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Experten-Antwort

EM-Rente nicht ab Antragstellung

von Andy-H21.03.2023 | 12:20
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich habe folgende Situation und bitte um eure Meinung. Auf Grund meiner Krankheit habe ich bis Mai 2021 Krankengeld bezogen. Im Mai 2021 wurde ich dann auch ausgesteuert. Da ich ja noch weiterhin krank war, habe ich noch im Mai 2021 die EM-Rente beantragt und anschließend Alg.1 Das Alg.1 wurde mir dann auch bis September 2022 gezahlt. Ab September hätte ich eigentlich zum Jobcenter gemusst und Hartz 4 beantragen müssen. Wir hatten aber noch erspartes und so habe ich kein Hartz 4 beantragt. Im Oktober 2022 musste ich dann eine Reha antreten, die mir zuvor von der Rentenkasse auferlegt wurde. Die Ärzte aus der Reha haben eine EM-Rente empfohlen und im November wurde ich dann aus der Reha entlassen. Nun habe ich vor einigen Tagen bescheid von der Rentenversicherung bekommen. Man bewilligt mir eine befristete EM-Rente. Allerdings nicht ab Mai 2021, sondern ab den Tag der Entlassung aus der Reha. Auch muss ich eine Wartezeit von 7 Monaten einhalten. Bedeutet, dass die erste Rente erst Ende Juni gezahlt wird. Ich kann nicht nachvollziehen, warum mir die Rente nicht ab meiner Antragstellung im Mai 2021, sondern erst ab November 2022 (Tag der Entlassung aus der Reha) bewilligt wurde. Ich war ja schon vor weit bis vor der Aussteuerung krank und danach auch. In der Zeit des Alg.1 war ich weiterhin in Behandlung und sogar 2 Monate in einer Tagesklinik. Stünde hier mir dann nicht die Rente ab meiner Antragstellung zu? Hinzu kommt ja auch, dass ich ab September 20222 kein Staatliche Unterstützung mehr bekommen habe. Wie seht ihr das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andy-H,

medizinische Entscheidungen können im Forum nicht nachvollzogen werden.

Bitte besprechen Sie sich mit Ihrem behandelnden Arzt und legen gegebenfalls Widerspruch gegen den Rentenbescheid mit einer medizinischen Begründung von Ihrem Arzt ein.

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7 Antworten

Mikeam 21.03.2023 | 12:25
Die Rentenversicherung liegt dem Leistungsfall nach eigenem Ermessen fest.
Peter T.am 21.03.2023 | 12:31
Arbeitsunfähig ist nicht gleich Erwerbsminderung. Anscheinend konnte Aufgrund der Befundberichte ect nicht festgestellt werden, dass Sie erwerbsgemindert waren. Vermutlich wird auch im Reha Bericht nicht klar definiert worden sein, wann der Leistungsfall war, außer "ab jetzt". Ist leider nicht schön für Sie aber leider nicht zu ändern. Aber: Wenn Sie jetzt ohne Mittel da stehen, dann wird die Rente auch sofort, ohne Wartezeit bezahlt. Ist eine besondere Regel, wenn ALG1 ect abgelaufen sind und Sie sonst ohne jegliches Einkommen da stehen...
Peter T.am 21.03.2023 | 15:57
P.s. Habe mal die Leitlinien angeschaut. Die 7 Monatsregel ist dazu da, die DRV zu entlasten, weil andere Träger zumeist noch Geld zahlen. Ich würde also annehmen das in einem Fall, wo keine Sozialleistungen mehr gezahlt werden sofort die Rente beginnt. Seite 41 steht der entsprechende Passus... https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url…
Peter T.am 21.03.2023 | 15:48
Schauen Sie mal hier rein. Sehe gerade das es eigentlich bei der Einstellung von Sozialleistungen sofort die Rente gibt... https://rentenbescheid24.de/kann-eine-befristete-em-rente-auch-v… Schade oder ein anderer Experte kann dazu sicher etwas genaueres sagen, insb. zu ihrem Fall, wo schon keine Sozialleistungen mehr geleistet werden. Viel Erfolg
Abschlägeam 21.03.2023 | 18:02
Zitat von Peter T. anzeigenausblenden
Vorsicht! Dies gilt nur, wenn eine volle EM-Rente aus rein medizinischen Gründen bewilligt wurde. Wenn es sich um eine volle EM-Rente aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt handelt, gilt dies nicht. Und im vorliegenden Fall 'entfallen' keine Sozialleistungen, da Andy-H nach dem ALG nichts weiter beantragt hat, sondern von Erspartem lebte. Hier müsste also wohl zunächst geklärt werden, ob er denn Anspruch auf Bürgergeld hätte, jedenfalls wäre dies sicher hilfreich, um einen vor dem 7.Monat Anspruch zu begründen. Und falls es sich aber um eine 'Arbeitsmarktrente' handelt, ist er dem Grunde nach noch vermittelbar (ist gesundheitlich ja nur eine halbe EM-Rente) und müsste dann deshalb Anspruch auf BG haben. Sollte dort geklärt werden!! Die 7-Monatfrist beginnt im übrigen nicht mit Antragsdatum sondern mit 'Leistungsfall'. Dass dieser auf den letzten Tag der Reha festgestellt sein soll, ist äußerst ungewöhnlich. Hier sollte noch mal in den Bescheid geschaut werden 'Die Voraussetzungen lagen vor seit... (bzw. so ähnlich)' Unabhängig davon sollte er klären, weshalb nicht tatsächlich der ursprüngliche EM-Rentenantrag als Antragsdatum genommen wird. Hier könnte hilfreich sein, ob denn außerdem (zusätzlich) vom MD der Agentur für Arbeit eine Feststellung der Erwerbsfähigkeit eingeleitet worden war. Ein Widerspruch kann zunächst auch 'fristwahrend' eingelegt und die Begründung nachgereicht werden. Evtl. ist es für Andy-H. hilfreich, sich von einem Sozialverband wie z.B. VdK oder SozVD unterstützen zu lassen. Dies alles nur als weitere Hinweise, im Forum kann es ohnehin nicht abschließend geklärt werden, da sind noch einige Wege 'vor Ort' notwendig. @Andy-H.: Viel Erfolg!
Okam 21.03.2023 | 18:51
Das mit dem Datum unterliegt offensichtlich keinerlei Regelung. Als ich 2016 erkrankte stellte ich nach ähnlichen Verlauf wie Sie am 1.4.2018 den Rentenantrag aber ohne Reha. Bei der Begutachtung fragte der Arzt seit wann ich AU war. Ich sagte seit 16.9.2016. Waren Sie durchgängig krankgeschrieben? Ja. Ok dann sind Sie seit 17.9.2016 EM. Die Logik dahinter? Offenbar keine. Hätte ich ein anderes Datum genannt wäre es wohl das gewesen.
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