Sehr geehrter Herr Friedolin,
zur Abklärung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf eine Rente der Berufsgenossenschaft besteht und ob diese ggf. rückwirkend bewilligt wird, setzten Sie sich bitte mit der gesetzlichen Unfallversicherung in Verbindung. Erste Auskünfte können Sie auch über die kostenlose Hotline der gesetzlichen Unfallversicherung, unter der Telefonnummer 0800 6050404, erhalten. Bei Bedarf wird man Sie sicherlich gern auch an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleiten.
Ergibt sich ein Anspruch auf eine Unfallrente, sollten Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger unverzüglich mitteilen. Gegebenfalls führt dies zu einer Anrechnung auf Ihre gesetzliche Rente. Aber insgesamt (also beide Renten zusammen) sollten sich für Sie keine Nachteile ergeben.
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