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Experten-Antwort

EM-Rente und ALG I

von Ronja25.10.2022 | 12:23
97 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich befinde mich in aktuellem Bezug einer sog. „Arbeitsmarktrente“ (befristet bis 31.12.2022) und arbeite derzeit 13 Stunden wöchentlich (ebenfalls befristet bis 31.12.2022). Antrag auf Verlängerung der Rente ist gestellt und mündlich Zusage einer Teil-EM-Rente erteilt bekommen, sollte sich meine Arbeitszeit erhöhen. Frage: für den Fall, dass mein Arbeitgeber keinen neuen Vertrag (egal ob mit oder ohne Stundenerhöhung) eingeht, muss bzw. kann ich mich dann arbeitslos melden? Welche Konsequenzen hätte dies?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zuerst sollten Sie abwarten, wie über den Weiterzahlungsantrag entschieden wird.

Eine Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit ist aus Sicht der Rentenversicherung für den Rentenbezug unerheblich. Sollten sie neben der ggf. weitergezahlten EM-Rente eine andere Beschäftigung ausüben oder mehr Stunden als bisher arbeiten, ist dies der Rentenversicherung mitzuteilen.

Sollte die Erwerbsminderungsrente nur als Teilrente weitergezahlt werden, könnten Sie erfragen, ob für das noch vorhandene Leistungsvermögen Ansprüche bei der Agentur für Arbeit bestehen. Sollten Sie von dort Leistungen beziehen, ist dies auch der Rentenversicherung mitzuteilen.

Wie sich eine Änderung der Arbeitsstundenzahl auf die Rente auswirkt, kann nur Ihr Rentenversicherungsträger im Einzelfall beurteilen.

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1 Antworten

Achimam 25.10.2022 | 15:35
Als ich noch befristeter EM-Rentner war galt es als Usus, sich ca. 3 Monate vor Ablauf der Rente vorsorglich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Da wurden schon soweit alle Daten aufgenommen und darum gebeten umgehend Bescheid zu geben, wenn die Rentenversicherung eine Entscheidung hinsichtlich der Verlängerung getroffen hat. Ob das heute noch so gehandhabt wird, vermag ich nicht zu sagen. Aber verkehrt war diese Vorgehensweise damals nicht.
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