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Experten-Antwort

EM-Rente um 7 Prozent in 2015 gestiegen?

von Padua16.09.2016 | 11:31
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12 Antworten

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Moin, folgende Info habe ich soeben von der Bild Homepage kopiert: -Eine gute Nachricht für Betroffene ist sicher, dass die EM-Renten im vergangenen Jahr um immerhin sieben Prozent gestiegen sind. Damit erhöhten sich 2015 die Erwerbsminderungsrenten viel stärker als die normalen Altersbezüge. Gründe dafür waren zunächst gesetzliche Anpassungen.- Hab ich da jetzt was verpasst?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Padua,

hierzu kann ich Ihnen keine verlässliche Auskunft geben.

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11 Antworten

TanteCharlieam 16.09.2016 | 11:44
Ja Sie haben defintiv was verpasst. Seit wann ist Bild eine seriöse Nachrichten Quelle? Oh man......
****am 16.09.2016 | 12:13
Hallo Padua, ist doch wohl logisch, dass die VEM/TEM Renten gestiegen sind, denn seit dem 01.07.2014 gibt es die verlängerte Zurechnungszeit bis zum 62 Lj und die Vergleichsbewertung § 73 SGB 6. Was ist daran so aktuell ?
Hans Huberam 16.09.2016 | 14:55
Das die meisten von dieser Zurechnungszeit nichts haben da die EM Bestandsrentner nicht mehr bekommen haben. Also nichts mit 7% höchsten 2,1%
Schorscham 16.09.2016 | 15:17
Korrektur: Das waren die Werte von 2016. 2015 waren es 2,1 bzw. 2,5 Prozent. ;-) MfG
Hans Huberam 17.09.2016 | 09:32
Das die meisten von dieser Zurechnungszeit nichts haben da die EM Bestandsrentner nicht mehr bekommen haben.
Das hat auch niemand behauptet: http://www.presseportal.de/pm/30621/3408993 http://www.eurente.org/erwerbsminderungsrente-gestiegen/ https://www.contra-magazin.com/2016/08/erwerbsminderungsrente-um… https://www.fuldainfo.de/erwerbsminderungsrente-um-71-prozent-ge… http://nachrichten.de/event/36372/362555 (Wissen Sie, wie man die Links öffnet oder brauchen Sie auch Hilfe?);-) MfG Ich weiß wie man Links öffnet interessiert mich aber nicht weil eben wir alt EM Rentner nichts davon haben von der Zurechnungszeit und deshalb es eine Ungerechtigkeit ist auch wenn man noch so viel anderes schreibt.
Herz1952am 17.09.2016 | 16:46
Hallo Hans Huber, Jetzt kommt eine etwas heikle Antwort, die Sie hoffentlich nicht missverstehen. Nämlich wenn Sie noch während des Bezuges von EM-Rente sterben sollten, hätte Ihre Frau noch was über die HR-Rente davon. In einem solchen Fall wird nämlich die EM-Rente hochgerechnet auf die Zurechnungszeit von 62 Jahren (falls die EM-Rente vor dem 1.7.14 entstanden ist). Davon, also von dem etwas erhöhten Betrag wird dann die Hinterbliebenenrente berechnet. Ich weis, ein richtiger Trost ist das nicht. Lieber noch zusammen länger und einigermaßen gesund weitergelebt. Alles Gute. Ansonsten: Beitrag von "Sodbrenner".
W*lfgangam 17.09.2016 | 20:25
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
...ob sich damit ein Mehr-Betrag ergibt, ist nicht zwingend. Die neuen persönlichen Entgeltpunkte könnten auch kleiner sein, als die vormals errechneten - dann gelten die alten/höheren auch weiter für die Berechnung einer Hinterbliebenenrente. Insofern, kleiner als 60 % der alten Rente können es nicht werden, 'mehr' bei lange laufenden Renten eher ausgeschlossen. Gruß w.
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