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EM Rente läuft aus ALG 1 ???

von delpher19.12.2022 | 17:13
129 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo folgender Sachverhalt, ich hoffe mir kann jemand helfen! Mein Arbeitsvertrag wurde zum 31.12.2022 gekündigt. Ich bekomme seit dem 01.08.2022 Volle EM Rente! Mein Anspruch auf Krankengeld war zum Zeitpunkt der EM Rente noch nicht ausgeschöpft! Meine Rente wurde nur sehr kurz bewilligt, bis zum 31.03.2023. Vor ca. 4 Wochen habe ich einen Renten Verlängerungsantrag gestellt. Nun wurde mir dazu geraten mich Arbeitslos zu melden. Und beim Arbeitsamt anzugeben das ich wieder Arbeitsfähig bin, falls die Bewilligung abgelehnt wird oder länger dauert würde ich ALG 1 bekommen! Bekommt die Rentenversicherung das denn gar nicht mit, das man bei der Afa erzählt man ist wieder Arbeitsfähig? Und wenn die Rente weiter bewilligt wird, wundert sich dann nicht der Sachbearbeiter von der Afa das man plötzlich doch wieder in Rente geht?

9 Antworten

W°lfgangam 19.12.2022 | 18:27
Hallo delpher, ungewöhnlich kurze Laufzeit der EMRT, aber eben nicht außergewöhnlich. > "Bekommt die Rentenversicherung das denn gar nicht mit, das man bei der Afa erzählt man ist wieder Arbeitsfähig?" NEIN! Die AfA 'petzt' nicht an die DRV ...warum auch, mit Auslaufen der befristeten EMRT gelten Sie zunächst wieder als voll erwerbsfähig für den allgemeinen Arbeitsmarkt = 'Kunde' der AfA, und schöpfen die weiteren Sozialleistungsansprüche der anderen Behörden aus – also nichts Ungewöhnliches, auch wenn's aus Ihrer Sicht erstmal 'total nervend' ist. Bis zur letzten Rentenzahlung Ende März ist ja noch ein wenig Zeit, um die Entscheidung der DRV zum Weiterzahlungsantrag zu erhalten. Nachfragen/Sachstand vor März dort zu hinterfragen, erübrigt sich – die DRV-MA lutschen auch nicht nur am Däumchen ;-) Gruß w. PS: Die Kündigung Ihres Arbeitsplatzes ist der DRV mitgeteilt worden – bereits beim Verlängerungsantrag oder nachgeschoben?
Uschiam 19.12.2022 | 18:42
Kenne ich eigentlich (von früher?) so, dass man sich 3 Monate vor Ablauf der befristeten EM-Rente bei der AfA meldet,um für weitere Verläufe gewappnet zu sein. Telefonisch war da ausreichend, die Sachbearbeitung hat alles aufgenommen und auf den Weg gegeben, bitte noch einmal melden, wenn über die Verlängerung der Rente entschieden ist. Wurde diese verlängert, blieb alles wie es war und falls nicht, kam man in die Arbeitsvermittlung. Alg 1 ist übrigens, auch wenn es widersinnig scheint, als Leistung vorgesehen, wenn noch nicht über einen Rentenantrag entschieden wurde, selbst dann, wenn sogar noch ein Arbeitsverhältnis besteht (Nahtlosigkeit).
delpheram 19.12.2022 | 19:02
Aber die Dame am Telefon vom Amt sagte zu mir, ich würde nur ALG 1 bekommen wenn ich wieder Fit bin, oder Mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten kann! Da bei mir die Nahtlosigkeit bei mir nicht in Frage kommt, weil ich noch Krankengeld Anspruch habe! Also müsste ich denen sagen das ich wieder ganz normal Arbeiten kann das ist ja meine Frage kann ich das machen oder muss ich wieder Krankengeld beantragen?
Uschiam 19.12.2022 | 18:58
Hallo delpher, ungewöhnlich kurze Laufzeit der EMRT, aber eben nicht außergewöhnlich. > "Bekommt die Rentenversicherung das denn gar nicht mit, das man bei der Afa erzählt man ist wieder Arbeitsfähig?" NEIN! Die AfA 'petzt' nicht an die DRV ...warum auch, mit Auslaufen der befristeten EMRT gelten Sie zunächst wieder als voll erwerbsfähig für den allgemeinen Arbeitsmarkt = 'Kunde' der AfA, und schöpfen die weiteren Sozialleistungsansprüche der anderen Behörden aus – also nichts Ungewöhnliches, auch wenn's aus Ihrer Sicht erstmal 'total nervend' ist. Bis zur letzten Rentenzahlung Ende März ist ja noch ein wenig Zeit, um die Entscheidung der DRV zum Weiterzahlungsantrag zu erhalten. Nachfragen/Sachstand vor März dort zu hinterfragen, erübrigt sich – die DRV-MA lutschen auch nicht nur am Däumchen ;-) Gruß w. PS: Die Kündigung Ihres Arbeitsplatzes ist der DRV mitgeteilt worden – bereits beim Verlängerungsantrag oder nachgeschoben?
