Hallo, ich bin 62 Jahre, beziehe seit dem letzten Jahr eine unbefristete volle EM Rente. Arbeite noch 5 Stunden an 2 Tagen in der Woche im Minijob.
Jetzt ist meine Mutter erkrankt und hat den Pflegegrad 2 erhalten.
Ich teile mir mit meinem Bruder und dem Pflegedienst die Pflege der Mutter an vier Tagen die Woche mit je 2,5 Stunden.
Die Krankenkasse meiner Mutter hat mir nun mitgeteilt, dass ich für die 10 Stunden die Woche Rentenpunkte bekomme.
Ich habe jetzt Bedenken, dass ich durch die Pflege meiner Mutter Schwierigkeiten von meiner RV bekommen kann und mir die EM Rente evtl. entzogen wird. Vorgestern habe ich bei meiner RV angerufen und gefragt, ob ich die Pflegetätigkeit dort schriftlich mitteilen muss. Die Dame sagte mir, dass ich das nicht zu machen brauche.
Die Punkte würden mir für meine Altersrente gutgeschrieben.
Trotzdem habe ich Angst, meine volle EM Rente zu verlieren.
Über eine Antwort von Euch würde ich mich sehr freuen.[/quote]
Ihre Angst ist berechtigt. Sie können die volle EM Rente durchaus verlieren. Die DRV könnte argumentieren, wer Minijob und zusätzlich Pflegearbeit macht, kann so krank nicht sein, Ihren Gesundheitsstatus gutachterlich überprüfen lassen und ggf. die volle EM Rente entziehen.[/quote]
Die EM-Rente kann JEDERZEIT überprüft werden, auch ganz ohne Pflegetätigkeit oder Nebenjob.
Tatsache ist, dass die Pflege nicht angegeben werden muss. Es gilt auch nicht als Hinzuverdienst, weil kein Einkommen erzielt wird (das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht die Pflegeperson - an die es aber weitergegeben werden 'darf').
Und es werden dennoch Rentenversicherungsbeiträge (und auch Unfallversicherung) für die Pflegeperson von der Pflegekasse übernommen, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen (mindestens Pflegegrad 2 und mindestens 10h/Woche und noch nicht selbst Regelaltersrentner).
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Ja richtig, die EM-Rente kann JEDERZEIT überprüft werden, auch ganz ohne Pflegetätigkeit oder Nebenjob.
ABER die Wahrscheinlichkeit einer Überprüfung, ist bei einem Nebenjob höher und nochmals sehr viel höher, wenn plötzlich zu dem Nebenjob noch eine Pflegetätigkeit dazu kommt.
Lilli kann also durchaus die volle EMR verlieren.
>>>Tatsache ist, dass die Pflege nicht angegeben werden muss.<<<
Doch, die Pflege MUSS angegeben werden!
Die Pflegekasse gibt dabei u.a. den Namen der Person, die pflegt, also den Namen von Lilli, bei der DRV an.
>>>(das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht die Pflegeperson - an die es aber weitergegeben werden 'darf').<<<
Im Pflegeantrag kann die pflegebedürftige Person, die Bankverbindung der Pflegeperson angeben.[/quote]
Verbreiten Sie doch nicht Ihre hausgemachten Verschwörungstheorien. Pflege ist nicht gleichzusetzen mit einer Beschäftigung und auch nicht der Rentenversicherung gegenüber meldepflichtig.
Dass der Rententräger dies ggf. über andere Wege erfährt, ist doch hier gar nicht Thema.