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Experten-Antwort

EM Rente umwandeln in Altersrente

von DIVER10.01.2024 | 00:53
192 Ansichten
6 Antworten
Hallo ich beziehe seid 25 Jahren eine EM Rente bin 64 Jahre alt und 90 Prozent Schwerbehindert kann ich sie in Altersrente umwandeln?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.01.2024 | 11:13

Guten Tag, DIVER,

 

Voraussetzung für die Altersrente wegen Schwerbehinderung sind das Vorliegen eines Grades der  Schwerbehinderung von mind. 50, 35 Versicherungsjahre und das passende Alter (bei Jahrgang 60 mindestens 61 und 4 Monate).

 

Die Zeit des Rentenbezugs zählt grundsätzlich für die Versicherungsjahre mit.

 

Durch den Besitzschutz dürfte die Altersrente nicht niedriger ausfallen als Ihre bisherige EM-Rente. Ausnahmen gibt es ggf. bei Renten mit einem Grundrentenzuschlag.

 

Sie können sich beraten lassen und auch gleich den Antrag auf die Umwandlung stellen. Termine gibt es unter 0800 1000 4800 oder als Videoberatung auf der Internetseite Ihres Rentenversicherungsträgers.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Jaam 10.01.2024 | 01:01
Ja, jederzeit, wenn Sie mindestens 35 Jahre Wartezeit haben.
Nachfrage von jemand anderemam 10.01.2024 | 06:55
Ja schrieb

Ja, jederzeit, wenn Sie mindestens 35 Jahre Wartezeit haben.

Ist nicht meine Ausgangsfrage gewesen, zu der Antwort hätte ich aber eine Frage. Zählt der Bezug der EM-Rente zu dieser Wartezeit?
Berndam 10.01.2024 | 08:54
http://seit-seid.de… Vor der Umwandlung sollten Sie sich Probeberechnungen fertigen lassen. Also 1x zum frühstmöglichen Rentenbeginn, 1x zum frühstmöglichen abschlagsfreien Rentenbeginn und 1x zur Regelaltersgrenze, um sich vor bösen Überraschungen zu bewahren. Wenn die berechneten Altersrenten genauso hoch sind, wie die Erwerbsunfähigkeitsrente, macht eine vorgezogene Altersrente nur Sinn, wenn Sie die Hinzuverdienstgrenze überschreiten.
Jaam 10.01.2024 | 11:09
Nachfrage von jemand anderem schrieb

Ist nicht meine Ausgangsfrage gewesen, zu der Antwort hätte ich aber eine Frage.

Zählt der Bezug der EM-Rente zu dieser Wartezeit?

Ja, zu der allgemeinen Wartezeit von 35 Jahren, die Voraussetzung für eine Schwerbehindertenrente oder eine vorgezogene "Rente für langjährig Versicherte" ist, zählt die Zeit des EM-Rentenbezuges mit dazu (nicht aber zu der 45-jährigen Wartezeit für die "Rente für besonders langjährig Versicherte"). Es bringt übrigens in den meisten Fällen keinen finanziellen Vorteil, vor Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze von einer EM-Rente in eine vorgezogene Altersrente zu wechseln (und wenn man einkommensteuerpflichtig ist wegen der Höhe des "zu versteuernden Einkommens" ist ein vorzeitiger Wechsel sogart von Nachteil).
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