Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

EM-Rente und doch arbeiten?

von Doe05.09.2007 | 11:29
2315 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Einmal abgesehen von der Tatsache, daß die Rente in vielen Fällen nicht wirklich zum Leben ausreicht... Wie kann eine Person, die eine Rente wegen hundertprozentiger Erwerbsminderung bezieht, noch in einer Vollzeitbeschäftigung arbeiten? Stimmt da etwas mit der Beurteilung der Erwerbsminderung nicht?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Neben einer vollen Erwerbsminderungrente ist ein Nebenverdienst von 350 € zulässig. Dieser Betrag darf zweimal im Jahr um das Doppelte überschritten werden.

13 Antworten

Schadeam 05.09.2007 | 11:53
eine Möglichkeit wäre, dass die ärztliche Beurteilung falsch war- auch das soll mal vorkommen. Es gibt aber auch Menschen, die sind voll erwerbsgemindert und arbeiten weiter (oft gegen jeden medizinischen Rat), wenn die sich dann vollends kaputtmachen, ist das deren eigenens Problem (und wenn die Verdienstgrenzen eingehalten werden, dürfen die das).
Malocheram 05.09.2007 | 14:20
Gute Frage, Doe. Mal abgesehen davon, dass es wirklich bedauernswerte Menschen gibt, die sich etwas zu Ihrer mickrigen rente hinzuverdienen müssen, weil sie sonst nicht über die Runden kommen, gibt es auch die Sorte Rentner, die im Antragsverfahren furchtbar herumstöhnen, Widerspruch und Klage einreichen bis dann endlich die heiß ersehnte Frührente bewilligt wird. Und dann, kaum liegt der Bewilligungsbescheid auf dem Tisch, wird kräftig in die Hände gespuckt und malocht was das Zeug hält. Ein Bekannter von mir konnte seinen Beruf als Landschaftsgärtner zwar wegen Krankheit (?) nicht mehr ausüben. Aber seitdem er Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, kommt er vor lauter Schwarzarbeit gar nicht mehr zur Ruhe. Und das ist bestimmt kein Einzelfall ! Wenn jemand eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhält und trotzdem noch arbeitet, ist dagegen absolut nichts zu sagen. Aber Erwerbsunfähigkeit und Berufstätigkeit passen absolut nicht zusammen. Das ist nämlich ein Widerspruch in sich !
Schiko.am 05.09.2007 | 22:51
Es mag ja ausnahmen geben, meine aber, solche tatbestände gehören zum märchenbereich. Erlebe es hier immer wieder, dass solche behauptungen aufgestellt werden. Oft ist es vom erwerbsminderungsrentner stolz, um seine vermögenslage po- sitiv darzustellen , und andere damit zu ärgern. Wir hier wissen doch alle, wie schwer es ist überhaupt ist, die erwerbsminderungsrente zu erhalten . Es werden wohl leicht über hundert fälle sein,die ich nach- recherchiert habe, davon waren 99 % falschangaben. Wie bei rezeptpflichtigen arzneien, einfach die unterlagen zur einsicht verlangen, dann kommt wahrheit und dichtung zum vorschein. Mit freundlichen Grüßen.
Doeam 06.09.2007 | 09:28
Nun, in diesem Fall ist es nix mit Märchen, ich sitze im Lohnbüro und habe die Unterlagen. Die Person bezieht eine Rente wegen 100 Prozent Erwerbsminderung und arbeitet 35 Std./Woche.
Schiko.am 06.09.2007 | 10:36
So schnell gebe ich nicht auf. Mir geht es wirklich nicht darum ob ich recht behalte oder nicht. Solche bemerkungen können zu noch mehr staatsschelte führen und der normalbürger spricht von geldverschwendung. Normalerweise bekommen sie keine abschrift vom rentenbescheid. Auf das bankkonto des be- schäftigten habe sie doch auch keinen zutritt um den rentenbetrag zu ersehen. Nachdem es ja auch eine teilerwerbsminde- rungsrente gibt meinen sie wohl die volle er- werbsminderungsrente. Ungewöhnlich dies mit 100% erwerbsminderung zu bezeichnen. Der zuverdienst darf ja höchstens 350, zweimal im jahr sogar 700 monatlich sein. Da bezahlt ja ihre firma einen XXXXL hartz iV lohn von einen euro. Kann es nicht doch so sein, der beschäftigte hat einen behindertenausweis mit 100% als vom versorgungsamt anerkannt. Dies ist noch kein grund für die volle erwerbs- minderungsrente. Mit freundlichen Grüßen.
Antoniusam 06.09.2007 | 14:15
Mein (Ex)-Arbeitgeber besitzt ebenfalls eine Kopie meines BU-Rentenbescheides. (Als Nachweis für meinen Betriebsrentenanspruch !) MfG
B12Kultam 06.09.2007 | 20:08
