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Experten-Antwort

EM-Rente in 2 EU-Staaten

von RaiDu04.04.2025 | 12:21
498 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen! Ich bin deutscher Staatsbürger, lebe zur Zeit in Portugal. Habe in beide Rentensysteme in der Vergangenheit eingezahlt. Aufgrund einer doppelten Krebserkrankung bin ich mittlerweile in Portugal mit 60 % Schwerbehinderung eingestuft und beziehe eine EM-Rente von der portugiesischen Sozialversicherung (pensão de invalidez). Parallel läuft noch mein EM-Rentenantrag bei der deutschen Rentenversicherung. Dazu habe ich bereits alle Unterlagen eingereicht. Hier meine Fragen: ist es notwendig der DRV meinen EM-Rentenbezug in Portugal zu melden? Könnte dies sogar hilfreich sein, um entsprechend auch in Deutschland als erwerbsunfähig beziehungsweise erwerbsgemindert eingestuft zu werden? Ich habe in Portugal auch alle amtsärztlichen Untersuchungen beziehungsweise Prüfungen durchlaufen. Die Ergebnisse sind natürlich alle in portugiesischer Sprache. Kann ich dies auch bei meinem deutschen EM-Rentenantrag verwenden? Kümmert sich dann die DRV um die entsprechende Auswertung beziehungsweise Übersetzung ins Deutsche? Vielleicht hat jemand damit Erfahrung und kann hier weiterhelfen. Schon vorab vielen Dank! Und viele Grüße aus Lissabon!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

 

Sie sind verpflichtet Ihre ausländischen Versicherungszeiten beim Antrag auf die Erwerbsminderungsrente anzugeben. 

 

Bei den medizinischen Fragebögen (R0210 und R0211) sollten Sie auch Ihre Ärzte in Portugal angeben und die Befunde beifügen. Ob eine Übersetzung notwendig ist, wird dann der zuständige Rentenversicherungsträger entscheiden. Daher bitte erstmal keine Übersetzungen selbst in Auftrag geben. 

 

Viele Grüße

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2 Antworten

EMam 04.04.2025 | 12:55
Bei Ihrem Antrag auf die Deutsche Erwerbsminderungsrente mussten Sie doch schon angeben, ob Sie eine Rente aus dem Ausland beziehen und ob Sie rentenrechtliche Zeiten außerhalb Deutschlands zurückgelegt haben, von daher ist Ihre diesbezügliche Frage unverständlich. Selbstverständlich sollten Sie alle medizinisch wichtigen Befunde einreichen. Der Deutsche Rententräger wird diese, soweit erforderlich, übersetzen lassen.
Schadeam 04.04.2025 | 13:54
Im Normalfall stellt man in dem Fall dort wo man wohnt den Antrag, gibt an dass auch Beiträge in einem anderen EU Staat entrichtet wurden und dann regelt sich alles folgende "von alleine", d.h. die portugisischen Arztunterlagen werden von dort der DRV zugeleitet. So gesehen ist Ihre Frage nicht unbedingt verständlich. Hätten sich ja im Vorfeld erkundigen können (und hätten diese Antwort längst bekommen).
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