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Experten-Antwort

EM-Rente und Haftpflicht-Sozialbeiträge

von Gewittersturm30.07.2013 | 13:18
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, ich habe vor kurzem meinen unbefristeten Rentenbescheid bekommen, aufgrund von Unfallfolgen, die mir durch einen Autofahrer zugefügt wurden. Schuldanerkenntnis der Haftpflicht liegt vor. Während meiner langen AU-Zeit gab es bereits einen Ausgleich zwischen Haftpflicht und Rentenversicherung, mehrere Tsd. Euro. Telefonisch bekam ich von der DRV die Auskunft, dass die Haftpflicht jährlich den Verlust an Rentenbeiträgen ausgleicht und es "rententechnisch" so wäre, als ob ich immer weiter arbeiten gehen würde und der Unfall nie stattgefunden hätte. Nun, mit Eintritt in die unbefristete Rente, finde ich im aktuellen Rentenverlauf diese Summe nicht. Gibt es hierfür ein Buchstabenkürzel? vielleicht hab ich es übersehen. Wird diese Ausgleichssumme der Haftpflicht regelmäßig aufgestockt, wie bei Tariferhöhungen oder zum Inflationsausgleich? Wird meine EM-Rente entsprechend der so zufließenden EP regelmäßig erhöht? Ich müsste eigentlich noch bis 2034 arbeiten... Leider erreiche ich keinen "passenden" Sachbearbeiter am Telefon. Hab den Sachverhalt in den letzten Tagen schon mehrmals erklärt, werde weiterverbunden, bekomme Antworten die mit "eigentlich" und "müsste so sein" formuliert werden. Jetzt kann ich nicht mehr und hoffe hier auf Unterstützung. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Bei der Rente wegen Erwerbsminderung werden für Beitrags- und Anrechnungszeiten Entgeltpunkte nur bis zum Eintritt des Monats der Erwerbsminderung ermittelt. Das beitragspflichtige Einkommen ist jedoch bis zum Ablauf des Monats zu berücksichtigen, in dem die Erwerbsminderung eingetreten ist.

2. Die regressierten Beiträge (Beiträge, die die gegnerische Haftpflichtversicherung leistet) werden erst bei der Nachfolgerente berücksichtigt. Eine regelmäßige Erhöhung Ihrer jetzigen Rente aufgrund der regressierten Beiträge erfolgt somit nicht.

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4 Antworten

=//=am 30.07.2013 | 13:38
Es handelt sich bei diesem Ausgleich um "regressierte Beiträge", die Ihrem Versicherungskonto zugeschrieben werden. ABER: Sie beziehen ja jetzt bereits eine Erwerbsminderungsrente. Diese Rente wurde NUR mit den bis zum Eintritt des Leistungsfalles entrichteten Beiträgen (aus der Beschäftigung) und anderen Versicherungszeiten berechnet. Erst bei der nächsten Rente, also der Regelaltersrente, werden die jährlich en regressierten Beiträge mitberechnet. Das sehen Sie dann im Versicherungsverlauf "Pflichtbeiträge regressiert" oder so ähnlich.
Yauam 30.07.2013 | 15:23
Das heisst , wenn derjenige dann vor der Altersrente verstirbt hat er null von den regressierten Beiträgen der Haftpflichtversicherung profitiert...
Gewittersturmam 30.07.2013 | 17:42
Vielen Dank, ist für mich nachvollziehbar. Bekommt man/ich trotzdem noch jedes Jahr eine Renteninformation, bei EM-Rentenbezug? Werden die Haftplichtzahlungen angepasst wie Tariferhöhungen? Haben diese Regresszahlungen auch positive Auswirkungen auf eine eventuelle Witwerrente, falls ich vor meinem Mann sterbe? An Yau: Wenn ein gesunder Arbeitnehmer vor erreichen der Regelaltersgrenze stirbt, dann "profitiert" er ja auch nicht zu Lebzeiten von seinen eingezahlten Rentenbeiträgen.
??am 30.07.2013 | 18:59
Ja wenn man vor der Rente stirbt hat man nix von seiner Beitragszahlung. Gut das Du uns das gesagt hast.
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