Hallo Udo,
grundsätzlich endet Ihre Rentenversicherungspflicht für Ihre Pflegetätigkeit erst aufgrund des Bezugs einer Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Ab diesem Zeitpunkt könnten Sie dann mit der Wahl einer Teilrente von 99,99 Prozent erwirken, dass die Pflegekasse auch nachdem Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlt.
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Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung