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Experten-Antwort

EM Rente Minijob und Pflege eines Angehörigen

von Lilli31.07.2021 | 14:56
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38 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 62 Jahre, beziehe seit dem letzten Jahr eine unbefristete volle EM Rente. Arbeite noch 5 Stunden an 2 Tagen in der Woche im Minijob. Jetzt ist meine Mutter erkrankt und hat den Pflegegrad 2 erhalten. Ich teile mir mit meinem Bruder und dem Pflegedienst die Pflege der Mutter an vier Tagen die Woche mit je 2,5 Stunden. Die Krankenkasse meiner Mutter hat mir nun mitgeteilt, dass ich für die 10 Stunden die Woche Rentenpunkte bekomme. Ich habe jetzt Bedenken, dass ich durch die Pflege meiner Mutter Schwierigkeiten von meiner RV bekommen kann und mir die EM Rente evtl. entzogen wird. Vorgestern habe ich bei meiner RV angerufen und gefragt, ob ich die Pflegetätigkeit dort schriftlich mitteilen muss. Die Dame sagte mir, dass ich das nicht zu machen brauche. Die Punkte würden mir für meine Altersrente gutgeschrieben. Trotzdem habe ich Angst, meine volle EM Rente zu verlieren. Über eine Antwort von Euch würde ich mich sehr freuen.

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Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lilli,

eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit neben dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist grundsätzlich nicht rentenschädlich und muss – anders bei einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit - auch nicht vom EM-Rentner gemeldet werden.

Generell gilt aber auch, dass der Gesundheitszustand eines EM-Rentners jederzeit überprüft werden kann - unabhängig davon, ob gepflegt wird oder ein Minijob ausgeübt wird. Die Aufnahme einer Pflegetätigkeit führt aber nicht automatisch zu einem Überprüfungsverfahren.

Eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) kann bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze gewährt werden. Zu diesem Datum würde die EM-Rente von Amts wegen in eine Regelaltersrente umgewandelt werden. Sollten Sie eine Umwandlung zu einem früheren Zeitpunkt wünschen, können Sie dies beantragen.

Bei Altersrentengewährung erhalten Sie einen neuen Rentenbescheid. Die Rentenhöhe wird neu berechnet. Allerdings bestimmt § 88 SGB VI, dass bei einer nahtlosen Umwandlung von einer EM-Rente in eine Altersrente mindestens die bisherigen Entgeltpunkte zugrunde gelegt werden. Das heißt, die Altersrente kann nicht niedriger als die vorherige volle EM-Rente sein.

Neben einer Altersrente können Sie in 2021 aktuell 46.060 EUR hinzuverdienen. Hierbei handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Sonderregelung. Ab 2022 gelten wieder die ursprünglichen Hinzuverdienstgrenzen in Höhe von 6.300 EUR.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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36 Antworten

Lesen bildetam 31.07.2021 | 15:23
Einfach mal die Suchfunktion nutzen und gefühlt hundert Beiträge hier zum Thema Erwerbsminderungsrente und Pflege lesen und Sie werden sehen, dass die Pflege keinen Einfluss auf die Erwerbsminderungsrente hat.
Lilliam 31.07.2021 | 15:56
Vielen Dank für die Antwort.
Vorsichtam 31.07.2021 | 16:09
Ihre Angst ist berechtigt. Sie können die volle EM Rente durchaus verlieren. Die DRV könnte argumentieren, wer Minijob und zusätzlich Pflegearbeit macht, kann so krank nicht sein, Ihren Gesundheitsstatus gutachterlich überprüfen lassen und ggf. die volle EM Rente entziehen.
Siehe hieram 31.07.2021 | 16:38
Hallo, ich bin 62 Jahre, beziehe seit dem letzten Jahr eine unbefristete volle EM Rente. Arbeite noch 5 Stunden an 2 Tagen in der Woche im Minijob. Jetzt ist meine Mutter erkrankt und hat den Pflegegrad 2 erhalten. Ich teile mir mit meinem Bruder und dem Pflegedienst die Pflege der Mutter an vier Tagen die Woche mit je 2,5 Stunden. Die Krankenkasse meiner Mutter hat mir nun mitgeteilt, dass ich für die 10 Stunden die Woche Rentenpunkte bekomme. Ich habe jetzt Bedenken, dass ich durch die Pflege meiner Mutter Schwierigkeiten von meiner RV bekommen kann und mir die EM Rente evtl. entzogen wird. Vorgestern habe ich bei meiner RV angerufen und gefragt, ob ich die Pflegetätigkeit dort schriftlich mitteilen muss. Die Dame sagte mir, dass ich das nicht zu machen brauche. Die Punkte würden mir für meine Altersrente gutgeschrieben. Trotzdem habe ich Angst, meine volle EM Rente zu verlieren. Über eine Antwort von Euch würde ich mich sehr freuen.
Ihre Angst ist berechtigt. Sie können die volle EM Rente durchaus verlieren. Die DRV könnte argumentieren, wer Minijob und zusätzlich Pflegearbeit macht, kann so krank nicht sein, Ihren Gesundheitsstatus gutachterlich überprüfen lassen und ggf. die volle EM Rente entziehen.
Die EM-Rente kann JEDERZEIT überprüft werden, auch ganz ohne Pflegetätigkeit oder Nebenjob. Tatsache ist, dass die Pflege nicht angegeben werden muss. Es gilt auch nicht als Hinzuverdienst, weil kein Einkommen erzielt wird (das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht die Pflegeperson - an die es aber weitergegeben werden 'darf'). Und es werden dennoch Rentenversicherungsbeiträge (und auch Unfallversicherung) für die Pflegeperson von der Pflegekasse übernommen, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen (mindestens Pflegegrad 2 und mindestens 10h/Woche und noch nicht selbst Regelaltersrentner).
Vorsichtam 31.07.2021 | 18:57
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Hallo, ich bin 62 Jahre, beziehe seit dem letzten Jahr eine unbefristete volle EM Rente. Arbeite noch 5 Stunden an 2 Tagen in der Woche im Minijob.

Jetzt ist meine Mutter erkrankt und hat den Pflegegrad 2 erhalten.

Ich teile mir mit meinem Bruder und dem Pflegedienst die Pflege der Mutter an vier Tagen die Woche mit je 2,5 Stunden.

Die Krankenkasse meiner Mutter hat mir nun mitgeteilt, dass ich für die 10 Stunden die Woche Rentenpunkte bekomme.

Ich habe jetzt Bedenken, dass ich durch die Pflege meiner Mutter Schwierigkeiten von meiner RV bekommen kann und mir die EM Rente evtl. entzogen wird. Vorgestern habe ich bei meiner RV angerufen und gefragt, ob ich die Pflegetätigkeit dort schriftlich mitteilen muss. Die Dame sagte mir, dass ich das nicht zu machen brauche.

Die Punkte würden mir für meine Altersrente gutgeschrieben.

Trotzdem habe ich Angst, meine volle EM Rente zu verlieren.

Über eine Antwort von Euch würde ich mich sehr freuen.[/quote]

Ihre Angst ist berechtigt. Sie können die volle EM Rente durchaus verlieren. Die DRV könnte argumentieren, wer Minijob und zusätzlich Pflegearbeit macht, kann so krank nicht sein, Ihren Gesundheitsstatus gutachterlich überprüfen lassen und ggf. die volle EM Rente entziehen.[/quote]

Die EM-Rente kann JEDERZEIT überprüft werden, auch ganz ohne Pflegetätigkeit oder Nebenjob.

Tatsache ist, dass die Pflege nicht angegeben werden muss. Es gilt auch nicht als Hinzuverdienst, weil kein Einkommen erzielt wird (das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht die Pflegeperson - an die es aber weitergegeben werden 'darf').

Und es werden dennoch Rentenversicherungsbeiträge (und auch Unfallversicherung) für die Pflegeperson von der Pflegekasse übernommen, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen (mindestens Pflegegrad 2 und mindestens 10h/Woche und noch nicht selbst Regelaltersrentner).

