Hallo Lilo,
jetzt mal abwarten und Tee trinken.
Die Anforderung von der Arbeitgeber Aussage heißt nicht per se, dass die EMR postiv schon entschieden wäre.
Najo es gibt halt auch so oder so Sachbearbeiter!
Dennoch würde ich dir die EMR, ohne das Heckmeck mit oft speziellen Gutachter wünschen.
Die DRV möchte im Grunde wissen, wie sieht es beim Arbeitgeber aus, ist ggf. ein Teilzeitarbeitsplatz machbar, welche Arbeit kannst du noch ausführen und was verdienst du.
Hinsichtlich den DRV und Agentur Gutachten gibt es auch Meinungen-Unterschiede.
Wobei ich gerade ein Agentur Gutachten auf meinem Schreibtisch habe < 3 Std. Es handelt sich zwar um ein Aktengutachten, aber der Amtsarzt hat wenigstens alle > 20 J. Berichte, Anamnese, Vorgutachten, Anknüpfungstatsachen gelesen und konnte sich darum
ein Gutes-Bild machen und urteilen.
Dagegen meinten leider die Herren DRV Gutachters sie müssen sich nicht mit der Aktenlage und langjährigen, gesicherten Diagnosen annehmen.
III. Unterschiede zwischen unterschiedlichen Sozialleistungsträgern: Bundesagentur für Arbeit und Deutsche Rentenversicherung
Zitat:
"Es ist zu vermuten, dass die Divergenz zwischen den Einschätzungen von Ärztlichem Dienst einerseits und Sozialmedizinischem Dienst der Rentenversicherung andererseits den Versicherten als intransparent, verwirrend und interessengelenkt erscheint. Die Rentenversicherung verweist ihrerseits nicht zu Unrecht hingegen auf die Gutachtenqualität. Sie ist nicht an die engen Zeitvorgaben gebunden, denen der Ärztliche Dienst der BA unterliegt. In der Regel haben die Gutachterinnen und Gutachter des Sozialmedizinischen Dienstes der RV aber auch weniger Kenntnisse über potenzielle Arbeitsmöglichkeiten als der Ärztliche Dienst, sodass die Einschätzung der Erwerbsfähigkeit oftmals eher theoretisch ist. Dies ist folgerichtig, da das Risiko der Arbeitslosenversicherung sich auf die konkrete Unfähigkeit bezieht, Arbeit zu finden und aufzunehmen, während die Erwerbsminderung auf die allgemeinen Bedingungen des Arbeitsmarkts bezogen ist."
Quelle:
https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-c4-2018/
Grüße