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Experten-Antwort

EM-Rente Hinzuverdienst

von Donald30.03.2017 | 08:36
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2 Antworten

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Lau RV teile ich (mein Arbeitgeber ) der RV jährlich mein mtl. Bruttoeinkommen mit. Dieses Brutto beinhaltet auch Sonn-Feiert.- und Nachtzuschläge, zudem auch eine Entgeltumwandlung. Mit diesem Gesamtbrutto liege ich aber über der Hinzuverdienstgrenze und muss meine EM Rente zurückzahlen. Meines Erachtens ist diese Berechnung nicht richtig, da die Zuschläge und die Entgeltumwandlung SV-Frei sind , bei der Entgeltumwandlung werden bei Auszahlung ja nochmal Sozial/Rentenbeiträge fällig, also würde ich doppelt belastet. Bin ich richtig in dieser Annahme bzw wie sollte die Berechnung erfolgen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Donald,

der Arbeitgeber bescheinigt Ihre monatlichen Entgelte. Aus dem Schreiben Ihres RV-Trägers sollte eigentlich hervorgehen, was der Arbeitgeber genau bescheinigen muss.

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind bis zu einem gewissen Prozentsatz steuerfrei. Bescheinigt werden müssen von Ihrem Arbeitgeber daher nur der Teil des Zuschlags, welcher steuerpflichtig ist. Steuerfreie Zuschläge werden nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt.

Auch die Beträge aus der Entgeltumwandlung werden nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt, sofern sie 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschreiten. Überschreiten die Beträge den o. g. Wert, so sind diese als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

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1 Antworten

Donaldam 30.03.2017 | 17:17
Vielen Dank für Ihre Antwort, der RV-Träger will das Gesamtbrutto, wie schon erwähnt übersteigt das Gesamtbrutto die Hinzuverdienstgrenze, weil Zuschläge und Entgeltumwandlung nicht abgezogen werden. Abzüglich Zuschläge und Entgeltumwandlung läge ich darunter, an wen kann ich mich wenden? Anscheinend versteht diese Problematik bei der RV keiner, wer kann mir eine kompetente Auskunft erteilen?
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