Hallo Liz,
es hat seinen guten Grund, dass das Schreiben Ihnen und nicht direkt Ihrem Arbeitgeber zugesendet wurde (Datenschutz!). Es ist Ihr gutes Recht, dass Ihr Arbeitgeber nicht erfährt, dass Sie einen Rentenantrag gestellt haben.
Sie können das Schreiben auch zunächst zurückhalten, bis eine medizinische Entscheidung getroffen wurde, ob Sie überhaupt erwerbsgemindert sind. Denn sämtliche Angaben des Arbeitgebers werden nur benötigt, wenn Sie die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente erfüllen. Bedenken Sie aber, dass das Zurückhalten des Schreibens zu einer Verzögerung des Verfahrens führt, da die Rente nach Abschluss der Begutachtung noch nicht angewiesen werden kann.
Falls Sie das Schreiben zunächst nicht an Ihren Arbeitgeber weiterleiten wollen, sollten Sie mit Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter bei Rentenversicherung Kontakt aufnehmen, damit diese / dieser keine Erinnerungen verschickt und Sie informiert werden, wenn die medizinische Entscheidung getroffen wurde.