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Experten-Antwort

EM Rente und Formular für Arbeitgeber

von Liz14.05.2016 | 16:47
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26 Antworten

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Hallo, ich habe noch etwas vergessen. Ich habe bereits kurz nach Antragstellung (vor Begutachtung o.ä.) ein Schreiben der DRV erhalten in dem es um Angaben zum Beschäftigungsverhältnis geht. Das Schreiben ist auf der Vorderseite an mich gerichtet und auf der Rückseite von meinem Arbeitsgeber auszufüllen. Damit weiß mein Arbeitsgeber bereits zum jetzigen Zeitpunkt über meine Antragstellung bescheid, was ich nicht möchte, da ich von einem Kollegen weiss, wie mit solchen Informationen und dem entsprechenden Mitarbeiter seitens des Arbeitsgebers umgegangen wurde, als der Antrag abgelehnt wurde. Gibt es hier andere Möglichkeiten? Entschuldigung wenn diese Frage bereits gestellt wurde. Liz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Liz,

es hat seinen guten Grund, dass das Schreiben Ihnen und nicht direkt Ihrem Arbeitgeber zugesendet wurde (Datenschutz!). Es ist Ihr gutes Recht, dass Ihr Arbeitgeber nicht erfährt, dass Sie einen Rentenantrag gestellt haben.

Sie können das Schreiben auch zunächst zurückhalten, bis eine medizinische Entscheidung getroffen wurde, ob Sie überhaupt erwerbsgemindert sind. Denn sämtliche Angaben des Arbeitgebers werden nur benötigt, wenn Sie die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente erfüllen. Bedenken Sie aber, dass das Zurückhalten des Schreibens zu einer Verzögerung des Verfahrens führt, da die Rente nach Abschluss der Begutachtung noch nicht angewiesen werden kann.

Falls Sie das Schreiben zunächst nicht an Ihren Arbeitgeber weiterleiten wollen, sollten Sie mit Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter bei Rentenversicherung Kontakt aufnehmen, damit diese / dieser keine Erinnerungen verschickt und Sie informiert werden, wenn die medizinische Entscheidung getroffen wurde.

