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Experten-Antwort

EM-Rente und Beiträge für Pflege naher Angehöriger

von Gisela Rickmann25.10.2010 | 03:13
2130 Ansichten
3 Antworten

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Seit 2002 beziehe ich eine Rente wegen voller EM, es liegt eine Schwerbehinderung von 50 % mit Merkzeichen G vor und werde demnächst das 61. Lebensjahr vollenden. 2005 ist dann leider auch mein Ehemann sehr schwer erkrankt, er hat 2007 die Pflegestufe I, 2008 die Pflegestufe II und ab Februar 2009 bis zu seinem Tod (59 Jahre alt) im Juni 2009 die Pflegestufe III erhalten. Für diese Zeiten wurden für mich von der Pflegekasse Rentenbeiträge abgeführt. Bisher wurde keine Rentenneuberechnung durchgeführt. Werden sich die gezahlten Beiträge evtl. bei der dann später zu zahlenden Regelaltersrente auswirken oder kann ich jetzt schon eine Neuberechnung beantragen. Wer hat da vielleicht Erfahrung und kann mir weiterhelfen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Pflegebeiträge werden erst bei der Umwandlung der Eu-Rente in eine Altersrente berücksichtigt. Eine Neuberechnung der Eu-Rente ist nicht möglich, da diese Zeiten nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderung zurückgelegt wurden. Die Pflegeversicherungsbeiträge wirken sich jedoch nur dann rentensteigernd aus, wenn diese Beiträge höher zu bewerten sind, als die zeitgleich zu berücksichtigende Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres.

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2 Antworten

-_-am 25.10.2010 | 08:38
Die nach Eintritt der Erwerbsminderung entrichteten Beiträge sind bei der Folgerente wegen Alters zu berücksichtigen. Eine höhere Rente muss sich dadurch jedoch nicht unbedingt ergeben.
Klemensam 25.10.2010 | 08:43
Erst wenn Sie die Umwandlung ihrer EM-Rente in die Altersrente beantragen wird eine komplette Neuberechnung der Rente vorgenommen. Dort werden dann auch die in der Pflegezeit von ihnen erworbenen neuen Rentenansprüche mit berücksichtigt. Ob sich diese allerdings dann letztlich in eine höhere Altersrente niederschlagen werden, kann man pauschal nicht sagen. Die durch die Pflegezeit erworbenen Entgeldpunkte werden nämlich - vereinfacht gesagt - gegen die Entgeldpunkte die Se als Zurechnungszeit in ihrer EM-Rente erhalten haben quasi verrechnet. Grundsätzlich kann man aber sagen , je kürzer die Pflegezeit und je niedriger die Pflegstufe umso weniger wirkt sich dies auf die Höhe der späteren Altersrente aus. Da bei ihnen " nur " ca. 2 Jahre Pflegebeiträge und meistens in den niedrigen Stufen I und II geflossen sind, würde ich an ihrer Stelle nicht unbedingt mit einer höheren Altersrente rechnen. Und wenn ja, wird es sich sicher um einen doch sehr geringen Eurobetrag handeln. Aber das ist immer eine Einzelfallberechnung und kann darum pauschal nicht vorher gesagt werden.
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