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Experten-Antwort

EM-Rente, Minijob, einmalig Übungsleiterpauschale

von Doro24.04.2017 | 11:21
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9 Antworten
Hallo, Ich beziehe unbefristet EM-Rente und arbeite auf Minijobbasis (320€ pro Monat) bei meinem Vater (je nachdem was anfällt ca. 4-10 Stunden pro Woche). Jetzt ist eine Freundin, die einen kleinen Wochenendkurs unterrichten sollte kurzfristig erkrankt und sucht Ersatz. Da ich durch mein früheres Studium qualifiziert wäre hatte ich überlegt, mich zu melden. Abgerechnet würde das über eine Übungsleiterpauschale in der Höhe von ca. 200 €. Meine 320 vom Minijob überschreite ich sonst nie. Darf ich das ? Es dürfte sich um eine einmalige Sache handeln, es sei denn, man ist zufrieden mit mir und spricht mich irgendwann noch mal auf eine Vertretung an (glaube allerdings kaum, dass das oft / nochmal dieses Jahr passiert). Wenn das grundsätzlich ok ist, muss ich die RV noch irgendwie informieren ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.04.2017 | 17:11

Hallo Doro,

auf Ihre Frage antworte ich Ihnen mit einem Auszug aus der Gemeinsamen Rechtlichen Anweisungen zu § 96 SGB VI (http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR4)

"Viele ehrenamtlich Tätige erhalten für ihre Arbeit lediglich eine (gegebenenfalls pauschale) Entschädigung des ihnen tatsächlich entstandenen Aufwandes. Eine solche Aufwandsentschädigung ist steuerfrei, zum Beispiel nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b EStG, und stellt weder Arbeitsentgelt (unter anderem nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 16 SvEV) noch Arbeitseinkommen oder vergleichbares Einkommen dar, sodass ein Hinzuverdienst nicht vorliegt."

Es empfiehlt sich allerdings, sich dies vorab schriftlich von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger bestätigen zu lassen.

8 Antworten

Kopfrechneram 24.04.2017 | 11:56
320,-€ + 200,- € = ??? In Ihren Rentenbescheid steht es doch ganz genau was Sie verdienen dürfen. Auch die Meldepflicht ist erklärt.
teufelam 24.04.2017 | 12:25
Was manche Erwerbsgeminderte noch so alles können.......
Doroam 24.04.2017 | 13:49
In meinem Rentenbescheid steht 2x im Jahr das Doppelte ist erlaubt (900 €). Aber das ist nicht bei meinem Vater/Arbeitgeber, sondern woanders, daher vielleicht ein anderer Fall? Tut mir leid, teufel, dass Ihnen eine Laus über die Leber gelaufen ist und Sie solche Kommentare nötig haben, statt einen qualifizierten Rat.
Doroam 24.04.2017 | 13:49
In meinem Rentenbescheid steht 2x im Jahr das Doppelte ist erlaubt (900 €). Aber das ist nicht bei meinem Vater/Arbeitgeber, sondern woanders, daher vielleicht ein anderer Fall? Tut mir leid, teufel, dass Ihnen eine Laus über die Leber gelaufen ist und Sie solche Kommentare nötig haben, statt einen qualifizierten Rat.
Kopfrechneram 24.04.2017 | 14:00
2 X im Jahr mehr bedeutet, dass es ungeplant ist. Trift also nicht zu, außerdem anderer Job. Lösung: 1.Übungsleiterpauschale auf 2 Monate verteilen. 2. Bei Papa weniger arbeiten. 3. Über "Freundin" abrechnen. 4. Beste Idee: Es sein lassen, weil "schlafende Hund wecken" kann gefährlich werden.
Doroam 24.04.2017 | 16:24
Kopfrechner schrieb

Dies ist ein Laien-Forum ohne Garantie auf die Aussagen.

Manchmal auch ein Troll-Forum.

Das wollte ich wissen, dass/ob es nur bei meinem Arbeitgeber geht. Gut, dann hat es sich eh erledigt, irgendwie rumtricksen möchte ich auf keinen Fall. .
Kopfrechneram 24.04.2017 | 16:41
Dies ist ein Laien-Forum ohne Garantie auf die Aussagen. Manchmal auch ein Troll-Forum.
Doroam 24.04.2017 | 17:47
Ok, danke.
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