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EM - Rente und Behinderung

von Dieter15.09.2007 | 10:45
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9 Antworten

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Guten Morgen , Ich habe eine Frage habe die EM - Rente und 30 % Behinderung . Kann ich denn jederzeit ein Verschlechterungsantrag stellen beim Versorgungsamt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Dieter,

selbstverständlich können Sie jederzeit beim Versorgungsamt einen Verschlechterungsantrag stellen. Die Frage der Zahlung einer EM-Rente hat hierauf jedoch grundsätzlich keinen Einfluss...

8 Antworten

Schiko.am 15.09.2007 | 13:07
Antrag können sie natürlich stellen, ob die prozente aufgestockt werden sei dahingestellt. Bekommen sie bereits die volle EMR. würde ihnen dies nicht viel bringen. Beziehen sie nur rente zahlen sie vermutlich auch keine steuern, bringt hier also nichts, wer keine steuern zahlt kann auch steuer- mindernd nichts geltend machen. Für mich jedoch ist ihre anfrage wichtig, ist doch damit bewiesen, auch schon bei 30% behinderung kann die EMR. gezahlt werden, wenn arbeit nur mehr unter drei stunden täglich zumutbar ist. Dies ist der umkehrschluss zu der in den letzen tagen von drei usern vertretenen meingung, bei 100 % ist eine volle beschäftigung nicht mehr möglich und die EMR. unabdingbar. Auch andere user sehen dies so wie ich es meinte.Leider haben sich die vertreter der ganz anderen meinung, um mich vorsichtig auszudrücken, in die büsche geschlagen. ( Dieser ausdruck ist jetzt mode geworden). Mit freundlichen Grüßen.
Dieteram 15.09.2007 | 14:34
Hallo Schiko.,ja ich bekomme die volle EMR und mache auch immer meine Steuererklärung und zahle auch .
Schiko.,am 15.09.2007 | 15:54
Danke lala, das sage ich ja hier seit tagen Mehrere hier waren und sind aber der meinung, bei 100% behin- derung und eine 35 stunden woche dies ist unmöglich. Vermute ja stark diese herren meinen 100% behinderung ist 100 % EMR., also volle EMR. MfG.
lalaam 15.09.2007 | 15:04
Schwerbehinderung und Erwerbsminderung sind 2 verschiedene Dinge. Da wäre zum Beispiel der Rollstuhlfahrer (100% schwerbehindert), für den es immer noch möglich sein kann eine Bürotätigkeit vollschichtig zu verrichten.
Schiko.,am 15.09.2007 | 16:28
Vorsichtig ausgedrückt, dies kann nur sein wenn sie noch arbeitseinkommen haben oder eine ehefrau die einkommen hat. Oder aber die rente ist enorm hoch. Vereinfachtes rechen- beispiel: 1600 EMR. x 12 19200 hiervon 50% steuerpflichtig er- gibt 9.600 abzüglich der beträge von: 1.920 10% a/ 19200 kranken/pflegeversicherung 0.102 pauschbetrag rente 0.036 pauschbetrag sonderausgaben --------- Die abzugsbeträge von insgesamt 2058 von 9600 abgezogen verbleiben tatsächlich zu versteuerndes einkommen 7.542. Erst über 7.664 liegend fällt steuer an. Gehe davon aus sie waren auch schon 2005 rentner? Jetzt sind sie wieder am drücker. Mit freundlichen Grüßen.
Antoniusam 15.09.2007 | 18:33
Selbstverständlich haben Sie völlig recht, "Schiko". Aber welche VIELEN Forumsteilnehmer haben das denn bestritten ? Mir ist nur ein einziger Fragesteller bekannt, der wissen wollte, wie es möglich ist, dass jemand, trotz voller EM-Rente noch vollschichtig berufstätig sein kann. Andere Beiträge dieser Art sind mir nicht bekannt. (Oder habe ich da vielleicht irgendetwas übersehen ?) Einen schönen Sonntag !
Schiko.,am 15.09.2007 | 20:49
Doe war ja der urheber , er ist scheinbar ver- schwunden. B12Kult gab ihm recht umunwunden, er erklärte: kann nicht angehen wenn "Leute" die zu 100% gemindert sind noch voll arbeiten gehen! und ei, ei, ei, malocher stimmte ihm doch bei, dann waren es doch drei? Mit freundlichen Grüßen.
Antoniusam 15.09.2007 | 22:03
"Doe" hat wahrscheinlich wirklich nur die Begriffe "GdB" und "EM" verwechselt. Aber "B12Kult" sowie "Malocher" verließen sich offensichtlich darauf, das "Doe´s" Behauptung der Wahrheit entsprach und dass in seinem (oder ihrem ?) Betrieb tatsächlich jemand VOLLSCHICHTIG arbeitet, der angeblich eine Rente wegen voller EM bezieht. Und das wäre ja nun wirklich absolut unverständlich ! MfG
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