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Experten-Antwort

EM-Rente Neuerungen

von Hannelore Unger11.06.2014 | 18:23
1471 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin in EM Rente, Befristung endet 3/2015 habe heute in einer Zeitung gelesen, wenn die Verlängerung nach dem 1.7.2014 ist wird die Rente neue berechnet, nach den Änderung die vor kurzem beschlossen wurden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hannelore Unger,

nein, Bestandsrentner sind von den Neuerungen nicht betroffen.

Die geplante Neuregelung gilt für Erwerbsminderungsrenten die ab 01.07.2014 erstmals bewilligt werden.

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8 Antworten

Hudiniam 11.06.2014 | 18:39
Da haben Sie wohl falsch gelesen. Wer schon vor dem Stichtag 01.07. Rente bezogen hat,ist Bestandsrentner und nicht von der Änderung betroffen.
Sebastianam 11.06.2014 | 18:54
In welcher Zeitung haben sie denn das gelesen?
Schorscham 11.06.2014 | 21:14
So einen offensichtlichen Blödsinn schreibt noch nicht einmal die Bildzeitung. Vielleicht war der Wunsch der Vater des Gedankens?
Hannelore Ungeram 12.06.2014 | 06:40
In welcher Zeitung haben sie denn das gelesen?
So einen offensichtlichen Blödsinn schreibt noch nicht einmal die Bildzeitung. Vielleicht war der Wunsch der Vater des Gedankens? Genau, so einen Blödsinn wie Sie schreibt keine Bildzeitung, einfach mal die Klappe halten
Hannelore Ungeram 12.06.2014 | 06:11
in einer Zeitschrift, die Rente oder Rentenratgeber,
Hannelore Ungeram 12.06.2014 | 18:22
Aber wenn "Bild der Frau" und "das goldene Blatt" so etwas schreiben, wird doch wohl etwas dran sein.
Hannelore Ungeram 13.06.2014 | 05:24
Hallo, dieser Beitrag "Bild der Frau usw. wurde nicht von mir geschrieben. Ich habe dies in der Zeitschrift Rente Extra gelesen, wie dem auch sei, leider werden total überflüssige Dinge geschrieben.
soberam 13.06.2014 | 02:21
Hallo Frau Unger, ich werte Ihre Erwähnung diverser Frauenzeitschriften an dieser Stellre als Ironie? Als Bestandsrentner schlängelt sich die Rentenreform dezent an uns vorbei. Sollten Sie jedoch vor 1992 Mutter geworden sein, bekommen Sie je Kind einen weiteren Rentenpunkt- ganz automatisch.
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