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Experten-Antwort

EM-Rente nach nur kurzer Beschäftigungszeit ?

von Felix16.09.2012 | 19:50
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13 Antworten

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Ein Auszubildender (19 J.) erkrankt nur wenige Monate nach Ausbildungsbeginn sehr schwer und wird aller Voraussicht nach auf Dauer keine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Besteht trotz kurzfristiger Versicherungsdauer (7 Monate) ein Anspruch auf eine EM-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Wenn ja, wonach würde sich bei relativ niedriger Ausbildungsvergütung die Rentenhöhe bemessen ? Vielen Dank im voraus für die Beantwortung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Ausführungen von Schade sind zutreffend. Im Falle einer "normalen" Erkrankung ist somit wohl kein Rentenanspruch gegeben.Sollte sich doch ein Rentenanspruch ergeben, wäre für die Bewertung der Zurechnungszeit (= Hochrechnung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres) zu beachten, dass die Höhe der Ausbildungsvergütung hierfür ohne Bedeutung wäre, weil für Zeiten der Berufsausbildung ein deutlich höherer Pauschalwert zu berücksichtigen ist.

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12 Antworten

Atilla der Hunneam 16.09.2012 | 20:09
Manche arbeiten sich fast zu Tode und bekommen keine Rente und nun wollen auch schon die Azubis EM-Rente? Also irgendwas läuft da falsch!
Felixam 16.09.2012 | 20:25
Gegen schwere Erkrankungen, auch in jungen Jahren, ist kein Mensch gewappnet. Stammtischparolen und Sprüche helfen in einer schwierigen Situation nicht weiter. Warum keine sachgemäße Antwort auf eine ordentliche Frage? Unwissenheit?
Kuliam 16.09.2012 | 21:46
Voraussetzung für eine EM-Rente sind in den letzten 60 Monaten 36 Monate mit Pflichtversicherungszeiten. Also keine Chance.
Bürokratam 17.09.2012 | 07:08
...immer wieder nur dieses Halb-Wissen! es gibt eine Regelung zur vorzeitigen Wartezeiterfüllung...eine Belegung der letzten 3 in 5 Jahren ist dann auch nicht mehr nötig §53 VI nachlesen! in diesem Fall unbedingt eine Beratungsstelle aufsuchen bzw. gleich bei einem Berater einen Antrag stellen. Nicht von so halbwissenden verunsichern lassen!!!
Schadeam 17.09.2012 | 08:32
Der §53 ist in der Tat zu prüfen. Wäre die Ursache für die volle Erwerbsminderung ein Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder eine Wehrdienstbeschädigung würde ein Beitrag genügen. Bei "normaler Krankheit" müssten mindestens 12 Monate Pflichtbeiträge vorliegen - das scheint wohl nicht gegeben zu sein. Bitte absichern lassen durch eine Beratung bei der DRV oder einen Antrag.....
wurde schon besprochenam 17.09.2012 | 10:07
Felixam 17.09.2012 | 18:25
Ich danke allen, die mir konstruktive Antworten gegeben haben. Ich weiß dies zu schätzen.
Dionysam 18.09.2012 | 21:21
Nun danket all und bringet Ehr, Ihr Menschen in der Welt.
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