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EM Rente: Lückenfüllung durch Freiwillige Einzahlung

von Gülsen Sener15.04.2019 | 20:06
102 Ansichten
2 Antworten
Hallo, Ich wäre laut einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2015 berechtigt eine EM Rente zu bekommen. Die kann ich aber laut der Rentenversicherung nicht erhalten, da mir die mindestens 36 Monate Beiträge aus den vergangenen 5 Jahren fehlen. Kann ich diese 36 Monate durch eine freiwillige Einzahlung der Beiträge füllen, um so meinen Status erfüllen zu können? Vielen Dank im voraus.

2 Antworten

W°lfgangam 15.04.2019 | 21:47
Hallo Gülsen Sener, für die EM-Rente benötigen Sie grundsätzlich 36 Monate PFLICHTbeiträge in den letzten 5 Jahren _vor_ Eintritt der Erwerbsminderung - freiwillige Beiträge sind keine Pflichtbeiträge und können daher die Voraussetzung, dass Sie in den letzten 5 Jahren vor EM die 36 Monate Pflichtbeiträge erreicht haben müssen, nicht erfüllen. Nebenbei, wenn das ginge/nicht geht!, wären Sie bereits vor 4 Jahren in EM-Rente gekommen ...warum daher heute diese Nachfrage? Gruß w.
-am 16.04.2019 | 08:44
Hallo Gülsen Sener, nein, das ist nicht möglich. Sie benötigen 36 Monate an Pflichtbeiträgen - und freiwillige Beiträge sind keine Pflichtbeiträge.
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