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25 Antworten

Papst Purgatorius Iam 14.05.2016 | 18:20
WIR vergeben dir armen Sünderin. Ora et labora.
Antragstelleram 14.05.2016 | 18:27
Ich hatte das gleiche Problem und die gleiche Frage vor kurzem hier gestellt: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Das seltsame an dem Formular ist für mich, dass das so klingt, als würde die Antwort des Arbeitgebers Einfluss darauf haben, wie/was die DRV entscheidet (im Gegensatz z.B. zu jemand, der einen EM-Antrag stellt und arbeitslos ist).
Schorscham 14.05.2016 | 19:02
Diese "Arbeitsplatzbeschreibung" ist nun mal für die Beurteilung Ihres EM-Status von Bedeutung. Um beurteilen zu können, ob eventuell Anspruch auf teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit besteht, muss die DRV wissen, welche Tätigkeiten Sie genau ausgeübt haben, ob eventuell eine Umsetzung innerhalb Ihres Betriebes möglich ist und wie Ihre Tätigkeit tariflich eingruppiert wurde. Diese Angaben kann eben nur Ihr Arbeitgeber machen. MfG
Lizam 14.05.2016 | 18:58
Hallo "Antragsteller" , vielen Dank für den Thread! Ich bin nach 61 geboren. demnach kann es nichts mit Verweisung bzw. Berufschutz zu tun haben. Es geht mir halt grundsätzlich darum, dem Arbeitgeber erst die Information wegen der Rente zu geben, wenn diese auch bewilligt ist. Wenn das Formular also zum derzeitig Zeitpunkt absol. nicht erforderlich sein sollte, möchte ich es natürlich auch nicht ausfüllen lassen. Es gibt ja immer mal wieder Formulare deren Fragen zusammengefasst für mehrere Konstellationen geeignet sich. Kann natürlich sein, dass mich einige Fragen nicht betreffen... Fragen nach Gehalt wären dann schon wieder relevant. Aber das könnte man doch auch anfordern, wenn über die Rente an sich entschieden wurde... Auf der ersten Seite (an mich gerichtet) steht: "...für die Beurteilung, ob Sie (weiterhin) invalide, berufsunfähig, erwerbsunfähig, teilweise oder voll Erwerbsgemindert sind, reichen allein medizinische Sachverhalte nicht aus. Es muss auch festgestellt werden, inwieweit Sie in der Lage sind, Ihr derzeitiges (Rest-Leistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt umzusetzten. .... .... Daher bitten wir die Rückseite dieses Schreibens von Ihrem derzeitigen Arbeitsgeber ausfüllen zu lassen... ... Hinweis sechstes Sozialgesetzbuch...... Rückseite (für Arbeitgeber) 1. Wann hat die Beschäftigung begonnen? 2. Besteht die Beschäftigung noch? -nein -ja, unbefristet -ja, befristet bis 3.Welche Auswirkungen hat die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung auf das bestehende Beschäftigungsverhältnis? -es besteht weiter ...bei voller Erwerbsminderung auf Zeit .....bei teilw. Erwerbsminderung -es wird aufgelöst " " -es wird ruhend gestellt " " 4.Das Beschäftigungsverhältnis besteht nicht mehr 5.Wurde die Beschäftigung im laufenden oder vorhergehenden Kalenderjahr unterbrochen? 6.In welcher Berufsstellung haben Sie den Versicherten beschäftigt? 7.Angaben zum Bruttoarbeitsentgeld 7.1 Wie sind die Tätogkeitsmerkmale der Gehaltsgruppe wörtlich im Tarifvertrag beschrieben? 7.2 Wurde das Gehalt frei vereinbart? 8. Welches Entgeld erhalten andere völlig berufsfähige Arbeitsnehmer bei gleichartiger Beschäftigung? 9. Angaben zur Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetztes: Werden in Ihrem Unternehmen in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt? 10. Werden in Ihrem Unternehmen auf Teilzeitarbeitsplätzen beschäftigt?
Schorscham 14.05.2016 | 19:06
Sie können mal telefonisch beim zuständigen Sachbearbeter nachfragen, ob in Ihrem Fall unbedingt eine AG-Auskunft erforderlich ist. Ich fürchte JA !! MfG
Lizam 14.05.2016 | 19:09
Hallo Schorsch, vielen Dank für Ihre Antwort. Ok das verstehe ich. (Das hat dann auch nichts mit dem Geburtsjahrgang zu tun?- ) Könnten Sie mir das evl. erklären? Teilweise EM- Rente wegen Berufsunfähigkeit? Aber könnte man diese Fragen nicht erörtern wenn eine Begutachtung bereits stattgefunden hätte?
Schorscham 14.05.2016 | 19:19
Meine erste Antwort erfolgte vor Ihrem Hinweis, dass Sie nach 1960 geboren wurden. Eine Teil-EM-Rente wegen BU kommt aber nur für Personen in Frage, die vor 1961 geboren wurden. Deshalb ist der Hauptgrund für die AG-Auskunft eigentlich entfallen. Es kann aber trotzdem sein, dass die DRV zur Beurteilung Ihres tatsächlichen beruflichen Leistungsvermögens diverse AG-Angaben benötigt, auch wenn Sie keinen Berufschutz für vor 1961-Geborene genießen. MfG
