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Experten-Antwort

EM Rente und Antrag auf Leistung bei Versicherung

von Dinusia23.10.2014 | 18:48
880 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe Frage an Experten der DRV. Ich beziehe eine befristete EM Rente und habe vor vielen Jahren eine private Berufsunfähigkeitrente bei einer Versicherung abgeschlossen. Jetzt habe ich bei der Versicherung einen Antrag auf Zahlung wegen Berufsunfähigkeit gestellt. Ich soll viele Fragen beantworten und die DRV und meine Ärzte entbinden von der Schweigepflicht. Die Versicherung möchte medizinische Unterlagen / Gutachten bei der DRV einsehen und die behandelte Ärzte anschreiben. Jetzt ist meine Frage an Experten. Kann diese Entbindung der Schweigepflicht für mich und für meine befristete EM Rente negative Auswirkungen haben? Möchte meine befristete EM Rente nicht gefährden. Vielen Dank für eine Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die Entbindung von der Schweigepflicht ermöglicht der privaten Versicherung nur die Einsicht in vorhandene ärztliche Unterlagen der gesetzlichen RV. Dies wird in der Regel vorgenommen, um Kosten zu sparen. Eine Auswirkung auf die gesetzliche Rente hat dies nicht. Auch beeinflusst die Entscheidung der privaten Rentenversicherung ob Sie von dort Rente bekommen oder nicht nicht die Entscheidung der gesetzlichen Rentenversicherung. Ebensowenig wie es keine Anrechnung dieser Rente auf die gesetzliche Rente gibt.

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1 Antworten

...²am 23.10.2014 | 21:40
Was private Rentenversicherungsträger (pRV) leisten oder nicht leisten, interessiert die gesetzliche Rentenversicherung (gRV) nicht. Die Rente aus der gRV beruht auf ihren eigenen medizinischen Daten, unabhängig davon wie es die Gutachter der pRV auslegen. Anders als bei gRV werden Rente der Privaten auf Grundlage von individuellen Verträgen gezahlt. Das kann natürlich heißen: bei der gRV erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen einer Erwerbsmidnerungsrente, für die pRV kann das aber (vertraglich bedingt) nicht ausreichend sein.
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