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Experten-Antwort

EM-Rente und Pflegeperson

von Stefan21.01.2026 | 06:56
226 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich beziehe seit 13 Jahren die volle und unbefristete EM-Rente. Inzwischen bin ich 57 Jahre alt. Ich pflege unentgeltlich meinen Vater und die Pflegekasse zahlt für mich Rentenbeiträge in Höhe von monatlich 299 Euro (2025). Hat das Auswirkungen auf die Höhe meiner zukünftigen Altersrente? Mit freundlichen Grüßen Stefan H.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.01.2026 | 09:16

Hallo Stefan,

 

grundsätzlich wirken sich die Zeiten der Pflegetätigkeit rentenerhöhend auf Ihren zukünftigen Altersrentenanspruch aus. Soweit den in Ihrer EM-Rente bisher berücksichtigten Zurechnungszeiten allerdings bereits höhere Werte zugeordnet sind als Sie durch die Pflegezeiten erwerben, wirken sich die Pflegezeiten erst für Zeiträume nach dem Ende der Zurechnungszeit aus.

 

Über die Auswirkungen der Pflegezeiten auf die Rentenhöhe in Ihrem konkreten Einzelfall, sollten Sie sich individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

 

Nähere Informationen zum Thema „Rente für Pflegepersonen“ finden Sie auch in der Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“, welche Sie unter 

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.pdf?__blob=publicationFile&v=6

 

herunterladen können.


 

4 Antworten

EM Bestandsrentner am 21.01.2026 | 07:17
Kurz und knapp: Ja Ich denke so ca 13 € mehr monatlich pro Pflegejahr. Kommt darauf an ob noch auch ein Pflegedienst beteiligt ist.
Stefanam 21.01.2026 | 07:30
Vielen Dank für die schnelle und positive Antwort. Ich wurde bei meiner EM-Rente bis zum 60.Lebensjahr hochgerechnet. Könnte das die Erhöhung meiner EGP durch die Pflegetätigkeit beeinträchtigen (bis zur Vollendung des 60.Lebensjahres)? Mit freundlichen Grüßen Stefan
EMam 21.01.2026 | 07:57
Ja, denn sehr wahrscheinlich haben die Zurechnungszeiten bis zum 60. Lebensjahr einen höheren Wert als die Pflegezeiten. Dann wirken sich diese erst ab dem 61. Lebensjahr bis zur Umwandlung in eine Altersrente erhöhend aus. Sie können ja einige Monate vor der Umwandlung in eine Altersrente eine Proberentenberechnung anfordern. Alle diese Antworten finden Sie auch unter der Suchfunktion (Lupe), da dieses Thema hier schon häufig behandelt wurde.
Internaam 21.01.2026 | 10:06
Sie beziehen seit dem Sie 44 Jahre alt sind Leistungen aus dem Sozialtopf. So lange haben Sie da ja gar nicht eingezahlt. Wer finanziert das denn? Sorry, frag für nen Freund. Merz heult rum wegen Krankenstand, da stellt sich doch die Frage. Und die Schwerbehindertenrenten wurden auch erhöht. Was für eine Ungerechtigkeit
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