Ihre Angst ist berechtigt. Sie können die volle EM Rente durchaus verlieren. Die DRV könnte argumentieren, wer Minijob und zusätzlich Pflegearbeit macht, kann so krank nicht sein, Ihren Gesundheitsstatus gutachterlich überprüfen lassen und ggf. die volle EM Rente entziehen.
Die EM-Rente kann JEDERZEIT überprüft werden, auch ganz ohne Pflegetätigkeit oder Nebenjob. Tatsache ist, dass die Pflege nicht angegeben werden muss. Es gilt auch nicht als Hinzuverdienst, weil kein Einkommen erzielt wird (das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht die Pflegeperson - an die es aber weitergegeben werden 'darf'). Und es werden dennoch Rentenversicherungsbeiträge (und auch Unfallversicherung) für die Pflegeperson von der Pflegekasse übernommen, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen (mindestens Pflegegrad 2 und mindestens 10h/Woche und noch nicht selbst Regelaltersrentner).
Ja richtig, die EM-Rente kann JEDERZEIT überprüft werden, auch ganz ohne Pflegetätigkeit oder Nebenjob. ABER die Wahrscheinlichkeit einer Überprüfung, ist bei einem Nebenjob höher und nochmals sehr viel höher, wenn plötzlich zu dem Nebenjob noch eine Pflegetätigkeit dazu kommt. Lilli kann also durchaus die volle EMR verlieren. >>>Tatsache ist, dass die Pflege nicht angegeben werden muss.<<< Doch, die Pflege MUSS angegeben werden! Die Pflegekasse gibt dabei u.a. den Namen der Person, die pflegt, also den Namen von Lilli, bei der DRV an. >>>(das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht die Pflegeperson - an die es aber weitergegeben werden 'darf').<<< Im Pflegeantrag kann die pflegebedürftige Person, die Bankverbindung der Pflegeperson angeben.
Unsinnam 31.07.2021 | 19:49
Zitat von Vorsicht anzeigenausblenden
Vorsicht schrieb

Ihre Angst ist berechtigt. Sie können die volle EM Rente durchaus verlieren. Die DRV könnte argumentieren, wer Minijob und zusätzlich Pflegearbeit macht, kann so krank nicht sein, Ihren Gesundheitsstatus gutachterlich überprüfen lassen und ggf. die volle EM Rente entziehen.[/quote]

Die EM-Rente kann JEDERZEIT überprüft werden, auch ganz ohne Pflegetätigkeit oder Nebenjob.

Tatsache ist, dass die Pflege nicht angegeben werden muss. Es gilt auch nicht als Hinzuverdienst, weil kein Einkommen erzielt wird (das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht die Pflegeperson - an die es aber weitergegeben werden 'darf').

Und es werden dennoch Rentenversicherungsbeiträge (und auch Unfallversicherung) für die Pflegeperson von der Pflegekasse übernommen, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen (mindestens Pflegegrad 2 und mindestens 10h/Woche und noch nicht selbst Regelaltersrentner).

[/quote]

Ja richtig, die EM-Rente kann JEDERZEIT überprüft werden, auch ganz ohne Pflegetätigkeit oder Nebenjob.

ABER die Wahrscheinlichkeit einer Überprüfung, ist bei einem Nebenjob höher und nochmals sehr viel höher, wenn plötzlich zu dem Nebenjob noch eine Pflegetätigkeit dazu kommt.

Lilli kann also durchaus die volle EMR verlieren.

>>>Tatsache ist, dass die Pflege nicht angegeben werden muss.<<<

Doch, die Pflege MUSS angegeben werden!

Die Pflegekasse gibt dabei u.a. den Namen der Person, die pflegt, also den Namen von Lilli, bei der DRV an.

>>>(das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht die Pflegeperson - an die es aber weitergegeben werden 'darf').<<<

Im Pflegeantrag kann die pflegebedürftige Person, die Bankverbindung der Pflegeperson angeben.

Hallo, ich bin 62 Jahre, beziehe seit dem letzten Jahr eine unbefristete volle EM Rente. Arbeite noch 5 Stunden an 2 Tagen in der Woche im Minijob. Jetzt ist meine Mutter erkrankt und hat den Pflegegrad 2 erhalten. Ich teile mir mit meinem Bruder und dem Pflegedienst die Pflege der Mutter an vier Tagen die Woche mit je 2,5 Stunden. Die Krankenkasse meiner Mutter hat mir nun mitgeteilt, dass ich für die 10 Stunden die Woche Rentenpunkte bekomme. Ich habe jetzt Bedenken, dass ich durch die Pflege meiner Mutter Schwierigkeiten von meiner RV bekommen kann und mir die EM Rente evtl. entzogen wird. Vorgestern habe ich bei meiner RV angerufen und gefragt, ob ich die Pflegetätigkeit dort schriftlich mitteilen muss. Die Dame sagte mir, dass ich das nicht zu machen brauche. Die Punkte würden mir für meine Altersrente gutgeschrieben. Trotzdem habe ich Angst, meine volle EM Rente zu verlieren. Über eine Antwort von Euch würde ich mich sehr freuen.
Ihre Angst ist berechtigt. Sie können die volle EM Rente durchaus verlieren. Die DRV könnte argumentieren, wer Minijob und zusätzlich Pflegearbeit macht, kann so krank nicht sein, Ihren Gesundheitsstatus gutachterlich überprüfen lassen und ggf. die volle EM Rente entziehen.
Die EM-Rente kann JEDERZEIT überprüft werden, auch ganz ohne Pflegetätigkeit oder Nebenjob. Tatsache ist, dass die Pflege nicht angegeben werden muss. Es gilt auch nicht als Hinzuverdienst, weil kein Einkommen erzielt wird (das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht die Pflegeperson - an die es aber weitergegeben werden 'darf'). Und es werden dennoch Rentenversicherungsbeiträge (und auch Unfallversicherung) für die Pflegeperson von der Pflegekasse übernommen, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen (mindestens Pflegegrad 2 und mindestens 10h/Woche und noch nicht selbst Regelaltersrentner).
Ja richtig, die EM-Rente kann JEDERZEIT überprüft werden, auch ganz ohne Pflegetätigkeit oder Nebenjob. ABER die Wahrscheinlichkeit einer Überprüfung, ist bei einem Nebenjob höher und nochmals sehr viel höher, wenn plötzlich zu dem Nebenjob noch eine Pflegetätigkeit dazu kommt. Lilli kann also durchaus die volle EMR verlieren. >>>Tatsache ist, dass die Pflege nicht angegeben werden muss.<<< Doch, die Pflege MUSS angegeben werden! Die Pflegekasse gibt dabei u.a. den Namen der Person, die pflegt, also den Namen von Lilli, bei der DRV an. >>>(das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht die Pflegeperson - an die es aber weitergegeben werden 'darf').<<< Im Pflegeantrag kann die pflegebedürftige Person, die Bankverbindung der Pflegeperson angeben.
Verbreiten Sie doch nicht Ihre hausgemachten Verschwörungstheorien. Pflege ist nicht gleichzusetzen mit einer Beschäftigung und auch nicht der Rentenversicherung gegenüber meldepflichtig. Dass der Rententräger dies ggf. über andere Wege erfährt, ist doch hier gar nicht Thema.
Vorsichtam 31.07.2021 | 20:42
Zitat von Unsinn anzeigenausblenden
Unsinn schrieb

Hallo, ich bin 62 Jahre, beziehe seit dem letzten Jahr eine unbefristete volle EM Rente. Arbeite noch 5 Stunden an 2 Tagen in der Woche im Minijob.

Jetzt ist meine Mutter erkrankt und hat den Pflegegrad 2 erhalten.

Ich teile mir mit meinem Bruder und dem Pflegedienst die Pflege der Mutter an vier Tagen die Woche mit je 2,5 Stunden.

Die Krankenkasse meiner Mutter hat mir nun mitgeteilt, dass ich für die 10 Stunden die Woche Rentenpunkte bekomme.

Ich habe jetzt Bedenken, dass ich durch die Pflege meiner Mutter Schwierigkeiten von meiner RV bekommen kann und mir die EM Rente evtl. entzogen wird. Vorgestern habe ich bei meiner RV angerufen und gefragt, ob ich die Pflegetätigkeit dort schriftlich mitteilen muss. Die Dame sagte mir, dass ich das nicht zu machen brauche.

Die Punkte würden mir für meine Altersrente gutgeschrieben.

Trotzdem habe ich Angst, meine volle EM Rente zu verlieren.

