Hallo Ines,
richtig ist, dass die nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen nicht einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gleichzusetzen ist und daher zunächst keinen unmittelbaren Einfluss auf Ihren Rentenanspruch hat. Dennoch kann sie vom Rentenversicherungsträger zum Anlass genommen werden, eine Besserung Ihres Leistungsvermögens zu prüfen. Sie sollten die konkreten Auswirkungen auf Ihren Rentenanspruch daher besser direkt mit Ihrem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger klären.
Durch die Pflege von Angehörigen wird eine EM-Rente grundsätzlich nicht gefährdet, weil das nicht als Arbeitszeit gilt.
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