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Experten-Antwort

EM-Rente - Nachzahlung vom AZK-Konto des öffenlichen Dienstes in Berlin

von Petra Thiel08.08.2016 | 10:24
747 Ansichten
1 Antworten
Ich bekomme volle EM -Rente, Rückwirkend zu August 2014. Aus der Zeit vor meinem letzen Arbeitstag -2009- stehen mit noch Nachzahlungen aus dem AZK-Konto zu. Meine Fragen sind - wie werden die Nachzahlungen angerechnet, 1. auf das Rentenkonto und 2. auf die aktuelle Rentenauszahlung

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.08.2016 | 14:30

Hallo Petra Thiel ,

sofern nach Eintritt des Leistungsfalls Beiträge für Wertguthaben aus einer flexiblen Arbeitszeitregelung als Einmalzahlung ausgezahlt werden, müssen diese Beiträge in die Berechnung der Rente mit einfließen, soweit sie gemäß §23 b Absatz 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV )auf die Zeit vor Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit entfallen.

Ob die Einmalzahlung aus dem Wertguthaben als Hinzuverdienst im Sinne des § 96 a SGB VI angerechnet wird ist vom Ende des Beschäftigungsverhältnisses abhängig.

Hat das Beschäftigungsverhältnis vor Rentenbeginn geendet und erfolgt die Auszahlung des Wertguthabens nach Rentenbeginn, ist es als Hinzuverdienst nicht zu berücksichtigen.

Hat das Beschäftigungsverhältnis bei Rentenbeginn noch bestanden, ist die Regelung des § 96 a SGB VI anzuwenden. In welchen Umfang der Hinzuverdienst Einfluss auf den Zahlbetrag hat, wird durch die Sachbearbeitung im Einzelfall ermittelt.

0 Antworten

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