Über eine Antwort von Euch würde ich mich sehr freuen.[/quote]

Ihre Angst ist berechtigt. Sie können die volle EM Rente durchaus verlieren. Die DRV könnte argumentieren, wer Minijob und zusätzlich Pflegearbeit macht, kann so krank nicht sein, Ihren Gesundheitsstatus gutachterlich überprüfen lassen und ggf. die volle EM Rente entziehen.[/quote]

Die EM-Rente kann JEDERZEIT überprüft werden, auch ganz ohne Pflegetätigkeit oder Nebenjob.

Tatsache ist, dass die Pflege nicht angegeben werden muss. Es gilt auch nicht als Hinzuverdienst, weil kein Einkommen erzielt wird (das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht die Pflegeperson - an die es aber weitergegeben werden 'darf').

Und es werden dennoch Rentenversicherungsbeiträge (und auch Unfallversicherung) für die Pflegeperson von der Pflegekasse übernommen, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen (mindestens Pflegegrad 2 und mindestens 10h/Woche und noch nicht selbst Regelaltersrentner).

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Ja richtig, die EM-Rente kann JEDERZEIT überprüft werden, auch ganz ohne Pflegetätigkeit oder Nebenjob.

ABER die Wahrscheinlichkeit einer Überprüfung, ist bei einem Nebenjob höher und nochmals sehr viel höher, wenn plötzlich zu dem Nebenjob noch eine Pflegetätigkeit dazu kommt.

Lilli kann also durchaus die volle EMR verlieren.

>>>Tatsache ist, dass die Pflege nicht angegeben werden muss.<<<

Doch, die Pflege MUSS angegeben werden!

Die Pflegekasse gibt dabei u.a. den Namen der Person, die pflegt, also den Namen von Lilli, bei der DRV an.

>>>(das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht die Pflegeperson - an die es aber weitergegeben werden 'darf').<<<

Im Pflegeantrag kann die pflegebedürftige Person, die Bankverbindung der Pflegeperson angeben.[/quote]

Verbreiten Sie doch nicht Ihre hausgemachten Verschwörungstheorien. Pflege ist nicht gleichzusetzen mit einer Beschäftigung und auch nicht der Rentenversicherung gegenüber meldepflichtig.

Dass der Rententräger dies ggf. über andere Wege erfährt, ist doch hier gar nicht Thema.

Ihre Angst ist berechtigt. Sie können die volle EM Rente durchaus verlieren. Die DRV könnte argumentieren, wer Minijob und zusätzlich Pflegearbeit macht, kann so krank nicht sein, Ihren Gesundheitsstatus gutachterlich überprüfen lassen und ggf. die volle EM Rente entziehen.
Die EM-Rente kann JEDERZEIT überprüft werden, auch ganz ohne Pflegetätigkeit oder Nebenjob. Tatsache ist, dass die Pflege nicht angegeben werden muss. Es gilt auch nicht als Hinzuverdienst, weil kein Einkommen erzielt wird (das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht die Pflegeperson - an die es aber weitergegeben werden 'darf'). Und es werden dennoch Rentenversicherungsbeiträge (und auch Unfallversicherung) für die Pflegeperson von der Pflegekasse übernommen, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen (mindestens Pflegegrad 2 und mindestens 10h/Woche und noch nicht selbst Regelaltersrentner).
Ja richtig, die EM-Rente kann JEDERZEIT überprüft werden, auch ganz ohne Pflegetätigkeit oder Nebenjob. ABER die Wahrscheinlichkeit einer Überprüfung, ist bei einem Nebenjob höher und nochmals sehr viel höher, wenn plötzlich zu dem Nebenjob noch eine Pflegetätigkeit dazu kommt. Lilli kann also durchaus die volle EMR verlieren. >>>Tatsache ist, dass die Pflege nicht angegeben werden muss.<<< Doch, die Pflege MUSS angegeben werden! Die Pflegekasse gibt dabei u.a. den Namen der Person, die pflegt, also den Namen von Lilli, bei der DRV an. >>>(das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht die Pflegeperson - an die es aber weitergegeben werden 'darf').<<< Im Pflegeantrag kann die pflegebedürftige Person, die Bankverbindung der Pflegeperson angeben.
Verbreiten Sie doch nicht Ihre hausgemachten Verschwörungstheorien. Pflege ist nicht gleichzusetzen mit einer Beschäftigung und auch nicht der Rentenversicherung gegenüber meldepflichtig. Dass der Rententräger dies ggf. über andere Wege erfährt, ist doch hier gar nicht Thema.
Verschwörungstheorien? Ich habe es im Verwandten- und Bekanntenkreis schon erlebt, dass Betroffene, die einen Nebenjob haben und gepflegt haben, die volle EM verloren haben. Und genau das ist das Thema. Zitat aus dem ersten Beitrag von Lilli: "Trotzdem habe ich Angst, meine volle EM Rente zu verlieren." Bitte erzählen Sie keine Märchen und wiegen Lilli in falscher Sicherheit. Pflege ist gegenüber der DRV meldepflichtig! Deswegen macht ja die Pflegekasse, die Meldung und führt auch Beiträge für die Pflegeperson ab! Weil Sie es MUSS!
Siehe hieram 31.07.2021 | 22:05
Zitat von Vorsicht anzeigenausblenden
Vorsicht schrieb

Ihre Angst ist berechtigt. Sie können die volle EM Rente durchaus verlieren. Die DRV könnte argumentieren, wer Minijob und zusätzlich Pflegearbeit macht, kann so krank nicht sein, Ihren Gesundheitsstatus gutachterlich überprüfen lassen und ggf. die volle EM Rente entziehen.[/quote]

Die EM-Rente kann JEDERZEIT überprüft werden, auch ganz ohne Pflegetätigkeit oder Nebenjob.

Tatsache ist, dass die Pflege nicht angegeben werden muss. Es gilt auch nicht als Hinzuverdienst, weil kein Einkommen erzielt wird (das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht die Pflegeperson - an die es aber weitergegeben werden 'darf').

Und es werden dennoch Rentenversicherungsbeiträge (und auch Unfallversicherung) für die Pflegeperson von der Pflegekasse übernommen, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen (mindestens Pflegegrad 2 und mindestens 10h/Woche und noch nicht selbst Regelaltersrentner).

[/quote]

Ja richtig, die EM-Rente kann JEDERZEIT überprüft werden, auch ganz ohne Pflegetätigkeit oder Nebenjob.

ABER die Wahrscheinlichkeit einer Überprüfung, ist bei einem Nebenjob höher und nochmals sehr viel höher, wenn plötzlich zu dem Nebenjob noch eine Pflegetätigkeit dazu kommt.

Lilli kann also durchaus die volle EMR verlieren.

>>>Tatsache ist, dass die Pflege nicht angegeben werden muss.<<<

Doch, die Pflege MUSS angegeben werden!

Die Pflegekasse gibt dabei u.a. den Namen der Person, die pflegt, also den Namen von Lilli, bei der DRV an.

>>>(das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht die Pflegeperson - an die es aber weitergegeben werden 'darf').<<<

Im Pflegeantrag kann die pflegebedürftige Person, die Bankverbindung der Pflegeperson angeben.[/quote]

Verbreiten Sie doch nicht Ihre hausgemachten Verschwörungstheorien. Pflege ist nicht gleichzusetzen mit einer Beschäftigung und auch nicht der Rentenversicherung gegenüber meldepflichtig.

Dass der Rententräger dies ggf. über andere Wege erfährt, ist doch hier gar nicht Thema.[/quote]

Verschwörungstheorien?

Ich habe es im Verwandten- und Bekanntenkreis schon erlebt, dass Betroffene, die einen Nebenjob haben und gepflegt haben, die volle EM verloren haben.

Und genau das ist das Thema.

Zitat aus dem ersten Beitrag von Lilli:

"Trotzdem habe ich Angst, meine volle EM Rente zu verlieren."

Bitte erzählen Sie keine Märchen und wiegen Lilli in falscher Sicherheit.

Pflege ist gegenüber der DRV meldepflichtig! Deswegen macht ja die Pflegekasse, die Meldung und führt auch Beiträge für die Pflegeperson ab! Weil Sie es MUSS!

