Die Pflegebeiträge werden erst bei der Umwandlung der Eu-Rente in eine Altersrente berücksichtigt. Eine Neuberechnung der Eu-Rente ist nicht möglich, da diese Zeiten nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderung zurückgelegt wurden. Die Pflegeversicherungsbeiträge wirken sich jedoch nur dann rentensteigernd aus, wenn diese Beiträge höher zu bewerten sind, als die zeitgleich zu berücksichtigende Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres.