Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente werden im Rahmen Ihres Rentenantrags erneut geprüft.
Die Feststellung eines Leistungsvermögens von weniger als 6 Stunden ist in diesem Rahmen nicht ausgeschlossen.
Es wird davon ausgegangen, dass Sie alle aktuellen medizinischen Unterlagen mit dem Rentenantrag eingereicht haben. Sofern dies noch nicht erfolgt ist, wird eine sofortige Nachholung empfohlen.