Die Pflegekasse erfragt die Daten der Pflegeperson, hier also von 'Lilli'. Zur Feststellung der Anspruchsberechtigung von Beiträgen zur Rentenversicherung, die dann für 'Lilli' zu bezahlen sind. Und meldet dann diese Beiträge der Rentenversicherung, damit diese dem Rentenkonto von 'Lilli' gutgeschrieben werden können. Dies erfolgt dann aufgrund von Datenübermittlung der notwendigen Zahlen zu der Nummer des Versicherungskontos. Das 'MUSS' die Pflegekasse machen, mehr nicht! Im Einzelfall, insbesondere in dem immer gern wieder zitierten 'Bekanntenkreis', über den man sonst aber keinerlei Details weiß, kann es auch zum Entzug der EM-Rente kommen. Wohl z.B. wenn die Pflegeperson volle EM-Rente erhält, dazu einen Nebenjob mit insgesamt 14,5 h/Woche und noch vier zu pflegenden Personen mit insgesamt je 10h/wöchentlich. Das kann dann schon mal deutlich zu viel sein. 'Lilli' selbst arbeitet aber im Nebenjob 10h/wöchentlich und 4x2,5 h pflegt sie. Und wird es wohl so gelegt haben, dass sie nicht pflegt und arbeitet an einem Tag. Aber selbst wenn, sie darf es. Und muss es auch nicht der DRV melden. Es ist keine Tätigkeit im Sinne des ansonsten meldepflichtigen Arbeitseinkommens (wie z.B. der Nebenjob). Und die Pflegekasse meldet es der DRV 'so' auch nicht, die melden nur die Beiträge. Und 'Lilli' hat bei Ihrer zuständigen DRV bereits die (telefonische) Information erhalten, dass dies alles so richtig ist. Und der @Experte wird dies am Montag ebenfalls so nochmal bestätigen. Mit dem Zusatz 'wenn es sich um nicht erwerbsmäßig tätige Pflege handelt. Von nicht erwerbsmäßig ist regelmäßig auszugehen, wenn an die Pflegeperson nicht mehr bezahlt wird, als die Höhe des Pflegegeldes beträgt'. (oder so ähnlich formuliert) Im Fall des Pflegerades 2 wären dies übrigens maximal 316 EUR, wenn nur Pflegegeld (keine Pflegesachleistung) bezahlt wird. Also verunsichern Sie bitte 'Lilli' nicht weiter. Was bei Ihren Bekannten aus unbekannten Gründen anders lief, ist nicht allgemeingültig!
Vorsichtam 01.08.2021 | 00:11
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Hallo, ich bin 62 Jahre, beziehe seit dem letzten Jahr eine unbefristete volle EM Rente. Arbeite noch 5 Stunden an 2 Tagen in der Woche im Minijob.

Jetzt ist meine Mutter erkrankt und hat den Pflegegrad 2 erhalten.

Ich teile mir mit meinem Bruder und dem Pflegedienst die Pflege der Mutter an vier Tagen die Woche mit je 2,5 Stunden.

Die Krankenkasse meiner Mutter hat mir nun mitgeteilt, dass ich für die 10 Stunden die Woche Rentenpunkte bekomme.

Ich habe jetzt Bedenken, dass ich durch die Pflege meiner Mutter Schwierigkeiten von meiner RV bekommen kann und mir die EM Rente evtl. entzogen wird. Vorgestern habe ich bei meiner RV angerufen und gefragt, ob ich die Pflegetätigkeit dort schriftlich mitteilen muss. Die Dame sagte mir, dass ich das nicht zu machen brauche.

Die Punkte würden mir für meine Altersrente gutgeschrieben.

Trotzdem habe ich Angst, meine volle EM Rente zu verlieren.

Über eine Antwort von Euch würde ich mich sehr freuen.[/quote]

Ihre Angst ist berechtigt. Sie können die volle EM Rente durchaus verlieren. Die DRV könnte argumentieren, wer Minijob und zusätzlich Pflegearbeit macht, kann so krank nicht sein, Ihren Gesundheitsstatus gutachterlich überprüfen lassen und ggf. die volle EM Rente entziehen.[/quote]

Die EM-Rente kann JEDERZEIT überprüft werden, auch ganz ohne Pflegetätigkeit oder Nebenjob.

Tatsache ist, dass die Pflege nicht angegeben werden muss. Es gilt auch nicht als Hinzuverdienst, weil kein Einkommen erzielt wird (das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht die Pflegeperson - an die es aber weitergegeben werden 'darf').

Und es werden dennoch Rentenversicherungsbeiträge (und auch Unfallversicherung) für die Pflegeperson von der Pflegekasse übernommen, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen (mindestens Pflegegrad 2 und mindestens 10h/Woche und noch nicht selbst Regelaltersrentner).

Ihre Angst ist berechtigt. Sie können die volle EM Rente durchaus verlieren. Die DRV könnte argumentieren, wer Minijob und zusätzlich Pflegearbeit macht, kann so krank nicht sein, Ihren Gesundheitsstatus gutachterlich überprüfen lassen und ggf. die volle EM Rente entziehen.
Die EM-Rente kann JEDERZEIT überprüft werden, auch ganz ohne Pflegetätigkeit oder Nebenjob.
Ja richtig, die EM-Rente kann JEDERZEIT überprüft werden, auch ganz ohne Pflegetätigkeit oder Nebenjob. Dies bedeutet aber auch, dass die EM-Rente, bei entsprechendem Prüfergebnis, JEDERZEIT entzogen werden kann! Einen "Persilschein", einmal volle EM = garantiert immer volle EM, gibt es nicht, auch nicht in der Kombination mit Nebenjob und Pflege. Wie werden ja sehen, ob der Experte am Montag, für Lilli, eine dauerhafte = "lebenslängliche" EM, in der Kombination mit Nebenjob und Pflegetätigkeit bestätigt oder nicht.
Siehe hieram 01.08.2021 | 00:59
Zitat von Vorsicht anzeigenausblenden
Das wird er so natürlich nicht. Und 'lebenslang' schon gar nicht. Da üblicherweise aber ein Minijob trotz EM-Rente ausdrücklich erlaubt und nicht nur akzeptiert ist, und aber die Pflege eines Angehörigen nicht als 'Arbeitet' gewertet wird, führt also diese Kombination allein nicht zwingend zu einer Überprüfung. Und wird auch nicht von der Pflegekasse zum Zwecke einer Überprüfung a die DRV gemeldet. Unabhängig davon ist nach wie vor, dass eine EM-Rente jederzeit überprüft werden kann. Damit sie dann aber auch tatsächlich entzogen werden kann, müssen schon wesentlich schwerwiegendere Gründe vorgetragen werden.
Siehe hieram 01.08.2021 | 01:10
Zitat von Vorsicht anzeigenausblenden
Vorsicht schrieb

Ihre Angst ist berechtigt. Sie können die volle EM Rente durchaus verlieren. Die DRV könnte argumentieren, wer Minijob und zusätzlich Pflegearbeit macht, kann so krank nicht sein, Ihren Gesundheitsstatus gutachterlich überprüfen lassen und ggf. die volle EM Rente entziehen.[/quote]

Die EM-Rente kann JEDERZEIT überprüft werden, auch ganz ohne Pflegetätigkeit oder Nebenjob.

Tatsache ist, dass die Pflege nicht angegeben werden muss. Es gilt auch nicht als Hinzuverdienst, weil kein Einkommen erzielt wird (das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht die Pflegeperson - an die es aber weitergegeben werden 'darf').

Und es werden dennoch Rentenversicherungsbeiträge (und auch Unfallversicherung) für die Pflegeperson von der Pflegekasse übernommen, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen (mindestens Pflegegrad 2 und mindestens 10h/Woche und noch nicht selbst Regelaltersrentner).

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Ja richtig, die EM-Rente kann JEDERZEIT überprüft werden, auch ganz ohne Pflegetätigkeit oder Nebenjob.

ABER die Wahrscheinlichkeit einer Überprüfung, ist bei einem Nebenjob höher und nochmals sehr viel höher, wenn plötzlich zu dem Nebenjob noch eine Pflegetätigkeit dazu kommt.

Lilli kann also durchaus die volle EMR verlieren.

>>>Tatsache ist, dass die Pflege nicht angegeben werden muss.<<<

Doch, die Pflege MUSS angegeben werden!

Die Pflegekasse gibt dabei u.a. den Namen der Person, die pflegt, also den Namen von Lilli, bei der DRV an.

>>>(das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht die Pflegeperson - an die es aber weitergegeben werden 'darf').<<<

Im Pflegeantrag kann die pflegebedürftige Person, die Bankverbindung der Pflegeperson angeben.

