Hallo wie bitte,
die Hinzuverdienstgrenzen gem. § 96 a SGB VI bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente werden auch für Rentenzahlungen im Ausland angewandt. Sie können somit auch dort bis 450.00 Euro im Monat hinzuverdienen. Sie sind jedoch verpflichtet, jede Beschäftigung/ Tätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.