Guten Tag,
Sie können binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Hierbei sollten Sie, noch besser ihr behandelnder Arzt, begründen können, wieso der vom Medizinischen Dienst auserwählte Eintritt der Erwerbsminderung falsch ist.
Freundliche Grüße