Ja, und?? Das ist durchaus auch möglich. Der rechtliche 'Anspruch' auf das Pflegegeld steht aber grundsätzlich dem Pflegebedürftigen zu. Und darum geht es z.B. auch, wenn es um die Beurteilung geht, ob es Hinzuverdienst ist = WER hat Anspruch. Und diesen hat nicht die Pflegeperson, sondern der Pflegebedürftige.
Lilliam 01.08.2021 | 07:24
Im Nebenjob arbeite ich 5 Stunden in der Woche, das sind 2x2,5 Stunden und die Pflege der Mutter ist 4 x 2,5 Stunden. So habe ich an keinem Tag mehr als 2,5 Stunden.
Schadeam 01.08.2021 | 08:10
Um diese "unsinnige Diskussion" zu beenden stelle ich folgende Frage: Haben Sie eventuell eine Schwerbehinderung und 35 Versicherungsjahre? Dann könnten Sie als 62 jährige sofort "locker" in die Altersrente wechseln und bräuchten sich die (in meinen Augen unbegründeten) Sorgen gar nicht machen....:) Und an alle Bedenkenträger, Angstmacher und Vorsichtsapostel: Die Pflege an sich ist kein Grund die EM in Frage zu stelle, auch wenn EM Renten jederzeit überprüft werden können; aber mal ehrlich: wieviele Fälle kennen wir in denen einer 62 jährigen mit Minijob und Pflege die Rente entzogen wurde? Ich kenne da niemanden!
Fazitam 01.08.2021 | 08:05
Warten Sie morgen die Antwort des Experten ab. Danach werden Sie sehen, dass User wie @Vorsicht nur verunsichern wollen. Fakt ist: Eine Pflegetätigkeit müssen Sie der Rentenversicherung nicht melden, gleichgültig welche Geschichten @Vorsicht hier von sich gibt. VG
Lilliam 01.08.2021 | 13:41
Habe 45 Versicherungsjahre voll und habe einen unbefristeten GdB von 50.
Peter T.am 01.08.2021 | 14:10
Erstens wird und kann der Experte ihr keine Antwort geben, ob es schädlich ist oder nicht. Aber das liegt daran, dass er nicht für sie zuständig ist, ihre Daten, Kranken Akte, Empfehlung vom med. Dienst nicht kennt ect. Es ist eine Einzefallentscheidung, die anscheinend der entsprechende und zuständige Sachbearbeiter auch mit einem positiven Endergebnis schon beantwortet hat. Unabhängig davon kann sie schon eine andere Rentenanrt wählen oder muss die Fragebögen der Pflegekasse nicht ausfüllen, in der sie Angaben zur Rentenversicherung, wie viele Stunden sie arbeitet (über 30 werden keine Rentenpunkte gezahlt, daher muss man das alles angeben) ect. Wenn nämlich keine Informationen kommen, zahlt die Pflegekasse auch nicht und dann geht auch keine Info an die RV. Da es sich um PG 2 handelt und sie sich die Pflege teilen, ist der Betrag so marginal (vielleicht 2 bis 3 € später mehr Altersrente), dass ich das nicht angeben würde, wenn man lieber auf Nummer sicher gehen mag. Falls der Leistungsfall der EM nach 2019 auch erst eingetreten ist, ist die Zurechnungszeit bis 65.8 Jahre, da würden die Rentenpunkte eh verschwinden. Daher mein Rat, andere Rentenanrt wählen oder einfach die Schreiben nicht ausfüllen, damjt keine RP und damit keine Meldung an die DRV geht. Viel Erfolg und Kraft, für die Pflege.
Schadeam 01.08.2021 | 14:00
Dann ist doch alles klar, AR beantragen, dann dürften Sie dieses Jahr bis Jahresende sogar 46060 € zuverdienen und das mit der Pflege ist kein Thema mehr. Fazit: viel Lärm um gar nichts.
Siehe hieram 01.08.2021 | 14:26
Für 'Lilli' eine elegante mögliche Alternative die Angst um den Verlust der EM-Rente zu beruhigen. Und für alle EM-Rentner, die ebenfalls einen GdB >= 50, 35 Beitragsjahre und das notwendige Alter haben. Für alle anderen EM-Rentner ohne GdB oder zu jung und hier doch mitlesend jedoch nicht unwichtig zu wissen, dass 'Pflegen' trotz EM-Rente grundsätzlich möglich ist.
Siehe hieram 01.08.2021 | 14:41
Zitat von Peter T. anzeigenausblenden
Wenn keine Informationen kommen, fragt die Pflegekasse nach, notfalls mehrfach. Denn die Pflegepersonen müssen zunächst einmal namentlich benannt werden von der Person, die gepflegt wird. Einfach Fragebogen nicht ausfüllen ist also nicht die optimale Lösung. Auch wenn die Beiträge tatsächlich später nur (oder auch doch nicht) zur Erhöhung der eigenen Rente führen. Viele vergessen dabei nämlich, dass auch Beiträge zur Unfallversicherung für die Pflegeperson bezahlt werden, die dann Unfälle im Zusammenhang mit der Pflegetätigkeit absichert. Und nochmals: Es wird der DRV von der Pflegekasse nicht gemeldet, dass Person xy die zu pflegende Person yx pflegt. Es werden lediglich Beiträge auf das Versichertenkonto der pflegenden Person bezahlt und übermittelt. weiterführende Informationen rund um das Thema 'Pflege' https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikatione…
KSCam 01.08.2021 | 17:17
Kann es sein dass es in den vielen Beiträgen nur noch um "Rechthaberei" geht und nicht darum die Frage zu beantworten? Überlegt das mal in Ruhe, zumindest die die zum Denken fähig sind. In der Sache ist der Drops für die Fragestellerin doch längst gelutscht, weil Sie jederzeit problemlos in Altersrente gehen kann und deshalb keine Sorgen mehr wegen des möglichen Verlustes der EM Rente haben muss - wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich der auch immer sein könnte.....
Siehe hieram 01.08.2021 | 17:27
Sie regen sich unnötig auf. Lesen Sie mal die gesamten Texte, dann verstehen vielleicht auch Sie das Gesagte :-)
In der Sache selbst, eine ganz schwache und unqualifizierte Antwort von Ihnen.
Auch für Sie nochmal, lieber Ben, dass die EM-Rente jederzeit überprüft werden kann, wurde bereits ganz am Anfang gesagt. Und dass die Beiträge zur Rentenversicherung für die Pflegeperson gemeldet werden, ebenfalls. Dies aber nicht zum Zweck der Überprüfung der EM-Rente sondern nur zur Meldung der Beiträge. Die Unterlagen (also z.B. die Fragebögen) verbleiben bei der Pflegekasse und werden nicht mit an die DRV übersendet. Im Zweifelsfall (wie o.a. als Beispiel angegeben der vielbeschäftigte EM-Rentner, für den plötzlich Unmengen an Beiträgen dann eingehen) können diese Unterlagen dann auch von der DRV angefordert/eingesehen werden. Sie werden aber eben nicht grundsätzlich mit an die DRV übersendet. Und auch @Lilli muss die Pflegetätigkeit nicht bei Ihrer zuständigen DRV mitteilen. Und das alles steht bereits in den Vortexten, die offenbar von @Was soll das nicht richtig gelesen (oder auch nur nicht richtig verstanden?) wurden.
Siehe hieram 01.08.2021 | 19:24
Kann es sein dass es in den vielen Beiträgen nur noch um "Rechthaberei" geht und nicht darum die Frage zu beantworten? Überlegt das mal in Ruhe, zumindest die die zum Denken fähig sind. In der Sache ist der Drops für die Fragestellerin doch längst gelutscht, weil Sie jederzeit problemlos in Altersrente gehen kann und deshalb keine Sorgen mehr wegen des möglichen Verlustes der EM Rente haben muss - wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich der auch immer sein könnte.....
Bei mir ist laut Renteninformation der DRV, die Altersrente niedriger als die EM Rente. (Ich weiss nicht, ob ich da ein Ausnahmefall bin.) Ich würde da aber keinen Verlust haben wollen.
Hallo Maike, die ursprüngliche Fragestellerin erhält bereits EM-Rente. Deshalb würde ihre direkt nachfolgende (vorgezogene) Altersrente aufgrund eines Besitzschutzes nicht niedriger ausfallen. Und sofern Sie selbst erst EM-Rente beziehen und dann in eine Altersrente wechseln, würde dies auch für Sie gelten. In der Renteninformation sind die Beträge dennoch getrennt dargestellt, weil es zwei unterschiedliche Rentenarten sind und aber auch nicht alle, die eine Altersrente beantragen, zuvor erwerbsgemindert sind. Sie sind also kein Ausnahmefall :-)
KSCam 01.08.2021 | 19:16
Machen Sie doch bitte ein neues Thema auf, wenn Sie etwas wissen wollen was mit der gestellten Frage nichts zu tun hat! In der Sache ist eine EM Rente immer höher als eine zur gleichen Zeit beginnende Altersrente, weil es bei der EM rente die Zurechnungszeit gibt, d.h. ich bekomme die Monate so geschenkt als ob ich bis 65+ gearbeitet hätte, bei der AR wird nichts geschenkt sondern nur die tatsächlich gezahlten Beiträge bewertet.
Maikeam 01.08.2021 | 20:29
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Bei mir ist laut Renteninformation der DRV, die Altersrente niedriger als die EM Rente. (Ich weiss nicht, ob ich da ein Ausnahmefall bin.) Ich würde da aber keinen Verlust haben wollen.
