Hallo Mike, zum beantragten Altersrentenbeginn wird Ihre Rente komplett neu berechnet. Einbezogen werden hier alle Beitragszahlungen nach dem Beginn Ihrer Erwerbsminderungsrente (Beiträge für Pflegezeiten, geringf. Beschäftigungen, frw. Beiträgen, Kindererziehung usw.). Sollte sich durch die Neuberechnung ein niedrigerer Rentenbetrag ergeben, erhalten Sie im Rahmen der besitzgeschützten persönlichen Entgeltpunkte die Rente in der bisherigen Höhe weiter.
Ganz kurz und vereinfacht ohne auf seltene Besonderheiten einzugehen, die Altersrente wird nicht niedriger als die EM-Rente,sofern die Rente nahtlos übergeht, respektive nicht mehr als 24 Monate zwischen EM-Rente und Altersrente liegen.
...und immer wenn es im Juli eine Rentenanpassung gibt, steigt bis dahin die Rente; zum 01.07.24 vielleicht um beispielsweise 3,5%...mehr gibts da eigentlich nicht zu sagen
Richtig, aber die Rentenerhöhung zum 1.7.2024 wird erst im März 2024 bekannt gegeben. Die jetzigen 3,5 % sind nur eine Schätzung.
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