Hallo Akihiro,
sofern ein Antrag auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt wird, prüft die zuständige Sachbearbeitung erst einmal die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Erst nachdem ausgehend vom Datum der Rentenantragstellung festgestellt wird, dass die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sind, wird das medizinische Gutachten in die Wege geleitet.
Im Rahmen des medizinischen Gutachtens werden alle medizinischen Unterlagen, die für die Entscheidung erforderlich sind (beispielsweise von Ihren behandelnden Ärzten), angefordert und entsprechend beurteilt. Daraufhin wird der Leistungsfall festgestellt und entsprechend datiert.
Eine spätere Antragstellung auf die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hat demnach grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Festlegung des Leistungsfalles. Auch der Fall, dass unmittelbar vor Antragstellung eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird, hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Leistungsfall. Die Feststellung des Vorliegens einer Erwerbsminderung und der Datierung des Leistungsfalles ist immer eine Einzelfallprüfung und Einzelfallentscheidung.
Nach Feststellung des Datums des Leistungsfalles werden die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erneut anhand des tatsächlichen Leistungsfalldatums geprüft.
Auf das Vorliegen der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird verzichtet, wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Tatbestandes eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist (vorzeitige Wartezeiterfüllung).
Näheres hierzu finden Sie in unserer Broschüre unter folgendem Link auf Seite 7:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html
Zur Höhe der eventuellen Rente kann hier im Expertenforum leider keine Stellung genommen werden. Auch hierfür gibt es in unserem Internetangebot eine Broschüre unter folgendem Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rente_so_wird_sie_berechnet_alte_bundeslaender.html