Hallo Maike, die ursprüngliche Fragestellerin erhält bereits EM-Rente. Deshalb würde ihre direkt nachfolgende (vorgezogene) Altersrente aufgrund eines Besitzschutzes nicht niedriger ausfallen. Und sofern Sie selbst erst EM-Rente beziehen und dann in eine Altersrente wechseln, würde dies auch für Sie gelten. In der Renteninformation sind die Beträge dennoch getrennt dargestellt, weil es zwei unterschiedliche Rentenarten sind und aber auch nicht alle, die eine Altersrente beantragen, zuvor erwerbsgemindert sind. Sie sind also kein Ausnahmefall :-)
Hallo siehe hier, vielen Dank für Ihre freundliche Antwort :-)
Lilliam 02.08.2021 | 10:35
Hallo, erst einmal vielen Dank für Eure Auskünfte. In einigen Antworten wird aufgeführt, dass ich bereits jetzt in die Altersrente wechseln kann (also mit 62). Wäre das dann die vorgezogene AR für Schwerbehinderte und besonders langjährige Versicherte (45 Jahre)? Da hätte ich aber doch auch Abzüge, wenn ich jetzt wechsele, oder? Und ich dürfte doch auch "nur" bis 6.300 Euro jährlich dazu verdienen, oder? Und, kann ich einfach aus der EM Rente in eine andere, als die Regelaltersrente wechseln? Habe ich dann auch noch den Bestandsschutz aus dem EM Rente? Viele Fragen, ich weiß ... Bin dankbar für jeden Tipp.
Siehe hieram 02.08.2021 | 11:08
Zitat von Lilli anzeigenausblenden
Guten Morgen Lilli, es wäre 'jetzt' dann die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte, für die außer dem Alter ein GdB von >=50 und 35 Beitragsjahre vorliegen müssen. Auch hier werden normalerweise Abzüge berechnet, da Sie aber bereits EM-Rente erhalten und hierauf einen 'Besitzschutz' haben, würde durch eine Vergleichsberechtigung festgestellt, welcher Betrag der höhere wäre, dieser würde dann ausbezahlt. Im Jahr 2021 dürften Sie (wg. Corona) bis zu 46.060,00 EUR hinzuverdienen, ansonsten dann wohl wieder 6.300,00 EUR. (Pflegegeld gilt nicht als Hinzuverdienst, sofern Ihnen nicht mehr als der dem Pflegegrad entsprechende Betrag bezahlt wird, Pflegerad 2 = 316,00 EUR). Da davon auszugehen ist, dass der Bezug der EM-Rente noch andauert, würde eine vorzeitige Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) entfallen, denn die Abzüge der EM-Rente bleiben Ihnen erhalten. Eine Alternative wäre dann vorher noch die Rente für langjährig Versicherte (35 Jahre ohne GdB), die Ihnen aber erst später als die SB-Rente zusteht (und auch nicht höher wäre...). In die Regelaltersrente würden Sie ansonsten 'automatisch' wechseln, aber erst, wenn Sie das notwendige Alter erreicht haben. Auch hier würde der Besitzschutz gelten. Für die beiden anderen Optionen wäre ein Antrag notwendig (verkürztes Antragsformulag R0110). In beiden Fällen dürften Sie auch weiter pflegen, würden Beiträge zur RV von der Pflegekasse erhalten (erhöht dann vielleicht.... die spätere Regelaltersrente), diese aber nur bis zur Erreichung des Regelrentenalters. waren das nun die Antworten auf alle Fragen oder hab ich noch was vergessen?... :-) Ihnen eine entspannte Woche! https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Benam 02.08.2021 | 12:31
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Für wie blöd halten Sie die DRV eigentlich?? Meinen Sie vielleicht die Pflegekasse, überweist Beiträge für Pflegepersonen, die nicht pflegen?? UNGLAUBLICH! Ausserdem ist eine EMR NIE 100% sicher. Nicht einmal nach der Bewilligung, da eine Überprüfung JEDERZEIT stattfinden kann ...
Sie regen sich unnötig auf. Lesen Sie mal die gesamten Texte, dann verstehen vielleicht auch Sie das Gesagte :-)
In der Sache selbst, eine ganz schwache und unqualifizierte Antwort von Ihnen.
Auch für Sie nochmal, lieber Ben, dass die EM-Rente jederzeit überprüft werden kann, wurde bereits ganz am Anfang gesagt.
Hallo lieber siehe hier, erst mal vielen Dank für Ihren Beitrag. Da die EM-Rente JEDERZEIT überprüft werden KANN, KANN Sie auch JEDERZEIT (auch bei einer Pflegetätigkeit) entzogen werden. Daraus leite ich zwei Fragen ab: 1. Bei wie viel Prozent der Pflegenden prüft die DRV die EM-Rente? 2. Wie viel Prozent der geprüften Pflegenden verlieren die EM-Rente?
Schadeam 02.08.2021 | 12:56
Zitat von Ben anzeigenausblenden
Sie regen sich unnötig auf. Lesen Sie mal die gesamten Texte, dann verstehen vielleicht auch Sie das Gesagte :-)
In der Sache selbst, eine ganz schwache und unqualifizierte Antwort von Ihnen.
Auch für Sie nochmal, lieber Ben, dass die EM-Rente jederzeit überprüft werden kann, wurde bereits ganz am Anfang gesagt.
Hallo lieber siehe hier, erst mal vielen Dank für Ihren Beitrag. Da die EM-Rente JEDERZEIT überprüft werden KANN, KANN Sie auch JEDERZEIT (auch bei einer Pflegetätigkeit) entzogen werden. Daraus leite ich zwei Fragen ab: 1. Bei wie viel Prozent der Pflegenden prüft die DRV die EM-Rente? 2. Wie viel Prozent der geprüften Pflegenden verlieren die EM-Rente?
1.) 14,13458% 2.) 33,42567% Was sollen den diese mistigen Statistikfragen? Die interessieren keinen MA der DRV, der schließlich wichtigeres zu tun hat. Welchen Erkenntnisgewinn haben Sie wenn Sie diese Zahlen kennen würden?
Benam 02.08.2021 | 14:28
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Für wie blöd halten Sie die DRV eigentlich?? Meinen Sie vielleicht die Pflegekasse, überweist Beiträge für Pflegepersonen, die nicht pflegen?? UNGLAUBLICH! Ausserdem ist eine EMR NIE 100% sicher. Nicht einmal nach der Bewilligung, da eine Überprüfung JEDERZEIT stattfinden kann ...
Sie regen sich unnötig auf. Lesen Sie mal die gesamten Texte, dann verstehen vielleicht auch Sie das Gesagte :-)
In der Sache selbst, eine ganz schwache und unqualifizierte Antwort von Ihnen.
Auch für Sie nochmal, lieber Ben, dass die EM-Rente jederzeit überprüft werden kann, wurde bereits ganz am Anfang gesagt.
Hallo lieber siehe hier, erst mal vielen Dank für Ihren Beitrag. Da die EM-Rente JEDERZEIT überprüft werden KANN, KANN Sie auch JEDERZEIT (auch bei einer Pflegetätigkeit) entzogen werden. Daraus leite ich zwei Fragen ab: 1. Bei wie viel Prozent der Pflegenden prüft die DRV die EM-Rente? 2. Wie viel Prozent der geprüften Pflegenden verlieren die EM-Rente?
1.) 14,13458% 2.) 33,42567% Was sollen den diese mistigen Statistikfragen? Die interessieren keinen MA der DRV, der schließlich wichtigeres zu tun hat. Welchen Erkenntnisgewinn haben Sie wenn Sie diese Zahlen kennen würden?
Einen sehr hohen Erkenntnisgewinn: 2 X hohe Prozentzahlen = hohe Gefahr die EM-Rente zu verlieren (von der man evtl. lebt) = nicht selber pflegen, ehe man die EM-Rente verliert = Pflege anders organisieren (z.B. Pflegedienst, Verwandte, Freunde, Bekannte etc.). Ob andere Betroffene, eventuell weiter pflegen und einfach eine andere Pflegeperson benennen, die keine EM-Rente bezieht, oder eventuell den Fragebogen der Pflegekasse nicht ausfüllen (Pflegekasse spart Beiträge und freut sich) und damit auf Rentenpunkte verzichten, weiss ich nicht.
HAU die Bescheide raus!am 02.08.2021 | 15:42
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Für wie blöd halten Sie die DRV eigentlich?? Meinen Sie vielleicht die Pflegekasse, überweist Beiträge für Pflegepersonen, die nicht pflegen?? UNGLAUBLICH! Ausserdem ist eine EMR NIE 100% sicher. Nicht einmal nach der Bewilligung, da eine Überprüfung JEDERZEIT stattfinden kann ...
Sie regen sich unnötig auf. Lesen Sie mal die gesamten Texte, dann verstehen vielleicht auch Sie das Gesagte :-)
In der Sache selbst, eine ganz schwache und unqualifizierte Antwort von Ihnen.
Auch für Sie nochmal, lieber Ben, dass die EM-Rente jederzeit überprüft werden kann, wurde bereits ganz am Anfang gesagt.
Hallo lieber siehe hier, erst mal vielen Dank für Ihren Beitrag. Da die EM-Rente JEDERZEIT überprüft werden KANN, KANN Sie auch JEDERZEIT (auch bei einer Pflegetätigkeit) entzogen werden. Daraus leite ich zwei Fragen ab: 1. Bei wie viel Prozent der Pflegenden prüft die DRV die EM-Rente? 2. Wie viel Prozent der geprüften Pflegenden verlieren die EM-Rente?
1.) 14,13458% 2.) 33,42567% Was sollen den diese mistigen Statistikfragen? Die interessieren keinen MA der DRV, der schließlich wichtigeres zu tun hat. Welchen Erkenntnisgewinn haben Sie wenn Sie diese Zahlen kennen würden?
Was sollen Ihre mistigen Gegenfragen und das auch noch zu den Arbeitszeiten der DRV? Ganz übel so was! Sie interessieren sich nicht für Statistikfragen und haben wichtigeres zu tun? Dann bitte MACHEN Sie es doch einfach und sehen bitte zu, dass sie die Anträge vom Tisch kriegen!, statt hier immer gegen Statistikfragen zu stänkern. Damit ist niemandem geholfen. Mit positiven! Bescheiden schon :-)
Königam 02.08.2021 | 15:53
Zitat von HAU die Bescheide raus! anzeigenausblenden
HAU die Bescheide raus! schrieb

