Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM Rente letztmalige Verlängerung

von Honigbiene11.09.2025 | 05:06
289 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo an alle! Ich erhalte seit April 2017 eine volle befristete EM Rente unter 3h arbeitsfähig. Damals bei der ersten Beantragung war ich im Haus der Rentenversicherung bei einer Gutachterin die das feststellte. Befristet auf 3 Jahre. 2 Mal musste ich die Rente verlängern wobei jeweils „nur“ die Anträge ausfüllte und quasi umgehend die weitere Verlängerung für weitere 3 Jahre im Briefkasten hatte. Letztes Mal Antrag Mittwoch online gestellt und 10 Tage später die Verlängerung im Briefkasten gehabt. Einen Gutachter habe ich seit dem Erstantrag nicht mehr gesehen. Jetzt soll es ja so sein, dass ich dieses Mal die maximale Zeit der Verlängerung überschreiten würde, ab April 2026 wären es 9 Jahre? Also ist es richtig, dass die Rentenversicherung nur noch zwei Möglichkeiten hat. Entweder sie erkennt mir die Rente diesmal ab, weil eine EM nicht mehr vorliegt oder sie verlängert mich muss dann aber unbefristet verlängern? Meine Ärztin meinte selbst eine Reha die damals noch von der Rentenversicherung selbst abgelehnt wurde könnte nicht mehr erfolgen, da diese über die 9 Jahre gehen würde und sie mich vorher entfristen müssen oder die EM aberkennen. Ist das so richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Honigbiene,

 

Die Befristung von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer von neun Jahren auszugehen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Fliederam 11.09.2025 | 05:38
Prinzipiell würde ich Ihnen Recht geben. Die schnelle Verlängerung ohne Einholung von medizinischen Unterlagen die letzten beiden Male, spricht dafür, dass bei Ihnen einen schwerwiegendere chronische Erkrankung vorliegt. Wenn dem so ist, sollten Sie sich nicht großartig sorgen.
EMRam 11.09.2025 | 05:52
Die dritte Möglichkeit wäre die Umwandlung in eine Arbeitsmarktrente, die nicht entfristet werden kann.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026