Hallo Karin,
das von der Pflegekasse gezahlte Pflegegeld wird nicht auf die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet. Inwieweit die Pflegetätigkeit für die Rentengewährung hinderlich ist, kann nicht allgemein gesagt werden. Ich würde Ihnen raten, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.