Für wie blöd halten Sie die DRV eigentlich??

Meinen Sie vielleicht die Pflegekasse, überweist Beiträge für Pflegepersonen, die nicht pflegen??

UNGLAUBLICH!

Ausserdem ist eine EMR NIE 100% sicher. Nicht einmal nach der Bewilligung, da eine Überprüfung JEDERZEIT stattfinden kann ...[/quote]

Sie regen sich unnötig auf. Lesen Sie mal die gesamten Texte, dann verstehen vielleicht auch Sie das Gesagte :-)[/quote]

In der Sache selbst, eine ganz schwache und unqualifizierte Antwort von Ihnen.

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Auch für Sie nochmal, lieber Ben,

dass die EM-Rente jederzeit überprüft werden kann, wurde bereits ganz am Anfang gesagt.

[/quote]

Hallo lieber siehe hier, erst mal vielen Dank für Ihren Beitrag.

Da die EM-Rente JEDERZEIT überprüft werden KANN, KANN Sie auch JEDERZEIT (auch bei einer Pflegetätigkeit) entzogen werden.

Daraus leite ich zwei Fragen ab:

1. Bei wie viel Prozent der Pflegenden prüft die DRV die EM-Rente?

2. Wie viel Prozent der geprüften Pflegenden verlieren die EM-Rente?

[/quote]

1.) 14,13458%

2.) 33,42567%

Was sollen den diese mistigen Statistikfragen?

Die interessieren keinen MA der DRV, der schließlich wichtigeres zu tun hat.

Welchen Erkenntnisgewinn haben Sie wenn Sie diese Zahlen kennen würden?

[/quote]

Was sollen Ihre mistigen Gegenfragen und das auch noch zu den Arbeitszeiten der DRV? Ganz übel so was!

Sie interessieren sich nicht für Statistikfragen

und haben wichtigeres zu tun? Dann bitte MACHEN Sie es doch einfach und sehen bitte zu, dass sie die Anträge vom Tisch kriegen!, statt hier immer gegen Statistikfragen zu stänkern. Damit ist niemandem geholfen. Mit positiven! Bescheiden schon :-)

Sie regen sich unnötig auf. Lesen Sie mal die gesamten Texte, dann verstehen vielleicht auch Sie das Gesagte :-)
In der Sache selbst, eine ganz schwache und unqualifizierte Antwort von Ihnen.
Auch für Sie nochmal, lieber Ben, dass die EM-Rente jederzeit überprüft werden kann, wurde bereits ganz am Anfang gesagt.
Hallo lieber siehe hier, erst mal vielen Dank für Ihren Beitrag. Da die EM-Rente JEDERZEIT überprüft werden KANN, KANN Sie auch JEDERZEIT (auch bei einer Pflegetätigkeit) entzogen werden. Daraus leite ich zwei Fragen ab: 1. Bei wie viel Prozent der Pflegenden prüft die DRV die EM-Rente? 2. Wie viel Prozent der geprüften Pflegenden verlieren die EM-Rente?
1.) 14,13458% 2.) 33,42567% Was sollen den diese mistigen Statistikfragen? Die interessieren keinen MA der DRV, der schließlich wichtigeres zu tun hat. Welchen Erkenntnisgewinn haben Sie wenn Sie diese Zahlen kennen würden?
Was sollen Ihre mistigen Gegenfragen und das auch noch zu den Arbeitszeiten der DRV? Ganz übel so was! Sie interessieren sich nicht für Statistikfragen und haben wichtigeres zu tun? Dann bitte MACHEN Sie es doch einfach und sehen bitte zu, dass sie die Anträge vom Tisch kriegen!, statt hier immer gegen Statistikfragen zu stänkern. Damit ist niemandem geholfen. Mit positiven! Bescheiden schon :-)
Gut, dass Sie Klugsch... sich hier auch noch melden um Ihre unwichtige Meinung dem Forum mitzuteilen. Bravo! Was würden wir hier nur ohne Sie machen?
Kaiseram 02.08.2021 | 16:13
Zitat von König anzeigenausblenden
König schrieb

Sie regen sich unnötig auf. Lesen Sie mal die gesamten Texte, dann verstehen vielleicht auch Sie das Gesagte :-)[/quote]

In der Sache selbst, eine ganz schwache und unqualifizierte Antwort von Ihnen.

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Auch für Sie nochmal, lieber Ben,

dass die EM-Rente jederzeit überprüft werden kann, wurde bereits ganz am Anfang gesagt.

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Hallo lieber siehe hier, erst mal vielen Dank für Ihren Beitrag.

Da die EM-Rente JEDERZEIT überprüft werden KANN, KANN Sie auch JEDERZEIT (auch bei einer Pflegetätigkeit) entzogen werden.

Daraus leite ich zwei Fragen ab:

1. Bei wie viel Prozent der Pflegenden prüft die DRV die EM-Rente?

2. Wie viel Prozent der geprüften Pflegenden verlieren die EM-Rente?

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1.) 14,13458%

2.) 33,42567%

Was sollen den diese mistigen Statistikfragen?

