Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM Rente nur für 11 Monate verlängert wg. Erreichen der 9 Jahre ?

von Gundula Hansen16.10.2019 | 23:03
273 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, meine Rente ist für insgesamt 8 Jahre + 1 Monat befristet gewesen, bei der letzten Verlängerung für 3 Jahre gab es keinen Gutachtertermin. Mein Gesundheitszustand hat sich stark verschlechtert. Nun wurde meine Rente nur für 11 Monate verlängert (ohne Gutachter). Ein Zusammenhang mit meinem Zustand ist nicht erkennbar. Liegt dies daran, dass sonst wg. Überschreiten der 9-Jahresgrenze eine unbefristete Rente gewährt werden muß ? Dass sich überhaupt und erst recht nicht in 11 Monaten etwas verbessert ist ausgeschlossen. Dies hat mein Arzt auch deutlich dargestellt Ist dies nicht auch für die DRV schlussendlich ein unnötiges und teures Prozedere ? Wo liegt die Mindestzeit für eine EM-Rente , ich dachte 1 Jahr ? Kann auch für 3 Monate befristet werden ? MfG Gundula Hansen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gundula Hansen,

auch ich gehe davon aus, dass die erneute Befristung mit 11 Monaten im Zusammenhang mit der Höchstgrenze für die Befristung auf 9 Jahre im Zusammenhang steht.

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind grundsätzlich befristet zu leisten. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.

Eine „Mindestbefristungdauer“ gibt es übrigens nicht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

antwortam 17.10.2019 | 05:52
Rein Theoretisch könnten auch 3 Monate Bewilligt werden
Isoam 17.10.2019 | 05:59
Genau daran liegt es! Gleich neuen Antrag auf stellen.
Gundula Hansenam 17.10.2019 | 11:35
Vielen Dank für die informativen Antworten ! Gibt es bei der DRV interne Regelungen oder sogar Regelungen im SGB, nach denen die 9-Jahresgrenze vor unbefristeter Berentung unabhängig vom Gesundheitszustand "ausgeschöpft" werden sollte ? Also denkt die DRV hier positiv und hofft auch bei ungünstiger Prognose und Verlauf auf Bessserung ? Sonst wäre ja aus wirtschaftlicher Sicht eine zweimalige Prüfung mit doppelten Kosten nicht sehr günstig. Danke nochmal und beste Grüße
Tippsiam 17.10.2019 | 12:36
Da Ihre Rente nicht von vornherein unbefristet gewährt wurde, handelt es sich anscheinend um eine "Arbeitsmarktrente". Diese darf nur befristet gewährt werden, siehe Expertentext. Zur Weitergewährung müssen Sie also rechtzeitig vor Ablauf einen neuen Weiterbwilligungsantrag stellen.
Gundula Hansenam 17.10.2019 | 13:24
Es ist keine Arbeitsmarktrente. Für diese gilt die 9-Jahresregel gem. SGB auch nicht (dauerhaft unbefristet). Renten aus med. Gründen werden i.a.R. befristet gewährt (je max.3 Jahre, s.o.)und müssen nach 9 Jahren unbefristet gewährt werden lt. SGB.
Tippsiam 17.10.2019 | 13:42
.."hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen." So oder so müssen Sie also vor Ende der Befristung neu beantragen und wenn der Gesundheitszustand unverändert oder gar verschlechtert ist, wird es dann wohl eine unbefristete Rente. Außer, Sie sind schon kurz Regelaltersgrenze, da gilt noch mal anderes. Alles Gute! Tippsi
Grobiam 17.10.2019 | 13:44
Scheinbar ist sich die RV noch nicht ganz schlüssig,wenn noch einmal eine Befristung erfolgt ist,die unmittelbar vor der dauerhaften Gewährung stoppt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, widersprechen Sie dem. Oder, wie bereits angeraten, dann rechtzeitig einen Verlängerungsantrag stellen. Spätestens dann werden Sie sehen, was sich ergibt.
Gundula Hansenam 18.10.2019 | 09:45
Es wird empfohlen einen Verlängerungsantrag für EM-Rente 3-6 Monate vor Ablauf einzureichen. Wann DARF ich diesen frühestens einreichen ? Ich gehe davon aus, dass es keine gesetzl. Regelungen gibt, ähnlich wie bei der Befristung der EM-Rente. Dann würde ich schon 9 Monate vor Ablauf beantragen ,da ich von einer "intensiveren" Prüfung ausgehe. Viele Grüße
Andiam 18.10.2019 | 10:29
Es gibt weder eine gesetzliche Regelung wie früh hier ein Verlängerungsantrag gestellt werden "kann", wie eine Regelung wie "spät" er mindestens sein muss. Von daher würde ich auch nicht lange warten!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026