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Experten-Antwort

EM-Rente und Buchprojekt

von Autor23.07.2013 | 19:46
1050 Ansichten
4 Antworten
Ich beziehe zur Zeit eine volle EM-Rente und denke darüber nach, mir durch ein Buchprojekt (also das Schreiben und spätere Veröffentlichen eines Buches) etwas hinzuzuverdienen. Geht dies bei gleichzeitigem Bezug der EM-Rente und worauf muss ich achten ? Wie wird die Zeit des Schreibens bewertet und wie verhält es sich bei späteren Zahlungen nach Veröffentlichung ? Vielen Dank für sinnvolle Kommentare & LG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.07.2013 | 10:33

Gem. § 96a SGB VI wird Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit als Hinzuverdienst berücksichtigt, und zwar der nach dem Einkommensteuerrecht ermittelte (positive) Gewinn. Die Tätigkeit als Schriftsteller wird ausdrücklich im § 18 EStG genannt, der Gewinn aus Ihrer Buchveröffentlichung würde also als Hinzuverdienst berücksichtigt werden, wenn das Finanzamt dies so festgestellt und nicht nur als Hobby bewertet hat. Dies müssen Sie dann auch der Rentenversicherung melden.

Allerdings können Sie - wie KSC schon richtig festgestellt hat - einen Gewinn von 450 Euro mtl. bzw. 5400 Euro jährlich erzielen, ohne dass dies Auswirkungen auf Ihre Rente hat. Die Zeit des Schreibens wird nicht bewertet, nur der Zeitraum in dem Sie tatsächlich auch Gewinn erzielt haben.

3 Antworten

KSCam 23.07.2013 | 19:54
Sofern Sie Gewinne über 450 € monatlich, bzw 5400 € jährlich erzielen, müssen Sie das melden und ide Rente wird gekürzt oder kann ganz wegfallen. Solange Sie nur schreiben, haben Sie keine Einnahmen und bis ein Buch gedruckt ist, haben Sie erst einmal jede Menge Kosten. Ob sich das wirtschaftlich gesehen lohnt? Wenn das Schreiben hobbymäßig erfolgt, melden Sie erstmal gar nichts an die DRV :)
Autoram 24.07.2013 | 13:23
Wie verhält es sich in der Zeit der Veröffentlichung (also wenn Geld fließt) mit der weniger als 3h pro Tag Regel ? Gilt diese bei Selbständigkeit auch ? Wenn ich das Buch veröffentlicht habe, fallen ja nur noch administrative Arbeiten an, das Schreiben ist ja beendet. Wie wird denn hier die Stundenzahl pro Tag oder pro Woche überhaupt erfasst ?
Schadeam 24.07.2013 | 16:12
Das regelt sich über den Gewinn. Soll denn ein Mitarbeiter der DRV mit der Stoppuhr neben Ihnen stehen und die Zeit erfassen, in denen Sie Ihre "wertvollen Gedanken" zu Papier bringen? Ist doch kompletter Blödsinn......
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