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Experten-Antwort

EM Rente - Sozialgericht

von Hanka10.08.2017 | 16:31
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Im Jahr 2014 habe ich EM Rente beantragt. Nach Ablehnung ging ich in den Widerspruch und warte nun auf die Entscheidung des zuständigen Sozialgerichts. 2010 bin ich nach einer OP 18 Monate nicht arbeitsfähig gewesen und anschließend in 2 Tagesklinikaufenhalten (2011 u. 2013) und einem Klinikaufenthalt in 2017 halbwegs belastbar geworden. An meinen alten Arbeitsplatz konnte ich nicht zurück, da die Firma verkauft wurde. ALG1 endete 2014 und seit 2015 erhalte ich H4. Diese Situation hat mich finanziell und nervlich ruiniert. Ich befinde mich ambulant in Therapie. Da ich mit inzwischen 58 Jahren nicht weiter in der Warteschleife hängen und vor lauter Kummer und Zukunftsangst noch mehr gesundheitlich abbauen will, musste ich aktiv werden. Ich habe jetzt allen Mut zusammengenommen und mich beworben. Es ist ein Selbstversuch. Ob er gelingt, weiß ich nicht. Reha vor Rente - dieses Angebot hat es nie gegeben. Auch eine Wiedereingliederung nicht, weil der Arbeitsplatz weggefallen war. Das AA hat mir 2014 geraten EM Rente zu beantragen (GdB 50). Defakto war ich von 2010 bis 2014 nicht vermittelbar, weil ich weniger als 3 Stunden/Tag belastbar gewesen bin. Frage: 1. Muss ich den Antrag zurücknehmen, wenn ich ein Jobangebot mit 30-35 Stunden/Woche in meinem alten Beruf annehme? 2. Müsste bei einem positiven Bescheid (u. U. befristet) die RV vom Tag der Antragstellung zahlen - also rückwirkend? 3. Kann das Sozialgericht den Antrag ablehnen, weil ich jetzt arbeiten möchte? 4. Welche Ansprüche hätte dann ggf. das Jobcenter an mich? Danke für die Antwort :-) Hanka

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hanka,

den gegebenen Antworten von ??? ist nichts hinzuzufügen. Vielen Dank an ??? !

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4 Antworten

Fortitude oneam 10.08.2017 | 17:29
Hallo Hanka, da Sie so lange gekämpft haben, würde ich noch abwarten wie das SG entscheiden wird. Vielleicht kommt es zum Vergleich und Sie erhalten die teilweise EMR. Ausserdem können Sie ja, vorrausgesetzt Sie haben 35 Jahre Versicherungszeiten/ Wartezeit und einen unbefristeten GDB 50, dann könnten Sie schon bald mit 61 Jahren 2 Monaten in AR für schwerbehinderte gehen. Wenn Sie jetzt wieder arbeiten gehen, dann war alles umsonst. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit und viel Glück.
Hankaam 11.08.2017 | 00:16
Vielen Dank für diese Antwort! Das beantwortet meine Fragen zum Teil. Gdb50 ist unbefristet, 35 Jahre sind voll - Rentenbescheid kam heute mit der Post. Leider werde ich demzufolge nur 940€ EMRente (bei voller Rente) bekommen. Dann bin ich bis an mein Lebensende vom Sozialamt abhängig. Wenn ich wieder arbeiten würde - bei entsprechenden Bedingungen lt. Bescheid - käme ich auf max. 1200€ Altersrente. Gehe ich früher, habe ich Abschläge hinzunehmen. Ich finde das alles sehr verwirrend. Nervlich bin ich am Ende. Psychosomatisch entwickeln sich weitere gesundheitliche Probleme. Die Entscheidung des Sozialgerichts kann ja noch wer weiß wie lange dauern. Meine Anwältin vom VdK meint, wenn wieder abschlägig beschieden wird, müsste ich klagen. Vielleicht kann mir noch jemand meine anderen Fragen beantworten. Das wäre super!
???am 11.08.2017 | 09:32
zu 1. Nein, schließlich geht es ja auch um die Zeit ab 2014, in der Sie nicht gearbeitet haben. Ob und wie eine Arbeitsaufnahme die Erfolgsaussicht der Klage beeinflusst, lässt sich nicht sicher sagen. Ich für meinen Teil denke, dass zumindest ab Arbeitsaufnahme es sehr schwierig wird, die Anerkennung einer Erwerbsminderung durchzusetzen. zu 2. Ab Antragstag höchstwahrscheinlich nicht, da Renten immer an einem Monatsersten beginnen. Der Rentenbeginn ist vom Eintritt der Erwerbsminderung abhängig. Das kann der Beginn der Arbeitsunfähigkeit sein, der Tag der Rentenantragstellung oder aber auch zu einem anderen Zeitpunkt, z.B. als die nervlichen Belastungen zu groß wurden und Sie entsprechende Probleme bekamen. Eine Rückwirkende Anerkennung ist natürlich möglich. zu 3. Nein, aber die Arbeitsaufnahme kann die Entscheidung des Sozialgerichts beeinflussen. zu 4. Keine.
Hankaam 11.08.2017 | 14:56
Ganz herzlichen Dank @???? und an den/die Experten Die Antworten lassen mich jetzt meine Situation klarer einschätzen. Freundliche Grüße Hanka
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