Herz1952am 14.05.2016 | 19:31
Hallo Liz, keine Bange, vielleicht weis sogar Ihr Arbeitgeber Bescheid. Ich kann mich erinnern, dass ich auch solche Formulare als "Arbeitgeber" ausgefüllt habe. Ansonsten hat Schorsch schon geantwortet.
Lizam 14.05.2016 | 20:52
Hallo Herz1952, es wäre schön keine Angst haben zu müssen, aber ich weiß dass einem Kollegen aufgrund einer solchen Anfrage gekündigt wurde. Ich will natürlich keine Pferde scheu machen ohne dass ich überhaupt irgendwas zum Begutachtungsergebnis oder sonst was weiß. Was kann ich nur tun? :-((
Rentenzombieam 15.05.2016 | 00:38
Am besten wäre, du scheißt in eine Tüte und schickst diese an deine zuständige Rentenanstalt. Oder du kommst zu mir und ich stecke dich in den Zombomaten. Springst du hinein zum Zobomat, so hast du Spaß von Früh bis Spat. Kack kräftig ab oder geh scheissen!
Sonderschulmeisteram 15.05.2016 | 10:28
Hallo Herz1952, Was kann ich nur tun? :-((
Am besten wäre, du scheißt in eine Tüte und schickst diese an deine zuständige Rentenanstalt. Oder du kommst zu mir und ich stecke dich in den Zombomaten. Springst du hinein zum Zobomat, so hast du Spaß von Früh bis Spat. Kack kräftig ab oder geh scheissen!
Sie sind ja ein ganz ungehöriger Flegel. Ab zum Eckestehen und Eselsmütze aufsetzen!
Herz1952am 15.05.2016 | 13:22
Hallo Liz, warten Sie doch zunächst mal ab. Vielleicht beziehen Sie z.Zt. noch Krankengeld und der Arbeitgeber fühlt sich dadurch nicht belastet. Dann wird er auch nicht (voreilig) kündigen. Im allgemeinen wird ein AG erst einmal abwarten, was bei einem Rentenantrag "rauskommt" und erst dann entscheiden, ob Sie Ihren Arbeitsvertrag noch erfüllen können.
Antragstelleram 15.05.2016 | 13:31
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Das Problem mit diesem Formular ist ja gerade, dass der AG schon vorher (!) ankreuzen soll, was er tun bei Bewilligung einer EM-Rente tun würde. Ich halte das für ziemlich bedenklich. Einmal, weil die DRV offenbar die Entscheidung davon mit abhängig macht und einmal, weil der AG anfängt darüber nachzudenken, was er mit diesem AN künftig macht. Und das alles noch ehe die DRV überhaupt eine Entscheidung getroffen hat.
Antragstelleram 15.05.2016 | 13:31
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Das Problem mit diesem Formular ist ja gerade, dass der AG schon vorher (!) ankreuzen soll, was er tun bei Bewilligung einer EM-Rente tun würde. Ich halte das für ziemlich bedenklich. Einmal, weil die DRV offenbar die Entscheidung davon mit abhängig macht und einmal, weil der AG anfängt darüber nachzudenken, was er mit diesem AN künftig macht. Und das alles noch ehe die DRV überhaupt eine Entscheidung getroffen hat.
Benno R.am 15.05.2016 | 13:39
Das wundert Sie? Wer einen Rentenantrag gestellt hat, weil er sich für dermaßen erwerbsgemindert hält, dass er seinen bisherigen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann, darf doch wohl nicht ernsthaft erwarten, dass ihm sein Noch-Arbeitgeber bereitwillig auf unbestimmte Zeit seinen Arbeitsplatz reserviert. Entweder sind Sie tatsächlich rentenrelevant erwerbsgemindert, dann benötigen Sie Ihren Arbeitsplatz nicht mehr. Oder, Sie sind nicht rentenrelevant erwerbsgemindert und können in absehbarer Zeit wieder an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren. Dann stellt sich allerdings die Frage, warum Sie überhaupt einen Rentenantrag gestellt haben. Gruß
Lizam 15.05.2016 | 14:26
Hallo "Antragssteller", Sie sprechen mir aus der Seele! Genauso meine ich es. an "Benno R": Ich denke nicht, dass Sie dies beurteilen können und sollten. Des weiteren beantwortet es nicht die eigentliche Frage. Allen anderen danke ich schon mal herzlich!
Lisam 15.05.2016 | 18:16
Hallo Liz, wie ich bereits in dem anderen Thread schon geschrieben habe, rufen Sie bei der DRV an und sagen Sie dort bescheid, das der Arbeitgeber noch nichts von Ihrem Rentenantrag weiß und sie daher den Vordruck noch nicht abgeben wollen. Normalerweise sollte das kein Problem darstellen. Am besten Sie vereinbaren, dass Sie ggf. angerufen werden, wenn der Vordruck dann definitiv benötigt wird. Aber wichtig: dort anrufen und bescheid geben, ansonsten erfolgt eine Erinnerung. Lassen Sie sich von den Forumsspinnern hier nicht verunsichern. MfG Lis
Inkaam 16.05.2016 | 10:34
