Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Nein, Sie müssen nicht sagen, dass Sie voll einsatzfähig sind. Können Sie auch gar nicht, denn Sie halten sich ja für erwerbsgemindert. Viele, wahrscheinlich auch Sie, sind recht erstaunt, wenn man meint ich bin ja krank und kann eigentlich nicht arbeiten, dass die Lösung trotzdem Alg 1 ist.Hallo delpher, ungewöhnlich kurze Laufzeit der EMRT, aber eben nicht außergewöhnlich. > "Bekommt die Rentenversicherung das denn gar nicht mit, das man bei der Afa erzählt man ist wieder Arbeitsfähig?" NEIN! Die AfA 'petzt' nicht an die DRV ...warum auch, mit Auslaufen der befristeten EMRT gelten Sie zunächst wieder als voll erwerbsfähig für den allgemeinen Arbeitsmarkt = 'Kunde' der AfA, und schöpfen die weiteren Sozialleistungsansprüche der anderen Behörden aus – also nichts Ungewöhnliches, auch wenn's aus Ihrer Sicht erstmal 'total nervend' ist. Bis zur letzten Rentenzahlung Ende März ist ja noch ein wenig Zeit, um die Entscheidung der DRV zum Weiterzahlungsantrag zu erhalten. Nachfragen/Sachstand vor März dort zu hinterfragen, erübrigt sich – die DRV-MA lutschen auch nicht nur am Däumchen ;-) Gruß w. PS: Die Kündigung Ihres Arbeitsplatzes ist der DRV mitgeteilt worden – bereits beim Verlängerungsantrag oder nachgeschoben?Danke dir das hat mir jetzt mal echt geholfen, das heißt ich kann beim Amt einfach sagen bin voll einsatzfähig, ALG 1 kassieren bis die Rente weiter bewilligt wird? Ich gehe stark davon aus das die Rente weiter bewilligt wird. Leider sind meine Ärzte immer sehr langsam!
Danke dir!!! das ist genau das was ich wissen wollte!!! :-)Also müsste ich denen sagen das ich wieder ganz normal Arbeiten kann das ist ja meine Frage kann ich das machen...mit Ende EMRT _gelten_ Sie wieder als 'voll fit' - was Sie auch so gegenüber der AfA angeben (eine andere/weitere Entscheidung der 'obersten' Wächter/DRV über die Frage der Erwerbsfähigkeit/-minderung liegt ja (noch) nicht vor). Alles andere/der hat doch nur noch Luft im Puschen, ist zunächst seitens der AfA zu widerlegen ← natürlich haben auch die einen med. Dienst, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit zu beurteilen. Nebenbei: es reicht auch ein Restleistungsvermögen von lediglich 15 Std./Woche /regelmäßig an 5 Tagen, um dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen ...ein Info-Gespräch bei Ihrer örtlichen AfA wird Sie dazu bestens aufklären. Gruß w.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.