Hallo Biene,
die Erwerbsminderungsrente wird Ihnen bis zu dem Zeitpunkt gezahlt, wie im Bescheid angegeben. Sollte in dieser Zeit eine Schwangerschaft mit anschließender Erziehungszeit vorliegen, wird die Rente auch in diesem Zeitraum weitergezahlt.
Zu Fragen des Erziehungsgeldes kann in diesem Forum leider keine Auskunft erteilt werden.