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Experten-Antwort

EM-Rente und Aktien

von Marielu07.04.2022 | 18:01
91 Ansichten
10 Antworten

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Hallo, mir wurde gesagt, eine Lebensversicherungsauszahlung wäre nicht der Rentenversicherung zu melden. Wenn nun diese Auszahlung in Aktien angelegt wird, wie verhält es sich dann? Muss hier ausserdem etwas beachtet werden während des Bezugs von EM-Rente (befristet, voll)?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.04.2022 | 19:24

Hallo Marielu,

auch wenn die Auszahlung der Lebensversicherung in Aktien angelegt wird, handelt es sich nicht um einen Hinzuverdienst im Sinne des § 96a SGB VI und muss damit auch nicht dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt werden.

9 Antworten

Berndam 07.04.2022 | 18:18
Gewinne und Verluste aus Aktien haben keinen Einfluss auf eine EM-Rente.
W°lfgangam 07.04.2022 | 20:06
Ergänzend: Hallo Marielu, interessiert die DRV nur im Rahmen einer/neuen Hinterbliebenenrente - sofern Sie nicht als Broker tätig werden ;.-) Gruß w.
Berndam 07.04.2022 | 21:22
Soweit ich weiß, weiß das BZSt und auch das Finanzamt nicht, wie hoch die Kapitalerträge, von denen das Kreditinstitut Kapitalertragssteuern abführte waren, sofern diese nicht in einer Steuererklärung erklärt wurden (was man auch nicht zwangsläufig erklären muss). Daher fragt die DRV in diesen Fällen beim Rentner nach, den Brief bekommt man in der Regel dann, wenn man den Freistellungsauftrag voll ausnutzte.
W°lfgangam 07.04.2022 | 20:54
;-) ...wird ja dann wohl bereits bei den Finanzbehörden als Einkommen abgegriffen. Gruß w.
Berndam 07.04.2022 | 20:20
Dann kann ich so nicht unterschreiben ;) Auch bei der Grundrente können Kapitalerträge und daher Gewinne aus Aktien relevant sein.
Röhricham 10.04.2022 | 05:23
Tut das Not, dass das hier so rumoxidiert?
Hartzerkäse°am 10.04.2022 | 11:08
Zitat von Bernd anzeigen
Wie bitte?! Woher haben Sie den den Mist? Man geht keiner Arbeit nach...also kein Hinzuverdienst im klassischen Sinne! Wenn man Steuern zahlen muss...ist dies das Eine hat aber nichts mit den Andern zutun.....man bezieht ja keine Grundsicherung....und geht keinem Gewerbe nach....wenn Sie eine Mietwohnung besiten und diese Vermieten....ist da nur für das Fnanzamt von belang!
Berndam 10.04.2022 | 11:49
Ich habe nicht behauptet, dass Kapitalerträge Hinzuverdienst wären. Aber bei der Grundrente und bei der Witwenrente neuen Rechts werden diese berücksichtigt...
Harzerkäseam 10.04.2022 | 11:56
Warum schreiben Sie das dann nicht....lieber im Nebel....bleiben als die Dinge beim Namen nennen!
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