Zuerst sollten Sie abwarten, wie über den Weiterzahlungsantrag entschieden wird.
Eine Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit ist aus Sicht der Rentenversicherung für den Rentenbezug unerheblich. Sollten sie neben der ggf. weitergezahlten EM-Rente eine andere Beschäftigung ausüben oder mehr Stunden als bisher arbeiten, ist dies der Rentenversicherung mitzuteilen.
Sollte die Erwerbsminderungsrente nur als Teilrente weitergezahlt werden, könnten Sie erfragen, ob für das noch vorhandene Leistungsvermögen Ansprüche bei der Agentur für Arbeit bestehen. Sollten Sie von dort Leistungen beziehen, ist dies auch der Rentenversicherung mitzuteilen.
Wie sich eine Änderung der Arbeitsstundenzahl auf die Rente auswirkt, kann nur Ihr Rentenversicherungsträger im Einzelfall beurteilen.