Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

EM-Rente nach Reha

von Siegfried10.07.2009 | 15:55
1438 Ansichten
4 Antworten
Meine Tante hat im Juni eine Reha beendet. Wahrscheinlich wurde eine Erwerbsminderung festgestellt. Sie bezieht Krankengeld (während der Reha Übergangsgeld), welches bis 18.09. läuft. Sie wird am 05.09. 63 und ist schwerbehindert, könnte also abschlagsfrei in Altersrente gehen. Den Reha-Antrag hat sie bereits 11/08 gestellt. Sie wurde von der Krankenkasse nun aufgefordert erneut(?) einen Reha-Antrag zustellen bzw. sieht sie davon ab, weil sie den 11/08 gestellten Antrag so umdeutet als wenn sie dazu aufgefordert hätte. Wahlweise stellt sie frei einen EM-Rentenantrag zustellen. Eine rückwirkende EM-Rentengewährung wäre jedoch wahrscheinlich mit einem Abschlag verbunden. Muss sie diese beantragen, wenn sie demnächst abschlagfrei in die Altersrente gehen könnte ? Warum fordert die Krankenkasse sie auf erneut einen Reha-Antrag zu stellen und sieht dann aufgrund einer Umdeutung ab ?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 13.07.2009 | 08:44

Hallo Siegfried,

ich möchte insbesondere dem Beitrag von haesvau zustimmen.

3 Antworten

???am 10.07.2009 | 16:19
Ihre Tante wurde aus der Reha arbeitsunfähig entlassen. In diesen Fällen versucht die Krankenkasse stets, die Umdeutung in einen Rentenantrag zu erreichen, damit sie nicht mehr Krankengeld zahlen muss. Anscheinend hat die DRV jedoch festgestellt, dass keine rentenbegründende Erwerbsminderung vorliegt, sonst müsste die Krankenkasse nämlich nicht nochmal zur Reha-Antragstellung auffordern sondern Ihre Tante erhielte ein Schreiben der DRV mit der Aufforderung einen Rentenantrag zu stellen. Sollte es stimmen, dass Ihre Tante ab 01.10.2009 einen Anspruch auf Altersrente hat und diese auch in Anspruch nehmen will, kann sie den Reha-Antrag wie von der Krankenkasse gewünscht stellen und sollte dabei ihre Pläne bzgl. Altersrente auch angeben. Im Antrag wird meines Wissens sogar extra danach gefragt. Damit dürfte die DRV diesen Reha-Antrag entweder ablehnen oder an die Krankenkasse abgeben. Im übrigen sollte Ihre Tante nicht mehr allzulange warten, den Rentenantrag zu stellen. So 3 Monate vor Rentenbeginn gilt als Faustregel.
haesvauam 10.07.2009 | 16:20
Motiv der Krankenkasse ist es, Geld zu sparen. Wegen der Aufforderung kann ihre Tante der Umdeutung des Reha-Antrags von 11/08 in einen EM-Rentenantrag nicht mehr ohne Zustimmung der Krankenkasse widersprechen. Das gilt grds. auch, wenn der Antrag schon vor der Aufforderung gestellt wurde. I. d. R. wird durch ein früheres Rentenantragsdatum ein früherer Rentenbeginn erreicht. Die Krankenkasse wird sich aus der Rentennachzahlung das von ihr gezahlte Krankengeld von der DRV erstatten lassen und ab dem Tag, an dem der Rentenbescheid zugeht, das Krankengeld ganz einstellen bzw. kürzen. Kleine Beruhigungspille: War im Nachzahlungszeitraum das Krankengeld höher als die Rente, hat die KK nur einen Erstattungsanspruch bis zur Höhe der Rente. Ihre Tante muss der KK also nichts zurückzahlen, sieht aber dann auch keinen Cent von der Rentennachzahlung. Wegen des Abschlags haben Sie Recht. Jeder Monat Rente bis einschließlich des 63. Geburtstags führt zu einer Kürzung der EM-Rente. Der Abschlag wird bei der späteren Altersrente übernommen. Eventuelle Lösung: War ihre Tante auch am 16.11.2000 schon schwerbehindert (GdB mind. 50%) oder berufs-/erwerbsunfähig? Dann könnte sie auch jetzt schon ohne Abschlag die Altersrente beziehen, wenn sie 35 Versicherungsjahre zurückgelegt hat.
Chrisam 10.07.2009 | 21:45
Solch eine "Verfahrensweise" ist bei vielen Krankenkassen "normal"..... Lassen Sie sich doch einmal das ausführliche Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen zusenden, aus dem hervorgeht, dass die Erwerbsminderung besteht und der § 51 SGB V erfüllt ist. Diese Gutachten sind in der Regel nur nach einer körperlichen Untersuchung zu erstellen. Wenn eine EM vorliegt, so deutet die Rentenversicherung den Rehaantrag aus 11/2008 um. Dies sollte von der Krankenkasse erstmal abgewartet werden. Ansonsten stellen Sie einfach den Antrag uns weisen die Krankenkasse darauf hin, dass Sie einen Rentenantrag stellen werden bzw. gestellt haben. Dann muss Krankenkasse Ihnen auch noch die Reha bezahlen, denn die DRV wird den Antrag nach § 14 SGB IX an die Krankenkasse weiterleiten. Im Übrigen ist es zeitlich nicht nachvollziehbar, dass die Krankenkasse den Rehaantrag aus 11/2008 so umdeuten möchte, dass sie dazu aufgefordert sei.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026