnte also durchaus sein, dass erst mal eine Ehefrau arbeiten gehen müsste (oder ALG II beziehen), das können Ihnen auch nur die Mitarbeiter dort sagen!
Wolfgangam 24.06.2010 | 22:36
...richtig. Wenn in dem ALG 2 Familienzuschläge enthalten sind, deutet das auf eine Bedarfgemeinschaft hin, die erwerbsfähig ist - und die Leistungsansprüche ("Familienzuschläge") damit weiter bestehen ...nur eben unter Anrechnung des EM-Renteneinkommes/ggf. zusätzlich Grundsicherung des einen 'Bedarfsmitgliedes'. Somit bei der ARGE nachfragen, was sich bei EM-Rente dieser Person/Hans am Leistungssatz insgesamt ändert. Gruß w.
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