Hallo,
Ihren Angaben zufolge liegt die geplante Beschäftigung in einem "unkritischen" Bereich für den Anspruch am eine volle EM-Rente. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, diese Beschäftigung NICHT anzutreten. Ihrer Mitteilungsverpflichtung sind Sie ja bereits nachgekommen.
Mit freundlichen Grüßen