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Experten-Antwort

EM-Rente - Lebensversicherung

von Streifenhörnchen05.04.2014 | 20:52
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich möchte/muss wegen chronischer psychischer Krankheit (GdB von 50, habe deswegen auch eine Packen Gutachten) die volle EM-Rente beantragen. Ich bin verheiratet, und mein Partner ist ebenfalls psychisch krank und auch nicht fähig, viel zu arbeiten (vielleicht/hoffentlich einen 450-Job, wenn überhaupt, bezieht aber keine Rente/Krankengeld etc. und scheut sich davor...offiziell hat er sich letztes Jahr selbstständig gemacht, aber hat 0 Euro Einkommen und damit noch kein Geld verdient, und es sieht nicht so aus, als würde das noch was *seufz*). Ich würde eine Rente von ca. 400 Euro erhalten. Von irgendetwas müssen wir aber leben. Bis letztes Jahr habe ich für uns verdient (es ging schon viele Jahre aber außer arbeiten gar nichts mehr (Haushalt, Kochen, Freizeit...), aber jetzt geht es entgültig wirklich nicht mehr, ich bin auch schon seit einigen Monaten arbeitsunfähig... Aber jetzt...also falls ich sie bekäme: Rente 400 Euro + 450 Euro von meinem Mann. Er verdient unregelmäßig im Monat zwischen 50 und 200 Euro dazu, indem er einem Verwandten bei Arbeiten am Computer hilft. Das sind dann bestenfalls 1000 Euro, eher viel weniger... Jetzt kommt das Dilemma: das reicht nicht zum Leben. Dumerweise haben meine Eltern ohne mein Wissen vor vielen Jahren auf meinen Namen zur Altersvorsorge eine Lebensversicherung abgeschlossen (bin jetzt knapp 40), und sind nicht einverstanden, dass diese aufgelöst wird. Ich verstehe mich mit meinen Eltern nicht besonders gut, und möchte nicht, dass sie von meiner Arbeitsunfähigkeit erfahren. Ich hatte das mit der Auflösung der Lebensversicherung nur mal vorsichtig im Zusammenhang mit einer dringenden Ausgabe (Wohnungskaution und -provision) angedeutet, und meine Eltern haben sich völlig quergestellt, weil das meine Altersvorsorge sein soll. Die LV enthält etwa 10.000 Euro. Wie könnte es weitergehen ? Grundsicherung beantragen wird wohl wegen der $%&# Lebenversicherung wohl nicht gehen, oder doch ? Ich bin im betreuten Wohnen und muss sogar das wegen der LV selbst zahlen (soweit meine Betreuerin mir sagen konnte) *seufz*, das wäre dann natürlich gar nicht mehr drin. Ich müsste also zwangsweise doch irgendwie arbeiten, und die erlaubten 450 Euro dazuverdienen, die uns ein einigermaßen vernünftiges Leben möglich machen würden. Jetzt hab ich aber gelesen, dass in verschiedenen Foren stark davon abgeraten wird, diesen Zuverdienst zu machen, weil es sonst sein kann, dass einem sehr schnell die Rente wieder aberkannt wird, weil man ja doch irgendwie arbeiten kann (und will/muss etc)??? Ist da etwas dran ? Es bleibt mir doch wahrscheinlich gar nichts anderes übrig, als darauf zu bestehen, 2 Std/Tag arbeiten zu können und dies auch zu tun ??? Das nächste dabei ist, dass es doch wahrscheinlich kaum einen 450-Euro-Job gibt, der perfekt 5x2 Std. die Woche wäre (zumal auf dem Land...). Wahrscheinlicher wäre doch so etwas wie vielleicht 2 Nachmittage die Woche oder so ? Geht das auch ? Das könnte ich wahrscheinlich auch besser leisten als 5x2 (immer 1-2 Tage zum Erholen dazwischen, die ich auch dringend bräuchte) Wie kann es weitergehen ? Hilfe ??? Vielen Dank Streifenhörnchen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro einhalten, können Sie grundsätzlich (auf Kosten Ihrer Gesundheit) auch mal mehr als drei Stunden arbeiten ...

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6 Antworten

mikeam 06.04.2014 | 13:48
bei einer vollen emRente darf man 450E dazuverdienen, aber die Stundenzahl sollte 3h täglich nicht überschreiten ,wenn man täglich 3-6h arbeiten kann ist man nicht mehr voll sondern nur noch Teilerwerbsgemindert
mikeam 06.04.2014 | 13:49
bei einer vollen emRente darf man 450E dazuverdienen, aber die Stundenzahl sollte 3h täglich nicht überschreiten ,wenn man täglich 3-6h arbeiten kann ist man nicht mehr voll sondern nur noch Teilerwerbsgemindert
Streifenhörnchenam 06.04.2014 | 20:26
Das weiß ich auch...aber die Frage war ja eben nach "Ausnahmen von der Regel", ob es nicht auch zulässig ist, z.B. 2x die Woche 4 Std. mit 1 oder 2 Tagen dazwischen zu arbeiten (auch auf 450 Euro-Basis natürlich)...weil ich glaub, das könnte ich eher leisten, ohne dass es mich überfordert (weil ich immer echt lang brauche, um mich zu erholen...JEDEN Tag 2 oder 3 Std arbeiten kann ich mir im Moment NICHT vorstellen...eigentlich kann ich mir im Moment gar nicht wirklich vorstellen, wieder zu arbeiten, es geht mir im Moment gar nicht gut, aber ich werde wohl müssen, denke ich, aber das hab ich ja schon oben geschildert - eine Expertenantwort dazu wäre super)...solche Jobs wird es ja auch nur seltenst geben, die den Gegebenheiten eines "Rentners" exakt angepasst sind, oder wie macht ihr das ? Viele Grüße Streifenhörnchen
Streifenhörnchenam 07.04.2014 | 15:25
Können Sie mir noch etwas zu der Lebensversicherung sagen ? Vielen Dank ! Streifenhörnchen
Herz1952am 08.04.2014 | 22:33
Hallo Streifenhörnchen, bei der Lebensversicherung wird unterschieden, ob Sie EM-Rente erhalten und "aufstocken". In diesem Fall müssten Sie die LV auflösen, weil der Freibetrag für das Schonvermögen weit darunter liegt. Bei Hartz IV ist der Freibetrag nach Lebensjahren gestaffelt (150 Euro pro Lebensjahr, wenn ich nicht irre). Am besten Sie fragen beim Sozialamt nach und schildern Sie Ihre Verhältnisse, weil Sie anscheinend auch eine sog. "Bedarfsgemeinschaft" bilden. Bei unbefristeter EM-Rente gilt die Grundsicherung, bei befristeter die Hilfe zum Lebensunterhalt. Soweit mir bekannt, unterscheiden sich die Freibeträge des Schonvermögens, liegen aber normalerweise beide weit unterhalb des ALG II. Bei Auflösung der LV ist leider ein Verlust zu erwarten. Die Frage ist, ob dann die Auflösung zumutbar ist. Aber im allgemeinen schon (Sozialamt fragen). Herz1952
Streifenhörnchenam 08.04.2014 | 23:59
Danke, genau das wollte ich wissen !
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