Die interessieren keinen MA der DRV, der schließlich wichtigeres zu tun hat.

Welchen Erkenntnisgewinn haben Sie wenn Sie diese Zahlen kennen würden?

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Was sollen Ihre mistigen Gegenfragen und das auch noch zu den Arbeitszeiten der DRV? Ganz übel so was!

Sie interessieren sich nicht für Statistikfragen

und haben wichtigeres zu tun? Dann bitte MACHEN Sie es doch einfach und sehen bitte zu, dass sie die Anträge vom Tisch kriegen!, statt hier immer gegen Statistikfragen zu stänkern. Damit ist niemandem geholfen. Mit positiven! Bescheiden schon :-)[/quote]

Gut, dass Sie Klugsch... sich hier auch noch melden um Ihre unwichtige Meinung dem Forum mitzuteilen. Bravo! Was würden wir hier nur ohne Sie machen?

Für wie blöd halten Sie die DRV eigentlich?? Meinen Sie vielleicht die Pflegekasse, überweist Beiträge für Pflegepersonen, die nicht pflegen?? UNGLAUBLICH! Ausserdem ist eine EMR NIE 100% sicher. Nicht einmal nach der Bewilligung, da eine Überprüfung JEDERZEIT stattfinden kann ...
Sie regen sich unnötig auf. Lesen Sie mal die gesamten Texte, dann verstehen vielleicht auch Sie das Gesagte :-)
In der Sache selbst, eine ganz schwache und unqualifizierte Antwort von Ihnen.
Auch für Sie nochmal, lieber Ben, dass die EM-Rente jederzeit überprüft werden kann, wurde bereits ganz am Anfang gesagt.
Hallo lieber siehe hier, erst mal vielen Dank für Ihren Beitrag. Da die EM-Rente JEDERZEIT überprüft werden KANN, KANN Sie auch JEDERZEIT (auch bei einer Pflegetätigkeit) entzogen werden. Daraus leite ich zwei Fragen ab: 1. Bei wie viel Prozent der Pflegenden prüft die DRV die EM-Rente? 2. Wie viel Prozent der geprüften Pflegenden verlieren die EM-Rente?
1.) 14,13458% 2.) 33,42567% Was sollen den diese mistigen Statistikfragen? Die interessieren keinen MA der DRV, der schließlich wichtigeres zu tun hat. Welchen Erkenntnisgewinn haben Sie wenn Sie diese Zahlen kennen würden?
Was sollen Ihre mistigen Gegenfragen und das auch noch zu den Arbeitszeiten der DRV? Ganz übel so was! Sie interessieren sich nicht für Statistikfragen und haben wichtigeres zu tun? Dann bitte MACHEN Sie es doch einfach und sehen bitte zu, dass sie die Anträge vom Tisch kriegen!, statt hier immer gegen Statistikfragen zu stänkern. Damit ist niemandem geholfen. Mit positiven! Bescheiden schon :-)
Gut, dass Sie Klugsch... sich hier auch noch melden um Ihre unwichtige Meinung dem Forum mitzuteilen. Bravo! Was würden wir hier nur ohne Sie machen?
Haben Sie sich nicht mehr im Griff? Alkoholiker?
W°lfgangam 02.08.2021 | 21:09
Zitat von Ben anzeigenausblenden
Hallo Ben, eine 3. Frage haben Sie vergessen:_ Wie viel % der in einem Rentenforum Fragenden werden bei 'dummen' Fragen für die eigene Rentensituation ganz ans Ende der Bearbeitung geschoben? ...via IP hat die DRV Sie sofort auf dem Schirm und mittels interner Kennung *DB* ('Dumpfbacke') in Ihrem Rentenkonto markiert - so geht digital heute ;-) Gruß w. PS: Machen Sie doch bitte eine eigene/belastbare Statistik auf, gehen Sie unter die Leute/Rentner und fragen nach …statt Daten eben mal für 'Lau', für die sich außer Ihnen niemand interessiert – und die Verwaltung dafür nicht einen Versichertenbeitrag dafür finanziert – abzugreifen *g
@König = @Schade?am 02.08.2021 | 20:56
Zitat von König anzeigenausblenden
König schrieb

Sie regen sich unnötig auf. Lesen Sie mal die gesamten Texte, dann verstehen vielleicht auch Sie das Gesagte :-)[/quote]

In der Sache selbst, eine ganz schwache und unqualifizierte Antwort von Ihnen.

[/quote]

Auch für Sie nochmal, lieber Ben,

dass die EM-Rente jederzeit überprüft werden kann, wurde bereits ganz am Anfang gesagt.

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Hallo lieber siehe hier, erst mal vielen Dank für Ihren Beitrag.

Da die EM-Rente JEDERZEIT überprüft werden KANN, KANN Sie auch JEDERZEIT (auch bei einer Pflegetätigkeit) entzogen werden.

Daraus leite ich zwei Fragen ab:

1. Bei wie viel Prozent der Pflegenden prüft die DRV die EM-Rente?

2. Wie viel Prozent der geprüften Pflegenden verlieren die EM-Rente?

[/quote]

1.) 14,13458%

2.) 33,42567%

Was sollen den diese mistigen Statistikfragen?

Die interessieren keinen MA der DRV, der schließlich wichtigeres zu tun hat.

Welchen Erkenntnisgewinn haben Sie wenn Sie diese Zahlen kennen würden?

[/quote]

Was sollen Ihre mistigen Gegenfragen und das auch noch zu den Arbeitszeiten der DRV? Ganz übel so was!

Sie interessieren sich nicht für Statistikfragen

und haben wichtigeres zu tun? Dann bitte MACHEN Sie es doch einfach und sehen bitte zu, dass sie die Anträge vom Tisch kriegen!, statt hier immer gegen Statistikfragen zu stänkern. Damit ist niemandem geholfen. Mit positiven! Bescheiden schon :-)[/quote]

Gut, dass Sie Klugsch... sich hier auch noch melden um Ihre unwichtige Meinung dem Forum mitzuteilen. Bravo! Was würden wir hier nur ohne Sie machen?

Für wie blöd halten Sie die DRV eigentlich?? Meinen Sie vielleicht die Pflegekasse, überweist Beiträge für Pflegepersonen, die nicht pflegen?? UNGLAUBLICH! Ausserdem ist eine EMR NIE 100% sicher. Nicht einmal nach der Bewilligung, da eine Überprüfung JEDERZEIT stattfinden kann ...
Sie regen sich unnötig auf. Lesen Sie mal die gesamten Texte, dann verstehen vielleicht auch Sie das Gesagte :-)
In der Sache selbst, eine ganz schwache und unqualifizierte Antwort von Ihnen.
Auch für Sie nochmal, lieber Ben, dass die EM-Rente jederzeit überprüft werden kann, wurde bereits ganz am Anfang gesagt.
Hallo lieber siehe hier, erst mal vielen Dank für Ihren Beitrag. Da die EM-Rente JEDERZEIT überprüft werden KANN, KANN Sie auch JEDERZEIT (auch bei einer Pflegetätigkeit) entzogen werden. Daraus leite ich zwei Fragen ab: 1. Bei wie viel Prozent der Pflegenden prüft die DRV die EM-Rente? 2. Wie viel Prozent der geprüften Pflegenden verlieren die EM-Rente?
1.) 14,13458% 2.) 33,42567% Was sollen den diese mistigen Statistikfragen? Die interessieren keinen MA der DRV, der schließlich wichtigeres zu tun hat. Welchen Erkenntnisgewinn haben Sie wenn Sie diese Zahlen kennen würden?
Was sollen Ihre mistigen Gegenfragen und das auch noch zu den Arbeitszeiten der DRV? Ganz übel so was! Sie interessieren sich nicht für Statistikfragen und haben wichtigeres zu tun? Dann bitte MACHEN Sie es doch einfach und sehen bitte zu, dass sie die Anträge vom Tisch kriegen!, statt hier immer gegen Statistikfragen zu stänkern. Damit ist niemandem geholfen. Mit positiven! Bescheiden schon :-)
Gut, dass Sie Klugsch... sich hier auch noch melden um Ihre unwichtige Meinung dem Forum mitzuteilen. Bravo! Was würden wir hier nur ohne Sie machen?
@König = @Schade? Falls ja, sehr unangemessene und wenig souveräne Antwort.
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