1. Der Abschlag aus Ihrer zzt. bezogenen Rent wegen Erwerbsminderung wird automatisch in der nachfolgenden Altersrente weiterhin berücksichtigt. Ein weiterer Abschlag kommt nicht hinzu.
2. Die Rente wegen Erwerbsminderung fällt mit einer Zurechnungszeit zusammen. Bis zu welchem Lebensalter die Zurechnungszeit enthalten ist, haben Sie nicht mitgeteilt. Diese Zurechnungszeit wird in der nachfolgenden Rente als Anrechnungszeit aufgrund des Rentenbezugs anerkannt. Die Zurechnungszeit und auch die Anrechnungszeit werden mit dem vollen Gesamtleistungswert berücksichtigt. Während der Zurechnungszeit ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll zusätzlich freiwillige Beiträge zu zahlen, weil diese Zeit bereits rentenrechtlich belegt ist.
3. Sollten Sie sich doch für eine freiwillige Beitragsentrichtung entscheiden (z. B.,weil eine Zurechnungszeit in der bezogenen Rente nicht mehr berücksichtigt wird), wird ein Rentenanspruch i. H. von ca. 4,50 Euro monatlich bei der Entrichtung von 12 Mindestbeiträgen erworben.
4. Sie sollten sich noch einmal mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen, damit Sie eine entsprechende Entscheidung treffen können.