Hallo Liz Das können Sie so machen, wie Lis es ihnen gesagt hat. Ich hatte das gleiche Problem. Der DRV ging es bei mir darum, das Gehalt zu ermitteln. Da ich aber seit einem Jahr krank geschrieben bin, habe ich der DRV die Bescheinigung der Krankenkasse geschickt und gesagt, dass sich seit dem nichts am Gehalt geändert hat. Ich habe ein nettes Verhältnis zu meinem Chef. Ich weiß nir,dass diese Unterlagen schon mal ein paar Wochen liegen bleiben. Fragen Sie doch mal, ob der DRV zur Berechnung die letzten Gehaltsabrechnungen vorläufig reichen. Lassen Sie sich nicht ärgern von den blöden Kommentaren. Als ich Fragen hatte, wurde ich sogar eingeladen, eine Runde Zombomat zu fahren. Bin ich übrigens bis heute nicht. Nur, wenn Sie zB. eine Teilerwerbsminderung bekommen, dann müssen Sie ihrem Chef das ja auch mitteilen und da weiter arbeiten. Macht es dann nicht Sinn offen mit ihm zu sprechen? MfG Inka
Rentenzombieam 16.05.2016 | 12:09
Schätzchen, die Einladung gilt immer noch! Ich freu mich schon auf dich! Kommst du in den Zombomat, hast du Spass von Früh bis Spat!
Inkaam 16.05.2016 | 12:51
Hey. Gerne. Sag mir wo er steht und ich erscheine.:)
Benno R.am 16.05.2016 | 14:14
Es steht Ihnen natürlich frei, nur Ihre Wunschantworten zu akzeptieren und alle anderen "unbequemen" Antworten zu ignorieren. Meine Meinungen äußere ich aber trotzdem. Ob Ihnen das gefällt oder nicht! Sie erinnern irgendwie an ein trotziges Kind, dass sich in unangenehmen Situationen die Augen und die Ohren zuhält, weil es dann glaubt, auch von seinen Mitmenschen nicht wahrgenommen zu werden. So können Sie Ihre Probleme aber nicht lösen. Und Sie werden schon gar nicht verhindern können, dass die DRV Ihretwegen von irgendwelchen Normen abweicht und in Ihrem Fall ausnahmsweise auf die angeforderten Arbeitgeber-Informationen verzichtet. Es gibt nämlich überhaupt keinen akzeptablen Grund, dem Arbeitgeber seine Erwerbsminderung zu verschweigen. Zumal der das an den erbrachten bzw. nicht erbrachten Arbeitsleistungen ohnehin sehr schnell bemerkt. Gruß
Benno R.am 16.05.2016 | 14:26
Zitat von Antragsteller anzeigenausblenden
Dass Sie das problematisch finden, glaube ich Ihnen gerne. Im Interesse der Solidargemeinschaft der Versicherten und Steuerzahler ist es aber völlig korrekt und legal, dass die Entscheidung über den Rentenantrag auch von den Arbeitgeber-Angaben abhängig ist. Wenn der Arbeitgeber beispielsweise glaubhaft macht, dass er den bisherigen Arbeitsplatz behindertengerecht umgestalten kann, so dass der Rentenbegehrende seine bisherigen Tätigkeiten ohne Überforderung weiterhin ausüben kann, dann braucht der Betroffene logischerweise auch keine Rente. Gleiches gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber einen geeigneten Ersatz-Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Dann hat sich das Thema "Berufsunfähigkeitsrente" ebenfalls erledigt. Und dass sich ein Arbeitgeber Gedanken darüber macht, wie er einen erwerbsgeminderten Mitarbeiter künftig einsetzen will, ist doch völlig normal und sein gutes Recht. Gruß
-am 17.05.2016 | 08:29
Zitat von Antragsteller anzeigenausblenden
Hallo Antragsteller, ich kann Sie beruhigen, die Rentenversicherung macht die Entscheidung über den Rentenantrag nicht davon abhängig, wie der Arbeitgeber im Falle einer Bewilligung reagieren würde. Die Frage nach den „Auswirkungen der Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung auf das bestehende Beschäftigungsverhältnis“ hat vielmehr mit der Anrechnung von Hinzuverdienst zu tun. Es können arbeitsvertragliche Regelungen getroffenen werden (z. B. in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag selbst), die für den Fall einer Erwerbsminderung von vorne herein festlegen , dass das Beschäftigungsverhältnis ab einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. ab Rentenbeginn oder ab Zustellung des Rentenbescheides) ruht oder beendet wird. Dies hat nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Auswirkungen darauf, ob eine Einmalzahlung, die noch nach Rentenbeginn gezahlt wird, als Hinzuverdienst anzurechnen ist. Die frühzeitige Befragung des Arbeitgebers nach solchen Regelungen soll lediglich dazu beitragen, eine Rente mit Einmalzahlungen nach Rentenbeginn zügig anweisen zu können.
Antragstelleram 17.05.2016 | 09:21
Hallo Experte! Vielen Dank für die beiden ausführlichen Antworten oben. Ich hatte das gleiche Problem vor ein paar Tagen hier auch schon mal gestellt und damals erhielt ich eine leider weniger klare Auskunft. Mit Ihren Antworten weiß ich nun Bescheid, um was es dabei geht. Hilft mir sehr. Danke!
Lizam 17.05.2016 | 16:43
Von mir auch herzlichen Dank!
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