...muss mal meinen Senf dazu geben. Es scheint wohl oft "vorzukommen" dass falsch entschieden wird. Hängt wohl oft von der Laune der Leute ab die was zu entscheiden haben, aber es wird wohl generell erst mal abgelehnt, nach dem Motto : Vielleicht hat der VN ja keine Traute sich zu wehren. Jedenfalls aber kann es nicht angehen wenn "Leute" die zu 100% gemindert sind noch voll Arbeiten gehen !! Da stimmt wohl was nicht, was Begutachtung(en) und Entscheidung angeht !!
Malocheram 06.09.2007 | 20:35
............ganz meine Meinung, "B12Kult" !
Schiko.,am 06.09.2007 | 21:15
Aber antonius, es geht doch gar nicht um die kopie des rentenbescheides, dies sind doch nebengeleise. Bei ihrer fallschilderung ist doch der rentenbescheid unabdingbar. Beim geschilderten fall besteht doch gar nicht die notwendigkeit zur vorlage dieses bescheides. Es geht doch um was ganz anderes. Ich vermute ganz stark, es geht doch hier um eine begriffsver- wechslung. Nochmals, bei dieser rentenart gibt es überhaupt den begriff 40, 50, 70 oder gar 100 % nicht. Dagegen trifft dies bei der anerkennung von behinderten prozenten mit 40, 50, 70 oder 100 % zu. Bei 100% ist zB. im steuerbereich der steuermindernde betrag 3,700 im jahr. Dies hat aber mit der erwerbsminderungs- rente nichts zu tun. Bei den angenommen 35 stunden wochenjob spielt dieser betrag von 3.700 keine rolle, steuer fällt nicht an, es kann also auch steuerlich nichts geltend gemacht werden. Nochmals, mir kommt es doch überhaupt nicht darauf an ob behauptungen zutreffen.Ich weiß aus erfahrung, das viel gesagtes und erzähltes, einfach nicht zutrifft Ich will doch auch den interpreten nicht weh tun, sondern fehldeutungen erläutern und aufklären. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 07.09.2007 | 17:57
@Doe.Verehrter Doe, könnten sie mir und uns bestätigen, dass sie mit 100 % tatsächlich die volle erwerbsmin- derungsrente meinten und nicht 100% im behindertenausweis. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen.
B12Kultam 08.09.2007 | 16:14
@ Schiko, ich meinte wenn jemand voll Erwerbsgemindert ist kann es nicht angehen das dieser jemand noch einen Vollzeitjob ausüben kann. Das widerspricht sich ja und dann kann etwas bei der Beurteilung nicht stimmen. Emr und Behindertenausweiß sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
Schiko.,am 08.09.2007 | 15:33
Das war aber kein süsser senf. Vermute also, auch sie sind der meinung, wenn jemand schon mit 100% anerkennung körperlich gestraft ist, darf, soll er auch nicht mehr arbeiten dürfen. Oder täusche ich mich hier?? (Richtet sich an Kult)
Schiko.Originalam 08.09.2007 | 18:44
Sie sind gut, gerade ich bin es doch der aufzeigt, dass es zwei verschiedene paar schuhe sind: Tatsache, bescheinigung" Amt für Versorgung und Familienförderung-Versorgungsamt" Laut feststellungsbescheid nach § 4 abs 1 schwerbe- hindertengesetz (SchwbG) beträgt der grad der be- hinderung ( GdB) 100 %. Gleichzeitig liegt ständige hilflosigkeit i.S., des § 33 b abs. 3 einkommensteuergesetz ( EStG) vor. Der betreffende hat als polizeibeamter im einsatz beim autorennen beide beine verloren. Nicht mehr als beamter, aber als angestellter weiterhin bei der polizei als angestellter beschäftigt. Will gar nicht untersuchen ob volle erwerbsminderungsrente auch möglich gewesen wäre. Nur bei EMR. spricht man eben nicht von prozenten- die durchaus auch aussagekräftig sein können-, sondern von ver- schiedenen stufen und voller EMR. Es kann doch auch sein, bei nur 50% behinderung wird die volle EMR. gewährt, da nur mehr täglich unter drei stunden arbeit aus gesundheitlichen gründen zumutbar ist. Natürlich weiß ich auch, dass hier auch fehler passieren, auch ein hervorragender arztbericht kann die EMR. beschleunigen, dies ist aber die ausnahme. Hoffe, sie sind fair genug dieses thema, nicht wegen uns zwei oder drei aus diskutieren zu können. Dies ist für betroffene und andere staatsbürger sehr wichtig, Natütlich wäre es erfreulich, wenn der urheber unseres meinungsaustausches nochmals stellung nehmen würde. Mit freundlichen Grüßen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026