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Experten-Antwort

em-rente und leistungen zur teilhabe am arbeitsleben?

von kicki12.05.2014 | 19:39
1289 Ansichten
4 Antworten

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hallo, ich beziehe eine befristete rente wegen voller erwerbsminderung und plane einen verlängerungsantrag zu stellen. kann ich zeitgleich einen antrag auf leistungen zur teilhabe am arbeitsleben für ein auf meine erkrankung abgestimmtes berufliches training über 12 monate stellen oder geht nur das eine oder das andere? oder muss ich dann zunächst eine medizinische reha machen? danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich können Sie zeitgleich beide Leistungen beantragen.

Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder die Weitergewährung der Rente wegen Erwerbsminderung in Betracht kommt.

Ob vor Entscheidung über den Antrag auf Weitergewährung bzw. den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme notwendig ist kann sein, muss aber nicht sein. Dies wird ebenfalls von der Deutschen Rentenversicherung überprüft.

Ich empfehle Ihnen, im Vorfeld auch mit Ihren behandelnden Ärzten zu besprechen, wie diese die Situation beurteilen.

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3 Antworten

KSCam 12.05.2014 | 21:30
Beantragen kann mann nahezu alles. Aber ist das auch sinnvoll? Verlängerungsantrag heißt, dass Sie glauben auch weiterhin nicht arbeiten zu können. Mit Teilhabe am Arbeitsleben beantragen Sie eine Leistung die Ihnen hilft arbeiten zu können. Gehts nun um Arbeit oder um weiterhin Rente?
kickiam 13.05.2014 | 21:39
Wovon bestreitet man denn während der Maßnahme (Teilhabe am Arbeitsleben) seinen Lebensunterhalt? Bekommt man ALG 2?
-am 14.05.2014 | 12:03
Grundsätzlich können Sie zeitgleich beide Leistungen beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder die Weitergewährung der Rente wegen Erwerbsminderung in Betracht kommt. Ob vor Entscheidung über den Antrag auf Weitergewährung bzw. den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme notwendig ist kann sein, muss aber nicht sein. Dies wird ebenfalls von der Deutschen Rentenversicherung überprüft. Ich empfehle Ihnen, im Vorfeld auch mit Ihren behandelnden Ärzten zu besprechen, wie diese die Situation beurteilen.
Wovon bestreitet man denn während der Maßnahme (Teilhabe am Arbeitsleben) seinen Lebensunterhalt? Bekommt man ALG 2?
Für die Dauer einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Übergangsgeld. Ausgenommen sind zum Beispiel Maßnahmen zur Abklärung der beruflichen Eignung oder einer Arbeitserprobung. Hier werden die gegebenenfalls zustehenden Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II) weiterbezahlt.
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