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Experten-Antwort

EM Rente, ruhende geringfügige Beschäftigung

von Mabö11.11.2023 | 15:58
121 Ansichten
4 Antworten

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Ich beziehe befristete volle EM Rente und bin in einem geringfügiger Beschäftigung. Kann ich diese Beschäftigung ruhen lassen und einen anderen Job aufnehmen? MfG Mabö

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mabö,

 

aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht sehe ich hier eigentlich keine Probleme. 

 

Zur arbeitsrechtlichen Fragestellung muss ich Sie jedoch an Ihren Betriebs-/Personalrat, eine gewerkschaftliche Vertretung oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht verweisen. Die Beantwortung von Fragen zum Arbeitsrecht ist uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung leider nicht möglich.

 


 

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3 Antworten

Arbeitsrechtam 11.11.2023 | 16:31
Das hat mit der Rentenversicherung NICHTS zu tun. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, oder gehen Sie zu einem Anwalt für Arbeitsrecht. Alles weitere sollte auch aus Ihrem Vertrag hervorgehen.
Maböam 11.11.2023 | 20:47
Danke Aus gesundheitlichen Gründen möchte ich den Job wechseln. Wollte heute kündigen, aber der AG meinte ich soll mich krankschreiben lassen und nach 6 Wochen würde das Arbeitsverhältnis dann ruhen. Der AG meinte da ich nun solange schon dort arbeite, würde die Betriebszugehörigkeit weiter bestehen. Was ist nun besser... Kündigen oder das Angebot annehmen und trotzdem neuen Job machen
Ham 11.11.2023 | 21:03
Zitat von Mabö anzeigenausblenden
Das ist doch hier keine Lebensberatung! Der Rentenversicherung wird es wohl egal sein, ob Sie da noch ein ruhendes Arbeitsverhältnis haben oder nicht. Das die neue Tätigkeit das OK braucht, wissen Sie sicherlich!
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