Hallo Stefan,
grundsätzlich wirken sich die Zeiten der Pflegetätigkeit rentenerhöhend auf Ihren zukünftigen Altersrentenanspruch aus. Soweit den in Ihrer EM-Rente bisher berücksichtigten Zurechnungszeiten allerdings bereits höhere Werte zugeordnet sind als Sie durch die Pflegezeiten erwerben, wirken sich die Pflegezeiten erst für Zeiträume nach dem Ende der Zurechnungszeit aus.
Über die Auswirkungen der Pflegezeiten auf die Rentenhöhe in Ihrem konkreten Einzelfall, sollten Sie sich individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.
Nähere Informationen zum Thema „Rente für Pflegepersonen“ finden Sie auch in der Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“, welche Sie unter
herunterladen können.