Guten Tag, DIVER,
Voraussetzung für die Altersrente wegen Schwerbehinderung sind das Vorliegen eines Grades der Schwerbehinderung von mind. 50, 35 Versicherungsjahre und das passende Alter (bei Jahrgang 60 mindestens 61 und 4 Monate).
Die Zeit des Rentenbezugs zählt grundsätzlich für die Versicherungsjahre mit.
Durch den Besitzschutz dürfte die Altersrente nicht niedriger ausfallen als Ihre bisherige EM-Rente. Ausnahmen gibt es ggf. bei Renten mit einem Grundrentenzuschlag.
Sie können sich beraten lassen und auch gleich den Antrag auf die Umwandlung stellen. Termine gibt es unter 0800 1000 4800 oder als Videoberatung auf der Internetseite Ihres Rentenversicherungsträgers.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ja, jederzeit, wenn Sie mindestens 35 Jahre Wartezeit haben.
Ist nicht meine Ausgangsfrage gewesen, zu der Antwort hätte ich aber eine Frage.
Zählt der Bezug der EM-Rente zu dieser Wartezeit?
Ist nicht meine Ausgangsfrage gewesen, zu der Antwort hätte ich aber eine Frage.
Zählt der Bezug der EM-Rente zu dieser Wartezeit?
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