Guten Morgen,
Sie sind verpflichtet Ihre ausländischen Versicherungszeiten beim Antrag auf die Erwerbsminderungsrente anzugeben.
Bei den medizinischen Fragebögen (R0210 und R0211) sollten Sie auch Ihre Ärzte in Portugal angeben und die Befunde beifügen. Ob eine Übersetzung notwendig ist, wird dann der zuständige Rentenversicherungsträger entscheiden. Daher bitte erstmal keine Übersetzungen selbst in Auftrag geben.
Viele Grüße