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Experten-Antwort

EM Rente nicht verlängert, ausgesteuert...

von Sam20.01.2022 | 22:34
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Grüße, ich habe im Okt. 2014, eine EM Rente auf Grund meiner Erkrankungen, bewilligt bekommen. Sie wurde darauf hin, um 1 Jahr verlängert. Als die nächste Verlängerung zum 31.08.2017 anstand, wurde ich zu einer Ärztin von der DRV, zu Begutachtung geschickt. Nach nicht mal 1,5 Stunden Gespräch stellte Sie fest, dass ich wieder voll Arbeitsfähig wäre! Das war leider nicht der Fall. Einspruch eingelegt, erfolglos. Daraufhin wurde ich zu Teilhabe zum Arbeitsleben für 10 Wochen Vollstationär geschickt. Sie hielten mich weiter für Arbeitsunfähig, bzw. nicht fähig mehr als 3 Std. am Tag zu arbeiten. DRV war der Meinung, trotz 10 Wochen voll stationär, dass die Ärztin aber begutachtet hat, ich kann wieder 6 Stunden und mehr arbeiten. Wozu schickten Sie mich dann zur Teilhabe am Arbeitsleben und zahlen eine Menge Geld dafür, wenn sie es eh ignorieren würden? Beim nächsten DRV Termin in Heilbronn, hieß es dann nur, wir verstehen Sie, es tut uns leid, aber das Gutachten der Ärztin (1,5 Std.) wiegt mehr. Darauf hin schaltete ich einen Anwalt hinzu, da ich so wie so körperlich und seelisch am Ende schon davor war und dann erst Recht. Der Anwalt legte noch einmal Einspruch und begründete alles mit etlichen Attesten zusätzlich, ohne Erfolg. Wir zogen vors Landesgericht Heilbronn. Das zog sich alles unendlich hin, zu diesem Zeitpunkt schon 2,5 Jahre. Das Gericht musste auch schon die DRV zum Antworten ermahnen! Dann folgte eine neue Begutachtung trotz allem bis dahin bei einem neuem neutralem Arzt der mich natürlich nicht kennt und meine ewig lange Vorgeschichte auch nicht. Sein Zeitraum zur Begutachtung betrug 5,5 Stunden. Bis zur Antwort der Begutachtung vergingen weitere 7 Monate. Die Begutachtung ergab, ich bin zwar nicht voll Arbeitsfähig aber dennoch nicht für volle Rente. Mein Anwalt verlangte ein zweites Gutachten. Weitere 8 Monate vergingen bis zum nächsten Gutachtentermin bei einem 4 Arzt. Weitere 3,5 Monate bis zur Beantwortung des Gutachtens. Dieses Gutachten musste alle andere Gutachten davor beurteilen, bzw. den Unterschied zu seinem Gutachten erklären. Das tat er in dem er sich im wesentlichem einig war mit den 3 Ärzten vor ihn. Das heißt , ich bin ersichtlich krank, aber auch so Krank, dass ich unmöglich aus eigenen Kräften in den nächsten 2-3 Jahren länger als drei Stunden täglich, arbeiten kann. Der nächste Gerichtstermin stand vor der Tür nach über 4 Jahren Kampf! Mein Anwalt ging in die Rente, dennoch entschied er sich meinen Fall zu Ende zu bringen. Zum genannten Gerichtstermin (schon davor), lag ich leider zum wiederholten Mal als Notfall Patient im Krankenhaus. Also ging mein Anwalt alleine zum Gerichtstermin und nach 20 Min beschloss er, aus mir unerklärlichen Gründen, ein Vergleich...Die DRV soll Kosten für eine Reha übernehmen und damit war der Fall geschlossen !!! Ich erreichte nie wieder meinen Anwalt, weder telefonisch noch per Mail kam eine Antwort. Mir blieb nichts anderes übrig als tatsächlich mich in die Reha Maßnahme , vollstationär für mindestens 4 Wochen, mich zu begeben. Nach vier Wochen wurde ich entlassen als weiter krankgeschrieben und nicht fähig mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten. Ich solle erneut die Arbeitsunfähigkeitsrente beantragen. Als der Endgültige Entlassung Brief kam, tat ich es auch. Ich bin immer noch nach 4,5 Jahren ohne jegliches Einkommen und von meinem Ehemann als Alleinverdiener abhängig, was natürlich auch einiges an meinem Seelischen Gesundheitszustand dazu beigetragen hat, dass sich mein ganzer Zustand noch mal verschlechtert hat. Wenn es überhaupt noch möglich war. Heute habe ich einen Brief von der DRV erhalten, dass sie mein Antrag erhalten haben, ABER ich die Voraussetzungen für eine EM Rente nicht mehr erfühle !!! Denn Diese "Besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen" (§43 Absatz 1 Nr.2 und Absatz 2 Nr.2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch-SGB VI) sind gegeben, wenn das Versicherungskonto innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge enthält ! Ich bin am Ende. Wenn ich es richtig deute, hätte ich lieber Sozialgeld erhalten sollen, damit sie in die Rentenkasse für mich einbezahlen, mein Lebensunterhalt bezahlen, damit ich als Kranker Mensch noch die Erwerbsunfähigkeitsrente bekomme? Wo ist da die Gerechtigkeit, oder Menschlicher Verstand? Was raten Sie mir ? Was kann ich überhaupt noch tun, außer wirklich mich zu trennen und zur Sozialfall zu werden , so lange ich lebe? Denn meine Krankheiten (leider mehrere und chronische) sind unheilbar. Vielen Dank in voraus für die Antworten !

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sam,

die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen bei Eintritt der Erwerbsminderung erfüllt sein.

Für einen Rentenanspruch müsste daher ein früherer Eintritt der Erwerbsminderung festgestellt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe User,

aus Gründen der Netikette habe ich hier einige Beiträge gelöscht.

Ein schönes Wochenende!

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Tippam 21.01.2022 | 07:18
Sie können gegen die erneute Ablehnung Widerspruch und ggf. Klage einreichen (das kennen Sie ja jetzt schon), müssen dann aber beweisen, dass der Leistungsfall schon früher eingetreten ist und Sie somit doch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Ob Ihnen das gelingt kann hier niemand beantworten, aufgrund Ihrer Darstellung dürfte das allerdings nicht so einfach werden. Ohne Rechtsbeistand sollten Sie es erst gar nicht versuchen.
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