Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAufgrund der anerkannten Schwerbehinderung und seines Alters kann Ihr Lebensgefährte bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mit Abschlag!) beanspruchen. Mit der Antragstellung muss er nicht auf den Abschluss anderer Verfahren warten. Sollten mehrere Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung für denselben Zeitraum nebeneinander bestehen, ist die höchste Monatsrente auszuzahlen. Die Rentenversicherung wird das prüfen.
Mein Schicksal ist es in Deutschland als deutscher Schwerbehinderter geboren worden zu sein. Somit hat sich gefälligst auch Deutschland um mich zu kümmern. Das Problem sind Landsleute die Schwerbehinderte nur als Objekte betrachten, aus denen möglichst viel herausgeholt werden muß, um den Schaden durch sie so gering wie möglich zu halten. Es ist unmenschlich daß Schwerbehinderte nach 1961 geboren, heutzutage generell erst ihr angespartes Vermögen aufbrauchen müssen, um dann auf Hartz4 ein ärmliches Leben fristen zu müssen. So wird der deutsche Schwerbehinderte auch noch für seine schwerbehinderung mit Armut bestraft. Das ist unmenschlich, eines reichen Staates wie Deutschland nicht würdig ! Jedem sollte es am Herzen liegen, diese unmenschliche Verhalten gegenüber Schwerbehinderten abzustellen, denn schon morgen kann er selbst mit Schwerbehinderung konfrontiert sein und in die zermürbenden Mühlen der Behörden gelangen. Vorausgesetzt, er zieht es nicht generell vor, in so einem Fall sich den Strick zu nehmen. 90%Klasse. Schwerbehindert und dann soll man halbtags irgendeine Schweinearbeit machen. Halbes Einkommen bei gleichem Aufwand zur Arbeit zu kommen. Deutschland ist ein richtig schwerbehindertenfeindliches Drecksland geworden.Wandern sie doch aus... Wo werden sie denn vom Sozialsystem her als Schwerbehinderter besser behandelt als in Deutschland ?
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