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EM-Rente rückwirkend

von Angehöriger28.10.2009 | 11:08
1834 Ansichten
3 Antworten
Hallo zusammen, habe eine Frage zur rückwirkenden Gewährung von Erwerbsminderungsrente. Doch hierfür zuerst die Vorgeschichte: Meine bessere Hälfte wurde im September 2005 aufgrund von Wirbelgleiten am Rücken operiert (Versteifung L5-S1) und hatte bis zum Tag vor der OP gearbeitet. Nach der OP stellte sich keine Besserung ein, im Gegenteil die Schmerzen wurden schlimmer. In dieser Zeit wurde Morbus Bechterew diagnostiziert. Anfang 2006 entschieden wir uns daraufhin, unsere eigentlich für etwas spätere Familienplanung vorzuziehen. In der Schwangerschaft war meine Frau krankgeschrieben bzw. zeitweise in einer ambulanten Reha (auch bzgl. kaputter Kniegelenke, Karpaltunnel, etc.). Nach der Geburt erhielten wir 24 Monate lang Erziehungsgeld. Vor dem Ende des Mutterschutzes wurde meine Frau von einer Ärztin darauf hingewiesen, dass es sicherlich Sinn machen würde EM-Rente einzureichen, worauf uns bis dato kein Arzt aufmerksam gemacht hatte. Auf den Antrag im Juni diesen Jahres folgte ein Gutachtertermin im August, bei dem von der Gutachterin schon attestiert wurde, dass an Arbeit bei gegebenem Gesundheitszustand nicht zu denken ist. Meine Frage bezieht sich nun auf den Eintritt der Erwerbsminderung. Meines Erachtens nach trat dieser mit Beginn der Operation im September 2005 ein, woraus folgen müsste, dass Anrecht auf Rente ab diesem Zeitpunkt bestanden hat. (D.h. gezahltes Kranken- und Erziehungsgeld verrechnet und das dritte Jahr des Mutterschutzes komplett rückwirkend als Rente gezahlt werden müsste) Seh ich diese ganze Sache richtig oder wird hier erst ab Antragstellung berechnet?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.10.2009 | 14:30

Hallo Angehöriger,

wie die anderen User bereits festgestellt haben, hängt der Beginn einer Erwerbsminderungsrente einerseits zwar maßgeblich vom Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung (stellt der Medizinische Dienst fest) ab - andererseits aber auch vom Zeitpunkt der (Renten-)Antragstellung. Darüber hinaus spielt es auch noch eine Rolle, ob eine befristete oder eine unbefristete Rente geleistet werden soll.

Sollten Sie mit dem Rentenbeginn bzw. mit dem festgestellten Zeitpunkt der Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit diese im Rahmen eines Widerspruchs (und evtl. anschließender Klage) überprüfen zu lassen.

2 Antworten

...am 28.10.2009 | 13:00
Selbst wenn Eintritt der erwerbsminderung zurückdatiert wird (wirkt sich auf die Rentenberechnung aus), wird die Rente trotzdem nicht rückwirkend gezahlt, da außer der Eintritt der EM auch das Datum der Rentenantragstellung für die Auszahlung eine Rolle spielt.
Ahaam 28.10.2009 | 13:39
Ist ja eigentlich schon alles gesagt - nochmal in Kürze: ANNAHME: Eintritt der EM (Leistungsfall): 09/2005 erfolgreicher Antrag auf Rente: 10/2009 Beginn sowohl einer befristeten wie einer unbefristeten EM-Rente: 01.10.2009 Berechnung der Rentenwerte bis 09/2005 - bis zum 60.Lj. Hochrechnung der Werte in Form der Zurechnungszeit (wenn die Werte aus früherer Beschäftigung besser waren als die Werte für die KEZ/KIBÜZ kann es sogar günstiger sein, dass der Leistungsfall weiter vorn gesehen wird!) Überschneiden mit bezogenen Leistungen würde nicht eintreten - bei Überschneidung gilt das bezogene Einkommen als Hinzuverdienst und würde ggf. zu einer anteiligen Rentenzahlung für die Vergangenheit führen oder ist eine gleichgerichtete Leistung (z.B. KG), dann würde die leistende Stelle einen Erstattungsanspruch geltend machen! Wann wurde der Antrag denn gestellt und gibt es schon ein Ergebnis (Bescheid)?
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