Danke dir das hat mir jetzt mal echt geholfen, das heißt ich kann beim Amt einfach sagen bin voll einsatzfähig, ALG 1 kassieren bis die Rente weiter bewilligt wird? Ich gehe stark davon aus das die Rente weiter bewilligt wird. Leider sind meine Ärzte immer sehr langsam!
Nein, Sie müssen nicht sagen, dass Sie voll einsatzfähig sind. Können Sie auch gar nicht, denn Sie halten sich ja für erwerbsgemindert. Viele, wahrscheinlich auch Sie, sind recht erstaunt, wenn man meint ich bin ja krank und kann eigentlich nicht arbeiten, dass die Lösung trotzdem Alg 1 ist.
Erklärbäram 19.12.2022 | 18:59
Nahtlosigkeitsregelung greift bei Arbeitsunfähigkeit zwischen Aussteuerung aus Krankengeldbezug und z. B. beantragter EMR. Wenn "volle Einsatzfähigkeit" ggf keine Leistungen gemäß Nahtlosigkeit. Muss aber von AfA geprüft werden (sowohl, ob überhaupt Anspruch als auch ob Nahtlosigkeit), kann DRV nicht entscheiden.
delpheram 19.12.2022 | 21:21
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Also müsste ich denen sagen das ich wieder ganz normal Arbeiten kann das ist ja meine Frage kann ich das machen
...mit Ende EMRT _gelten_ Sie wieder als 'voll fit' - was Sie auch so gegenüber der AfA angeben (eine andere/weitere Entscheidung der 'obersten' Wächter/DRV über die Frage der Erwerbsfähigkeit/-minderung liegt ja (noch) nicht vor). Alles andere/der hat doch nur noch Luft im Puschen, ist zunächst seitens der AfA zu widerlegen ← natürlich haben auch die einen med. Dienst, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit zu beurteilen. Nebenbei: es reicht auch ein Restleistungsvermögen von lediglich 15 Std./Woche /regelmäßig an 5 Tagen, um dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen ...ein Info-Gespräch bei Ihrer örtlichen AfA wird Sie dazu bestens aufklären. Gruß w.
Danke dir!!! das ist genau das was ich wissen wollte!!! :-)
W°lfgangam 19.12.2022 | 21:05
Zitat von delpher anzeigenausblenden
...mit Ende EMRT _gelten_ Sie wieder als 'voll fit' - was Sie auch so gegenüber der AfA angeben (eine andere/weitere Entscheidung der 'obersten' Wächter/DRV über die Frage der Erwerbsfähigkeit/-minderung liegt ja (noch) nicht vor). Alles andere/der hat doch nur noch Luft im Puschen, ist zunächst seitens der AfA zu widerlegen ← natürlich haben auch die einen med. Dienst, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit zu beurteilen. Nebenbei: es reicht auch ein Restleistungsvermögen von lediglich 15 Std./Woche /regelmäßig an 5 Tagen, um dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen ...ein Info-Gespräch bei Ihrer örtlichen AfA wird Sie dazu bestens aufklären. Gruß w.
-am 20.12.2022 | 08:51
Hallo Delpher, Ihr Rentenversicherungsträger wird so bald wie möglich über Ihren Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente entscheiden. Dennoch sollten Sie andere eventuell zustehende Sozialleistungen (z. B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld) rechtzeitig beantragen, um finanzielle Nachteile, die Ihnen durch einen etwaigen Wegfall der Rente entstehen können, zu vermeiden. Hinsichtlich der Antragsfristen wenden Sie sich bitte an den in Frage kommenden Sozialleistungsträger. Bei der dortigen Antragstellung sollten Sie natürlich wahrheitsgemäße Angaben machen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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