Hallo Rentner1954,
als Bezieher einer Altersvollrente sind Sie nicht mehr unmittelbar zulagenberechtigt. Jedoch kommt dann ggf. Ihre bereits angesparte Riesterrente zur Auszahlung.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Vorberechnung über die Höhe der Altersrente für schwerbehinderte Menschen erstellen zu lassen sowie beim Riester-Anbieter die aktuelle Höhe der Riesterrente zu erfragen. Erst dann können Sie für sich eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise treffen.