Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

EM-Rente nach Reha

von Wolfgang EM-Rente28.02.2019 | 12:21
103 Ansichten
5 Antworten
Hallo, KV = Krankversicherung ARGE = Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NRW RV = Renteversicherung SMD = Sozial-Medizinischer-Dienst KV AU = Arbeitunfähig EM = Erwerbsminderung TEM = Teilerwerbsminderung BU = Berufsunfähig ich wurde von der KV aufgefordert (Einschränkung des Dispositionsrecht) eine Reha zu beantragen. Dieses habe ich getan, und auch angetreten. Die Reha wurde von der ARGE übernommen (wegen einer Krebserkrangung). Bei dem SMD wurde festgestellt, dass ich keine lohnbringende Tätigkeit mehr dauerhaft erreichen werde. Aus der Reha wurde ich mit AU entlassen. Im Entlassungsbericht steht leichte Tätigkeit für unter drei Std.. Auch wird dieser Zustand über 4 Wochen hinaus anhalten, so das anzunehemn ist, dass es ein Dauerzustand bleibt. Es wird also auf eine volle EM hinauslaufen. Die TEM bekomme ich schon seit 2000 (ehemals BU). Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich diese EM - Rente noch extra beantragen muss, oder der Reha-Antrag auch gleichzeitig der Antrag auf EM-Rente ist? Für eine Antwort eines Experten wäre ich dankbar, da ich Mitte April ausgesteuert bin. MfG Wolfgang EM-Rente

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.03.2019 | 08:59

Hallo Wolfgang EM-Rente,

auch bei einer Umdeutung sind die Antragsformular für die Erwerbsminderungsrente auszufüllen. Sie können sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden. Dort wird der Antrag elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.

4 Antworten

Wolfgang EM-Renteam 28.02.2019 | 12:56
PS.:ich bin 61 Jahre und 50% Schwerbehindert unbefristet
Danielaam 28.02.2019 | 14:39
Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente musst du trotzdem noch stellen
W*lfgangam 28.02.2019 | 21:27
Wie @Daniela schon sagte, ist der Rentenantrag auf die volle EM-Rente noch extra zu stellen - allein die med. Feststellungen führen nicht dazu. Zwar liegt hier formell die Antragstellung schon vor (Reha/dann Umdeutung in EM-Antrag), aber ohne Ihren nachgehenden /schriftlichen/elektronischen Formblattantrag hängt das Verfahren in der 'Luft' - ohne Ihre 'Mitwirkung' kann die DRV das nicht abschließend entscheiden. Natürlich haben Sie immer noch eigene 'Gestaltungsrechte' /können den Rentenantrag/die Umdeutung/das Dispositionsrecht der KK ablehnen ...mit entsprechenden Folgewirkungen. Gruß w.
Wolfgang EM-Renteam 01.03.2019 | 19:48
Vielen Dank für die Antworten, dass hilft mir weiter!!!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026