Hallo Waldmichel,
was im Juli 2024 ist, lässt sich einschließlich des dann geltenden Rechts kaum vorhersagen und von irgendetwas müssen Sie ja auch leben, wenn die EM-Rente tatsächlich nicht weitergezahlt wird.
Nach aktuellem Stand würden Sie in der Altersrente noch vom Besitzschutz aus der EM-Rente erfasst werden, da die Altersrente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach dem Ende des Bezugs der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beginnt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in dieser Zeit arbeiten, oder Sozialleistungen beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung