Hallo Udo,
grundsätzlich endet Ihre Rentenversicherungspflicht für Ihre Pflegetätigkeit erst aufgrund des Bezugs einer Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Ab diesem Zeitpunkt könnten Sie dann mit der Wahl einer Teilrente von 99,99 Prozent erwirken, dass die Pflegekasse auch nachdem Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlt.
Meldungen | Pflege und Teilrente | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Dieses Märchen, dass man wegen der Pflege bei einer vorgezogenen Altersrente oder bei einer Erwerbsminderungsrente auf 99,99 % gehen muss, hält sich auch hartnäckig. Erst bei einer Regelaltersrente ist das der Fall. Kürzlich hat der SoVD Schleswig-Holstein ein Video veröffentlicht und es da genauso falsch kundgetan.
Die Teilrente von 99,99% macht bei Altersrenten aber Sinn, um sich bei weiterer Beschäftigung einen Krankengeldanspruch zu sichern. Da wird häufig etwas verwechselt.
Ja, aber danach war gar nicht gefragt worden. Hilft also dem Fragesteller nicht wirklich weiter und verwirrt mehr.
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